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   LG Frankfurt/Main, 17.12.2002 - 2-19 O 233/02   

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https://dejure.org/2002,3219
LG Frankfurt/Main, 17.12.2002 - 2-19 O 233/02 (https://dejure.org/2002,3219)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17.12.2002 - 2-19 O 233/02 (https://dejure.org/2002,3219)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 2-19 O 233/02 (https://dejure.org/2002,3219)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    72 EUR/Tag Schadensersatz wenn die gebuchte Rundreise einfach gekürzt wird

  • archive.is (Leitsatz)

    Neue Pauschale 72 € /Kündigung einer Australienreise

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Australien-Busreise "gecancelt" Frankfurter Urlauber waren bereits nach Sydney geflogen

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Ein vertaner Urlaubstag ist € 72,00 wert

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Für einen vertanen Urlaubstag gibt es 72 €

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Nutzloser Urlaubstag kostet 72 Euro // Reiseveranstalter muss Kunden entschädigen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 640
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Frankfurt/Main, 19.09.1988 - 24 S 123/88

    Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2002 - 19 O 233/02
    Nach der Rechtsprechung der für Berufungen in Reisesachen zuständigen 24. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main ist die Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit pauschal nach dem durchschnittlichen täglichen Nettoeinkommen eines Erwerbstätigen zu bemessen, wobei dieser Pauschalbetrag ursprünglich auf 100,- DM und später auf 130,- DM pro Tag und Person festgesetzt wurde (LG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1451; RRa 1998, 119).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 22/82

    Buchung einer Pauschalreise - Anspruchs auf Ersatz für vertane Urlaubszeit -

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2002 - 19 O 233/02
    Für die restlichen 10 Tage, die die Kläger zu Hause verbrachten (sogen. Balkonurlaub) steht ihnen ein Restwert von 50% der Entschädigungspauschale zu (vgl. BGH NJW 1983, 35; LG Frankfurt/Main RRa 1998, 119, 120; NJW 1982, 2452).
  • LG Frankfurt/Main, 09.08.1982 - 24 S 114/82
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2002 - 19 O 233/02
    Für die restlichen 10 Tage, die die Kläger zu Hause verbrachten (sogen. Balkonurlaub) steht ihnen ein Restwert von 50% der Entschädigungspauschale zu (vgl. BGH NJW 1983, 35; LG Frankfurt/Main RRa 1998, 119, 120; NJW 1982, 2452).
  • LG Frankfurt/Main, 14.11.1988 - 24 S 351/87
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 17.12.2002 - 19 O 233/02
    Die Flugreise selbst, der kurze Aufenthalt und damit die Leistungen der Beklagten waren für die Kläger daher ohne Interesse (vgl. LG Frankfurt/Main NJW-RR 1989, 312).
  • AG Frankfurt/Main, 05.09.2005 - 30 C 1259/05

    Wenn es nachts im Schiff dröhnt

    Die mit einer jeweils 50%igen Minderung erhebliche Beeinträchtigung des Reisegenusses für die drei betroffenen Tage gibt dem Kl. die Berechtigung, von der Bekl. auch wegen seiner insoweit nutzlos aufgewendeten Urlaubszeit eine angemessene Entschädigung in Geld zu verlangen, die das Gericht im Anschluss an die Rechtsprechung des LG Frankfurt a. M. (vgl. NJW-RR 2003, 640), ausgehend von einem Tagessatz von 72 Euro bei 100%iger Minderung hier mit reisetäglich 36 Euro (= 50%) bemisst, so dass dem Kl. für sich und seine Reisebegleiterin, die ihre Ansprüche insoweit an den Kl. abgetreten hat, ein Betrag von 2 x 3 x 36 Euro = 216 Euro zuzusprechen ist.
  • AG Hannover, 05.01.2018 - 410 C 2011/17

    Wilder Streik / Entschädigungsanspruch / Verschulden

    Von einer Bemessung nach von Urlaubsbeschaffungsaufwand und Reisepreis unabhängigen Tagessätzen, wie sie die Kläger zu 72,- EUR je Reisetag und je Person offenbar in Anlehnung an die inzwischen aufgegebene Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt (vgl. Urt. v. 17.12.2002 - 2-19 O 233/02, RRa 2003, 25 Rn. 21 und Urt. v. 27.7.2006 - 2-24 S 359/03, RRa 2006, 264) vornehmen, sieht das Gericht ab.

    Anzumerken ist insofern lediglich, dass der Pauschalbetrag von 72,- EUR nach der früheren Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt den Höchstbetrag für einen völlig nutzlos aufgewendeten Urlaubstag darstellte; für einen zu Hause verbrachten Urlaub (sog. Balkonurlaub) hat auch das Landgericht Frankfurt nur 50 % dieses Pauschalsatzes zugesprochen (vgl. Urt. v. 17.12.2002 - 2-19 O 233/02, RRa 2003, 25 Rn. 22).

  • LG Hamburg, 28.02.2013 - 316 O 375/12

    Reisevertrag: Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mangels im Rahmen einer

    (vgl. AG München, Urteil vom 14.01.2010, Az. 281 C 31292/09, zitiert nach juris-online: von vorgesehenen acht Häfen entfallen drei, BGH, Urteil vom 26.6.1980 - VII ZR 257/79, NJW 1980, 2189, zitiert nach juris-online: ein interessanter Zielpunkt einer Kreuzfahrt bzw. ein wesentlicher Programmteil einer Reise entfällt, LG Bonn, Urteil vom 13.03.2009, Az. 10 O 17/09, zitiert nach beck-online, die Hälfte der vorgesehenen Reiseziele kann nicht angefahren werden, ferner OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.01.1984, Az. 10 U 11/83; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.1993, Az. 18 U 215/93; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.12.2002, Az. 2-19 O 233/02; jeweils m. w. N.).
  • AG Bergisch Gladbach, 26.04.2010 - 60 C 42/09

    Allgemeine Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt / Reiseroutenänderung /

    Nach der Rechtsprechung liegt ein Fehler in diesem Sinne vor, wenn, insbesondere bei einer als Expedition bezeichneten Reise, wesentliche Teile des Reiseprogramms nicht durchgeführt werden oder eine erhebliche Abweichung von der im Prospekt darlegten Route eintritt (vgl. nur OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.01.1984, Az.: 10 U 11/83; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.1993, 18 U 215/93; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.12.2002, Az.: 2-19 O 233/02; jeweils m. w. N.).
  • LG Köln, 06.02.2007 - 8 O 184/06

    Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises; Auslandsaufenthalt eines Schülers im

    Im vorliegenden Fall eines zur Gänze fehlgeschlagenen Aufenthaltes haben aber auch die Aufwendungen der Reise selbst keinen Wert für den Reisenden, so dass eine Anrechnung zu unterbleiben hat (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.12.2002 - 2-19 O 233/02 - NJW 2003, 640; Müko-Tonner, 4. Aufl. (2005), § 651e, Rn. 22).
  • LG Hamburg, 07.03.2013 - 301 O 81/12

    Reisevertrag: Voraussetzungen für das Vorliegen eines Mangels im Rahmen einer

    Die Änderung der Reiseroute ist eine negative Abweichung der Soll- von der Ist-Beschaffenheit der Reise und somit ein Mangel im Sinne des § 651 c Abs. 1 BGB (vgl. AG München, Urteil vom 14.01.2010, Az. 281 C 31292/09 , juris : von vorgesehenen acht Häfen entfallen drei, BGH, Urteil vom 26.6.1980 - VII ZR 257/79, NJW 1980, 2189, juris: ein interessanter Zielpunkt einer Kreuzfahrt bzw. ein wesentlicher Programmteil einer Reise entfällt, LG Bonn, Urteil vom 13.03.2009, Az. 10 O 17/09, beck-online, Hälfte der vorgesehenen Reiseziele können nicht angefahren werden, ferner OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.01.1984, Az. 10 U 11/83; OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.05.1993, Az. 18 U 215/93; LG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.12.2002, Az. 2-19 O 233/02; jeweils m.w.N. ).
  • LG Frankfurt/Main, 19.07.2005 - 19 O 244/04

    "Neu eröffnetes" Hotel / Kündigung / Erhebliche Beeinträchtigung /

    Die Höhe der Entschädigung war nach der bisherigen Rechtsprechung der Kammer (RRa 2003, 25 = NJW-RR 2003, 640) mit 72,- EUR pro Person und Tag zu bemessen, worauf noch der Erholungswert des zu Hause verbrachten Resturlaubes anzurechnen war.
  • AG Frankfurt/Main, 25.03.2011 - 385 C 2455/10

    Bordverweis wegen Whiskey?

    Die entgangene Urlaubsfreude ist mit 72 EUR pro Tag angemessen angesetzt (LG Frankfurt am Main NJW-RR 2003, 640).
  • AG Bad Homburg, 11.07.2006 - 2 C 1264/06

    Luftbeförderung / Flugzeugtyp

    Da sich der an diesem Datum geplante Rückflug um einen vollen Tag verzögert hat und zudem entgegen den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien nicht als "Non-Stop-Flug", sondern mit einer Zwischenlandung in Kairo durchgeführt wurde, erscheint die Zuerkennung einer pauschalen Entschädigung für den letzten Tag der Reise von 72,- EUR als angemessen (vgl. LG Frankfurt a.M., RRa 2003, 25 = NJW-RR 2003, 640).
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