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   VGH Bayern, 10.10.2019 - 20 BV 18.2234   

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VGH Bayern, 10.10.2019 - 20 BV 18.2234 (https://dejure.org/2019,33525)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.10.2019 - 20 BV 18.2234 (https://dejure.org/2019,33525)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 20 BV 18.2234 (https://dejure.org/2019,33525)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 14.12.2004 - C-434/02

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DAS VERBOT VON TABAKERZEUGNISSEN ZUM ORALEN GEBRAUCH FÜR

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2019 - 20 BV 18.2234
    Es müsse in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass nach Ansicht des EuGH Tabak zum oralen Gebrauch und Tabak, der zum Kauen bestimmt sei, nicht grundlegend nach seiner Zusammensetzung oder nach seiner Bestimmung zu unterscheiden seien (EuGH, U.v. 14.12.2004 - C-434/02 - Rn. 69).

    Generalanwalt Gelhoed weise in Absatz 32 seiner Stellungnahme in der Rechtssache C-434/02 darauf hin, dass die Richtlinie nach dem beabsichtigten und nicht nach dem tatsächlichen Gebrauch unterscheide.

    Weiter entnimmt der EuGH den gemeinschaftsrechtlichen Regelungen, dass die Neuartigkeit oder "herkömmliche" Erscheinungsweise eines Produkts ohne Bedeutung für die Einstufung eines Tabakerzeugnisses zum oralen Gebrauch sei (Rn. 27/28 unter Verweis auf die Schlussanträge des Generalanwalts im Verfahren C-434/02).

  • EuGH, 17.10.2018 - C-425/17

    Günter Hartmann Tabakvertrieb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2019 - 20 BV 18.2234
    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17. Oktober 2018 (C-425/17) auf die Vorlage des Senats wie folgt entschieden:.

    Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 17. Oktober 2018 (C-425/17) auf die Vorlage des Senats entschieden, dass Art. 2 Nr. 8 i.V.m. Art. 2 Nr. 6 der Richtlinie 2014/40/EU dahin auszulegen ist, dass zum Kauen bestimmte Tabakerzeugnisse im Sinne dieser Bestimmungen nur Tabakerzeugnisse sind, die an sich nur gekaut konsumiert werden können, was vom nationalen Gericht anhand aller relevanten objektiven Merkmale der betreffenden Erzeugnisse wie ihrer Zusammensetzung, ihrer Konsistenz, ihrer Darreichungsform und ggf. ihrer tatsächlichen Verwendung durch die Verbraucher zu beurteilen sei (Rn. 37).

  • VGH Bayern, 10.10.2019 - 20 BV 18.2231

    Vertriebsverbote für Tabakerzeugnisse rechtmäßig

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2019 - 20 BV 18.2234
    Der Senat hat mit dieser Vorlagefrage auf die erkennbar auch der Entscheidung der dänischen Sicherheitsbehörde vom 19. Januar 2017 zu dem im Parallelverfahren zum vorliegenden Verfahren (20 BV 18.2231) streitgegenständlichen Tabakerzeugnis "... ... Chewing Bags" zugrunde liegende Rechtsauffassung (auch) der Klägerin, dass es auf die Menge oder den Anteil der durch Kauen herausgelösten bzw. herauslösbaren wesentlichen Inhaltsstoffe für die Einstufung des Tabakerzeugnisses als "zum Kauen bestimmt" ankomme, Bezug genommen.
  • EuGH, 22.11.2018 - C-151/17

    Swedish Match - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Herstellung,

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2019 - 20 BV 18.2234
    Denn die Rechtmäßigkeit des Verbots des Tabaks zum oralen Gebrauch nach Art. 17 der Richtlinie 2014/40/EU hat der EuGH unlängst in seinem Urteil vom 22. November 2018 (C-151/17) bestätigt.
  • BVerwG, 29.09.1994 - 3 C 1.93

    Berufsrecht: Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 5 ApBetrO 1987

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2019 - 20 BV 18.2234
    Bei dem im streitgegenständlichen Bescheid angeordneten Verbot handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt, sodass die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts anhand der im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats geltenden Rechtslage zu beurteilen ist (BVerwG, U.v. 29.9.1994 - 3 C 1/93 - BVerwGE 96, 372; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 113 Rn. 58).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-468/14

    Kommission / Dänemark

    Auszug aus VGH Bayern, 10.10.2019 - 20 BV 18.2234
    Er stellt klar, dass Snus unter das Verbot des Tabaks zum oralen Gebrauch fällt, indem er auf das Urteil des EuGH vom 16. Juli 2015 (C-468/14 - Rn. 24/25) verweist.
  • VG Braunschweig, 23.09.2021 - 4 A 23/19

    Rauchlos; Tabakerzeugnisse; Verbrennungsprozess

    Zudem ist weder der "herkömmliche" Charakter noch die "Neuartigkeit" eines Tabakerzeugnisses an sich für die Einstufung ausschlaggebend (vgl. EuGH, Urteil vom 17.10.2018 - C-425/17 -, juris Rn. 27), sodass es vorliegend nicht auf eine ähnliche Verwendungsart zu einer bestimmten Produktkategorie ankommt (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 10.10.2019 - 20 BV 18.2234 -, juris Rn. 35).
  • VG Hamburg, 08.09.2020 - 19 K 1834/20

    Reichweite des Tabakwerbeverbots; Aufschrift "Power"

    Bei dem im streitgegenständlichen Bescheid angeordneten Verbot des Inverkehrbringens von Tabakprodukten mit der Aufschrift "Y. " handelt es sich um einen Dauerverwaltungsakt, sodass der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 1.6.2011, 8 C 2/10, juris Rn. 18 ff.; VGH München, Urt. v. 10.10.2019, 20 BV 18.2234, juris Rn. 29 m.w.N.).

    Sie hat jedoch ein Auswahlermessen und folglich nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, welche der möglichen und zulässigen Maßnahmen sie trifft (VGH München, Urt. v. 10.10.2019, 20 BV 18.2234, juris Rn. 31; Boch, Tabakerzeugnisgesetz, 1. Aufl. 2019, § 29, Rn. 2).

  • OVG Hamburg, 07.05.2021 - 5 Bs 178/20

    Zur Abgrenzung von (verkehrsfähigem) "Kautabak" zu (nicht verkehrsfähigem) "Tabak

    Dieser Argumentation sei der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinen Urteilen vom 10. Oktober 2019 (Az. 20 BV 18.2231, 20 BV 18.2234) gefolgt.
  • VG Minden, 25.08.2022 - 7 K 6969/21
    Insbesondere hat der Beklagte das ihm eröffnete (Auswahl-)Ermessen, vgl. Bay. VGH, Urteil vom 10. Oktober 2019 - 20 BV 18.2234 -, juris Rn. 31; I1.
  • VGH Bayern, 02.08.2022 - 20 CS 22.1540

    Verkehrsverbot für ein Tabakerzeugnis (Wasserpfeifentabak) - erfolgreiche

    Hinsichtlich der Wahl der im konkreten Einzelfall zu treffenden Maßnahme ist der Marktüberwachungsbehörde ein Auswahlermessen eingeräumt (BayVGH, U.v. 10.10.2019 - 20 BV 18.2234 - juris Rn. 31).
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