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   VGH Bayern, 29.09.2014 - 20 CS 14.1663   

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https://dejure.org/2014,27825
VGH Bayern, 29.09.2014 - 20 CS 14.1663 (https://dejure.org/2014,27825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29.09.2014 - 20 CS 14.1663 (https://dejure.org/2014,27825)
VGH Bayern, Entscheidung vom 29. September 2014 - 20 CS 14.1663 (https://dejure.org/2014,27825)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren;Wasserversorgungsanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft i.S.d. Trinkwasserverordnung;Anordnungen zum Trinkwasserschutz, Adressat

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Inanspruchnahme einer Eigentümergemeinschaft bei Gefährdung des Trinkwassers durch eine im Sondereigentum stehende Armatur; §§ 3, 4, 7, 9 TrinkwV; 10 Abs. 6, 15 WEG

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 39 Abs. 2 IfSG, §§ 3, 4, 7, 9, 16, 17 TrinkwV, §§ 10, 15 WEG
    Sicherheitsrecht/Infektionsschutzrecht: Anordnung an eine Wohnungseigentümergemeinschaft zum Trinkwasserschutz | Wasserversorgungsanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft i.S.d. Trinkwasserverordnung ; Anordnungen zum Trinkwasserschutz (Legionellengefährdung) ; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 39 Abs. 2 IfSG, §§ 3, 4, 7, 9, 16, 17 TrinkwV, §§ 10, 15 WEG
    Sicherheitsrecht/Infektionsschutzrecht: Anordnung an eine Wohnungseigentümergemeinschaft zum Trinkwasserschutz | Wasserversorgungsanlage einer Wohnungseigentümergemeinschaft i.S.d. Trinkwasserverordnung ; Anordnungen zum Trinkwasserschutz (Legionellengefährdung) ; ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Legionellen in der Wasserleitung: Gemeinschaft muss handeln!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Trinkwasserverordnung: WEG muss sich daran halten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentlich-rechtliche Handlungspflicht der WEG bei Legionellen im Trinkwasser! (IMR 2015, 37)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 331
  • NZM 2015, 171
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 57/12

    Wohnungseigentum: Begründung von Sondereigentum an wesentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 20 CS 14.1663
    Dies gilt auch dann, wenn ein einzelner Leitungsstrang ausschließlich eine einzelne Wohnung versorgt (vgl. BGH, U.v. 26.10.2012 - V ZR 57/12 = ZWE 2013, 205 - beck-online -).
  • VGH Bayern, 04.03.1997 - 24 CS 96.3366

    Verantwortlichkeit für Felssicherungsmaßnahmen: Der Eigentümer eines von einem

    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 20 CS 14.1663
    Treten im Sinn der Trinkwasserverordnung relevante Störungen in der Trinkwasserinstallation auf, kann (auch) der Inhaber dieser Anlage sicherheits- und gesundheitsrechtlich in Anspruch genommen werden, weil eine rechtliche Pflicht zum Handeln besteht (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.1997 Az. 24 CS 96.3366 = BayVBl 1997, 502), und zwar auch in den Fällen, bei denen Störungen von Teilen der Anlage ausgehen können, die, wie hier im summarischen Verfahren ersichtlich, sich im Sondereigentum befinden, nämlich die Armaturen zur Wasserentnahme in den jeweiligen Wohnungen.
  • VGH Bayern, 20.08.2007 - 23 B 07.1280
    Auszug aus VGH Bayern, 29.09.2014 - 20 CS 14.1663
    Dem steht die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 20.8.2007 - 23 B 07.1280) nicht entgegen, ging es doch dort um Kostenersatz für die Reparatur einer eigenständigen Hausanschlussleitung, welche von der öffentlichen Wasserleitung über ein im Gemeinschaftseigentum stehendes Grundstück zum Sondereigentum der Betroffenen an den Räumen einer Doppelhaushälfte verlief.
  • OLG München, 27.10.2021 - 20 U 7051/20

    Kein Datenschutzverstoß bei Namensnennung in der Tagesordnung

    Denn nur bei Kenntnis, wer von den Teilnehmern der Eigentümerversammlung von dem Legionellenbefall betroffen war, konnten die übrigen Miteigentümer die einzelnen Redebeiträge zutreffend einordnen und Nachfragen an die betroffenen Eigentümer stellen etwa zum Umfang der Arbeiten in den betroffenen Wohnungen oder an den im Sondereigentum stehenden Wasserarmaturen (vgl. VGH 20 CS 14.1663), oder zu - auch vom Kläger selbst behaupteten - angekündigten Mietminderungen des betroffenen Mieters, und mit den betroffenen Eigentümern über etwaige Ansprüche der Miteigentümergemeinschaft oder die Verteilung der entstandenen und noch anfallenden Kosten diskutieren.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2015 - 13 B 452/15

    Durchsetzen einer Ordnungsverfügung bzgl. Legionellen im Trinkwasser einer

    vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 29. September 2013 - 20 CS 14.1663 -, NJW-RR 2015, 331 ff. = juris Rn. 16 ff.; Böck/Pause, a. a. O., S. 348 ff.
  • LG Saarbrücken, 18.12.2015 - 5 S 17/15

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Tragung der Kosten für die erforderliche

    Inhaberin der Wasserversorgungsanlage im Sinne der Trinkwasserverordnung ist deshalb die Wohnungseigentümergemeinschaft (vgl. auch: OVG Münster, Beschluss vom 25.06.2015 - Az.: 13 W 452/15 -, NJW 2015, 3528, mit zustimmender Anmerkung von Bittner; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29.09.2014 - Az.: 20 CS 14.1663 -, juris, Rdnr. 16).
  • VG Würzburg, 25.11.2015 - W 6 K 14.324

    Anordnungen des Landratsamts Würzburg zur Abwehr einer Legionellengefahr und zur

    Im Beschwerdeverfahren hat der BayVGH mit Beschluss vom 29. September 2014 (20 CS 14.1663) den Beschluss vom 14. Juli 2014 insoweit abgeändert, als auch die aufschiebende Wirkung der Klage gegenüber der Anordnung in Ziffer I.3.5 des Bescheides vom 10. März 2014 angeordnet wurde.
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