Infektionsschutzgesetz
| 7. Abschnitt - Wasser (§§ 37 - 41) |
(1) Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, eines Schwimm- oder Badebeckens oder eines Schwimm- oder Badeteiches hat die ihm auf Grund von Rechtsverordnungen nach § 38 Abs. 1 oder 2 obliegenden Wasseruntersuchungen auf eigene Kosten durchzuführen oder durchführen zu lassen.
(2) 1Die zuständige Behörde hat die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um
| 1. | die Einhaltung der Vorschriften des § 37 Abs. 1 und 2 und von Rechtsverordnungen nach § 38 Abs. 1 und 2 sicherzustellen, | |
| 2. | Gefahren für die menschliche Gesundheit abzuwenden, die von Wasser für den menschlichen Gebrauch im Sinne von § 37 Abs. 1 sowie von Wasser für und in Schwimm- oder Badebecken und Schwimm- oder Badeteichen im Sinne von § 37 Abs. 2 ausgehen können, insbesondere um das Auftreten oder die Weiterverbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vom 04.12.2022
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 09.12.2022 | Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes | 04.12.2022 | |
| 01.10.2021 | Gesetz zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes | 18.07.2016 | |
| 25.07.2017 | Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten | 17.07.2017 | |
| 15.08.2013 | Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes | 07.08.2013 |
ermächtigung § 39Untersuchungen, Maßnahmen der zuständigen Behörde § 40Aufgaben des Umweltbundesamtes § 41Abwasser
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Rechtsprechung zu § 39 IfSG
69 Entscheidungen zu § 39 IfSG in unserer Datenbank:
- VG Düsseldorf, 01.09.2026 - 29 K 1689/25
Brunnen, Eigenwasserversorgungsanlage, Überwachung, Besichtigung, Trinkwasser, ...
- VG Ansbach, 22.01.2013 - AN 4 K 12.01499
Begriff des Schwimm- und Badebeckens im IfSG
- OVG Sachsen, 13.03.2025 - 3 A 375/23
Erlass eines Kostenbescheids gegen den Eigentümer wegen der Durchführung einer ...
- VGH Bayern, 06.03.2018 - 20 B 17.1378
Innenbeschichtung von Trinkwasserleitungen mit Epoxidharz; Anordnung des ...
Zum selben Verfahren:
- VGH Bayern, 18.07.2017 - 20 ZB 16.182
Berufungszulassung wegen ernstlicher Richtigkeitszweifel: Verunreinigung des ...
- VG Würzburg, 25.11.2015 - W 6 K 14.324
Anordnungen des Landratsamts Würzburg zur Abwehr einer Legionellengefahr und zur ...
- VGH Bayern, 18.07.2017 - 20 ZB 16.182
- VG Bayreuth, 05.05.2026 - B 7 S 26.474
Eigenwasserversorgungsanlage, Anordnung einer "großen Untersuchung", ...
- BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13
Naturbad; Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung; Bioteich; Bio-Badebecken; ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - 13 A 2354/10
Anforderungen an die Klagebefugnis eines Badegastes gegen die Betreiber eines ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2013 - 13 A 2354/10
- VGH Bayern, 22.10.2019 - 20 CS 19.1618
Nutzungsuntersagung für "Badeweiher" - Fehlen einer Wasseraufbereitung
Querverweise
Auf § 39 IfSG verweisen folgende Vorschriften:
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Vollzug des Gesetzes und zuständige Behörden
- § 54b (Vollzug durch das Eisenbahn-Bundesamt)