Infektionsschutzgesetz
7. Abschnitt - Wasser (§§ 37 - 41) |
1Das Umweltbundesamt hat im Rahmen dieses Gesetzes die Aufgabe, Konzeptionen zur Vorbeugung, Erkennung und Verhinderung der Weiterverbreitung von durch Wasser übertragbaren Krankheiten zu entwickeln. 2Beim Umweltbundesamt können zur Erfüllung dieser Aufgaben beratende Fachkommissionen eingerichtet werden, die Empfehlungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität des in § 37 Abs. 1 und 2 bezeichneten Wassers sowie der insoweit notwendigen Maßnahmen abgeben können. 3Die Mitglieder dieser Kommissionen werden vom Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit sowie im Benehmen mit den jeweils zuständigen obersten Landesbehörden berufen. 4Vertreter des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und des Umweltbundesamtes nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. 5Weitere Vertreter von Bundes- und Landesbehörden können daran teilnehmen.
Fassung aufgrund der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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27.06.2020 | Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 19.06.2020 | |
08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 | |
08.11.2006 | Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.10.2006 |
Rechtsprechung zu § 40 IfSG
5 Entscheidungen zu § 40 IfSG in unserer Datenbank:
- VG Würzburg, 12.06.2013 - W 6 K 13.37
Häufigkeit mikrobiologischer Untersuchungen des Wassers eines Schwimmbads
- VG Ansbach, 18.12.2019 - AN 14 K 18.01646
Untersuchungsanordnungen betreffend ein Naturfreibad
- BVerwG, 18.07.2014 - 3 B 74.13
Naturbad; Freibad mit biologischer Wasseraufbereitung; Bioteich; Bio-Badebecken; ...
- VGH Bayern, 22.10.2019 - 20 CS 19.1618
Nutzungsuntersagung für "Badeweiher" - Fehlen einer Wasseraufbereitung
- VG Ansbach, 04.05.2022 - AN 14 K 20.01604
Definition des Badegewässers nach der RL 2006/7/EG, individuelle ...