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   OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07   

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OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07 (https://dejure.org/2008,14021)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.05.2008 - 20 LD 5/07 (https://dejure.org/2008,14021)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Mai 2008 - 20 LD 5/07 (https://dejure.org/2008,14021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile in Disziplinarverfahren nach dem DG ND und zu den Voraussetzungen eines Lösungsbeschlusses

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 3 Abs. 1 GG; § 63 S. 3 NBG; § 85 Abs. 1 S. 1 NBG; § 4 NDiszG; § 14 Abs. 1 NDiszG; § 14 Abs. 2 S. 1 NDiszG; § 24 Abs. 1 S. 1, 2 NDiszG; § 52 Abs. 1 S. 1, 2 NDiszG; § 60 Abs. 1 S. 1 NDiszG
    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile in Disziplinarverfahren nach dem Niedersächsischen Disziplinargesetz (NDiszG); Voraussetzungen für einen Lösungsbeschluss; Aberkennung des Ruhegehalts eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs; Rechtsfolgen von ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; NBG § 63 S. 3; ; NBG § 85 Abs. 1 S. 1; ; NDiszG § 4; ; NDiszG § 14 Abs. 1; ; NDiszG § 14... Abs. 2 s. 1; ; NDiszG § 24 Abs. 1 S. 1; ; NDiszG § 24 Abs. 1 S. 2; ; NDiszG § 52 Abs. 1 S. 1; ; NDiszG § 52 Abs. 1 S. 2; ; NDiszG § 60 Abs. 1 S. 1; ; NSchG § 2; ; VwGO § 130

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindungswirkung strafgerichtlicher Urteile in Disziplinarverfahren nach dem Niedersächsischen Disziplinargesetz (NDiszG); Voraussetzungen für einen Lösungsbeschluss; Aberkennung des Ruhegehalts eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs; Rechtsfolgen von ...

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach den objektiven und subjektiven Handlungsmerkmalen der Verfehlung, den besonderen Umständen der Tatbegehung und den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl.: BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ; Urt. v. 30.11.2006 - BVerwG 1 D 6.05 -, zitiert nach juris Langtext; Nds. OVG, Urt. v. 17.7.2007 - 19 LD 13/06 -).
  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07
    Es kommt hinzu, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (so bereits: Nds. OVG, Urt. v. 6.3.2008 - 20 LD 11/06 - siehe auch BVerwG, Urt. v. 24.5.2007 - BVerwG 2 C 25.06 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 17; Beschl. v. 28.8.2007 - BVerwG 2 B 26.07 -, zitiert nach juris Langtext).
  • VGH Bayern, 01.06.2005 - 16a D 04.3502

    Disziplinarrecht, Bürgermeister, Verschaffung und Besitz kinderpornografischer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07
    Während die Kriminalstrafe neben Abschreckung und Besserung der Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des öffentlichen Dienstes aufrecht zu erhalten (vgl.: BayVGH, Urt. v. 1.6.2005 - 16a D 04.3502 -, BayVBl. 2006, 187 ff., zitiert nach juris Langtext, Rn.59 m. w. N.; Nds. OVG, Urt. v. 22.3.2007 - 19 LD 4/06 -).
  • BVerwG, 30.11.2006 - 1 D 6.05

    Zollamtsrat a. D.; Abordnung und Versetzung in die neuen Bundesländer; Betrug zum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07
    Die Schwere des Dienstvergehens beurteilt sich nach den objektiven und subjektiven Handlungsmerkmalen der Verfehlung, den besonderen Umständen der Tatbegehung und den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (vgl.: BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - BVerwG 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 ; Urt. v. 30.11.2006 - BVerwG 1 D 6.05 -, zitiert nach juris Langtext; Nds. OVG, Urt. v. 17.7.2007 - 19 LD 13/06 -).
  • BVerwG, 24.11.1992 - 1 D 52.91
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07
    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.5.1993 - BVerwG 1 D 52.91 -, DokBer B 1993, 206, m. w. N.; NDH, Urt. v. 13.1.2005 - 2 NDH L 10/03 - Nds. OVG, Urt. v. 6.3.2008 - 20 LD 11/06 -).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 2 B 26.07

    Divergenzrüge im Disziplinarrecht hinsichtlich einer Aberkennung des Ruhegehalts

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07
    Es kommt hinzu, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (so bereits: Nds. OVG, Urt. v. 6.3.2008 - 20 LD 11/06 - siehe auch BVerwG, Urt. v. 24.5.2007 - BVerwG 2 C 25.06 -, zitiert nach juris Langtext, Rn. 17; Beschl. v. 28.8.2007 - BVerwG 2 B 26.07 -, zitiert nach juris Langtext).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2005 - 1 NDH M 10/04

    Vorläufige Dienstenthebung eines Beamten durch die Einleitungsbehörde; Verstoß

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07
    Hierdurch macht er sich als Erzieher und Vorbild der ihm anvertrauten Schüler untragbar (vgl. auch NDH, Beschl. v. 21.2.2005 - 1 NDH M 10/04 -, NJW 2005, 1387 f.; Nds. OVG, Urt. v. 17.7.2007 - 19 LD 13/06 -).
  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 71.88

    Disziplinarverfahren - Lösungsmöglichkeit - Strafgerichtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07
    Bereits aus der Tatsache der Verurteilung ist zwingend auf die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortung des Beamten zu schließen, weil andernfalls eine Verurteilung nicht zulässig wäre (vgl.: BVerwG, Urt. v. 29.11.1989 - BVerwG 1 D 71.88 -, DokBer B 1990, 96 ).
  • VGH Bayern, 27.10.2004 - 16a D 03.2067

    Volksschullehrer, Versuchter sexueller Missbrauch in sechs Fällen, Zur

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07
    Das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern ist hierbei durch körperliche Distanz geprägt, d. h. es besteht für den Lehrer die Pflicht, die Distanz zu wahren, die - bei aller zulässigen Zuwendung und Hilfsbereitschaft - zur Erfüllung des Bildungsauftrags und der Wahrung der Elternrechte unerlässlich ist (vgl. zum Vorstehenden auch: Nds. OVG, Urt. v. 17.7.2007 - 19 LD 13/06 - NDH, Beschl. v. 11.6.2003 - 2 NDH M 6/02 - BayVGH, Urt. v. 27.10.2004 - 16a D 03.2067 -, zitiert nach juris Langtext).
  • BVerwG, 25.03.1982 - 1 D 80.80

    Dienstvergehen eines Beamten aufgrund einfacher passiver Bestechung - Bindung an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.05.2008 - 20 LD 5/07
    Eine Lösung kommt zudem nur in Betracht, wenn ohne weitere Beweisaufnahme zweifelsfrei erkennbar ist, dass eine entscheidungserhebliche Feststellung im Strafurteil falsch ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.3.1982 - BVerwG 1 D 80.80 -, ZBR 1983, 208; Bieler/Lukat, a. a. O., § 24, Rn. 8).
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 D 19.89

    Einstellung eines Strafverfahrens wegen Betrugs und Untreue

  • BVerwG, 10.11.1987 - 1 D 24.87

    Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten; Unentschuldigtes

  • OVG Niedersachsen, 12.01.2010 - 20 LD 13/07

    Aberkennung des Ruhegehalts als disziplinarische Höchstmaßnahme nach dem

    Nur dies soll durch die Lösungsmöglichkeit verhindert werden; die bloße Möglichkeit, dass das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht zu einem Lösungsbeschluss nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.05.1993 - 1 D 52.91 -, DokBer B 1993, 206, m.w.N.; Nds. OVG, Urt. v. 27.05.2008 - 20 LD 5/07 -).

    Hierdurch macht er sich als Erzieher und Vorbild der ihm anvertrauten Schüler untragbar (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 - Urt. v. 17.7.2007 - 19 LD 13/06 - NDH, Beschl. v. 21.2.2005 - 1 NDH M 10/04 -, NJW 2005, 1387; Urt. v. 1.12.1999 - 2 NDH L 12/97 -).

    Das Verhältnis zwischen Lehrern und Schülern ist hierbei durch körperliche Distanz geprägt; das heißt, es besteht für den Lehrer die Pflicht, die Distanz zu wahren, die - bei aller zulässigen Zuwendung und Hilfsbereitschaft - zur Erfüllung des Bildungsauftrags und der Wahrung der Elternrechte unerlässlich ist (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 - Urt. v. 17.7.2007 - 19 LD 13/06 -).

    Ein Lehrer, der die gebotene körperliche Distanz zu seinen Schülern vermissen lässt und sich nicht entsprechend seiner hohen Verantwortung insbesondere für die sittlichen Wertempfindungen in sexueller Hinsicht absolut korrekt verhält, indem er die ihm anvertrauten Schüler sexuell missbraucht, zu ihrem Nachteil den Straftatbestand der Körperverletzung erfüllt oder sich auf sonstige unpassende und unangemessene Weise den Schülern körperlich nähert, begeht daher schwere Verletzungen der Pflicht zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -).

    Ein vom Vertrauen der Elternschaft getragener Schulbetrieb wäre sonst nicht denkbar (vgl. NDH, Urt. v. 1.12.1999 - 2 NDH L 12/97 - Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -).

    Es kommt hinzu, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -, m. w. Nachw.).

    Während die Kriminalstrafe neben Abschreckung und Besserung der Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, die Funktionsfähigkeit und das Ansehen des öffentlichen Dienstes aufrechtzuerhalten (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 - Urt. v. 22.3.2007 - 19 LD 4/06 -).

    Das Strafmaß, soweit es unter einem Jahr Freiheitsstrafe liegt, mag allenfalls ein Indiz für die Schwere des Dienstvergehens sein, ausschlaggebend ist es indes nicht (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -).

    Die damit verbundenen Härten sind nicht unverhältnismäßig (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -).

    Denn in den Fällen, in denen es - wie hier - wegen des Verhaltens des Beamten zu einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses gekommen ist, ist es nicht möglich, aufgrund der Dauer des Disziplinarverfahrens eine mildere Disziplinarmaßnahme auszusprechen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -, m. w. Nachw.).

  • OVG Niedersachsen, 10.12.2019 - 3 LD 3/19

    Dschungelcamp; Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses; Lösung von

    Eine Lösung von bindenden Feststellungen ist hiernach nur ausnahmsweise und nur unter eng begrenzten Voraussetzungen möglich (Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -, juris Rn 54; Urteil vom 23.4.2009 - 20 LD 8/07 -, juris Rn. 53; Urteil vom 31.1.2017 - 3 LD 2/17 - vgl. ebenso: BVerwG, Urteil vom 25.3.1982 - BVerwG 1 D 80.80 -, juris Rn. 23; Urteil vom 29.11.1989 - BVerwG 1 D 71.88 -, juris Rn. 17 [zur vergleichbaren Vorschrift des § 18 Abs. 1 BDO]).

    An dieser - zur früheren Rechtslage ergangenen - Rechtsprechung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht auch mit Blick auf die Neuregelungen in §§ 24 Abs. 1 Satz 2, 52 Abs. 1 Satz 2, 60 Abs. 1 Satz 1 NDiszG festgehalten (Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2008, a. a. O., Rn. 54; Urteil vom 23.4.2009, a. a. O., Rn. 53; Urteil vom 22.6.2010 - 20 LD 3/08 -, juris Rn. 38).

  • OVG Niedersachsen, 16.04.2021 - 6 LD 4/19

    Beweisbarkeit mehrerer Ereignisse zur Begründung der Entfernung eine

    Im Rahmen der Bemessung der Disziplinarmaßnahme hat das Gericht hingegen selbst festzustellen, ob ein Fall verminderter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB gegeben ist und welchen Grad die Minderung gegebenenfalls erreicht ( BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - BVerwG 2 C 59.07 -, juris Rn. 29; Beschluss vom 23.5.2017 - BVerwG 2 B 51.16 - Beschluss vom 9.3.2019 - BVerwG 2 B 45.18 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 17.10.2019 - BVerwG 2 B 79.18 -, juris Rn. 9; Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -, juris Rn. 51 ff.).
  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 B 32.14

    Beamter; Grundschullehrer; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; körperliche Nähe

    Hinsichtlich des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 27. August 2008 (20 LD 5/07 - juris) nimmt die Beschwerde lediglich Formulierungen aus dem Tatbestand dieses Urteils zu einem landgerichtlichen und einem verwaltungsgerichtlichen Urteil auf, bezeichnet aber keine Rechtssätze.
  • OVG Niedersachsen, 25.04.2022 - 6 LD 2/18

    Klagebefugnis; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Schwerbehindertenvertretung;

    Der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG gebietet, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens aus anderen Gründen in den Ruhestand versetzt wird, nicht bessergestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -, juris Rn. 64 m. w. N.; Urteil vom 14.1.2020 - 3 LD 9/18 - Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Band 1, Stand: November 2021, § 13 BDG Rn. 68 ff.).

    Es wären Rückwirkungen auf das Vertrauen in die Integrität des Berufsbeamtentums zu erwarten, wenn ein Ruhestandbeamter, der wegen eines schweren Dienstvergehens als aktiver Beamter nicht mehr tragbar wäre, weiterhin sein Ruhegehalt beziehen könnte und berechtigt bliebe, die Amtsbezeichnung und die im Zusammenhang mit dem früheren Amt verliehenen Titel zu führen (Nds. OVG, Urteil vom 27.5.2008, a. a. O., Rn. 64; Urteil vom 14.1.2020 - 3 LD 9/18 -).

  • VG Lüneburg, 23.11.2020 - 10 A 6/19

    Beziehung; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Lehrer; minderjährig; negative

    Ein vom Vertrauen der Elternschaft getragener Schulbetrieb wäre sonst nicht denkbar (vgl. Niedersächsisches OVG, Urt. v. 12.1.2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 98, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -, juris Rn. 60).
  • VG Hannover, 22.01.2020 - 18 A 2325/17

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarklage; Milderungsgründe; sexueller

    Denn in den Fällen, in denen es - wie hier - wegen des Verhaltens des Beamten zu einer Zerstörung des Vertrauensverhältnisses gekommen ist, ist es nicht möglich, aufgrund der Dauer des Disziplinarverfahrens eine mildere Disziplinarmaßnahme auszusprechen (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27. Mai 2008 - 20 LD 5/07 -, m. w. N.; vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Januar 2010 - 20 LD 13/07 -, juris Rn. 109).

    Die darin liegende Härte für den Betroffenen ist nicht unverhältnismäßig; sie beruht vielmehr auf ihm zurechenbarem Verhalten (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 22. Juni 2010, 20 LD 3/08. Rn. 62; Urt. v. 27. Mai 2008 - 20 LD 5/07 -).

  • VG Osnabrück, 08.02.2010 - 9 A 6/09

    Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Dienst, der versucht

    Denn die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflichten stellt das normale Verhalten eines Beamten dar und ist deshalb nicht geeignet, die Schwere des von ihm begangenen Dienstvergehens zu relativieren (Nds. Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 27.05.2008 - 20 LD 5/07 -).

    Hat ein Beamter - wie hier - durch ein vorwerfbares Verhalten die Vertrauensgrundlage zerstört, ist im Falle eines aktiven Beamten die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis die einzige Möglichkeit, das durch den Dienstherrn sonst nicht lösbare Beamtenverhältnis einseitig zu beenden (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 20 LD 8/07

    Entfernung eines Beamten im Justizvollzugsdienst aus dem Beamtenverhältnis wegen

    Denn der Landesgesetzgeber hat mit dem Begriff der "Offenkundigkeit" an die bisherige Rechtsprechung anknüpfen und die bisherigen Voraussetzungen für eine Lösung von der Bindungswirkung nicht ändern, sondern lediglich präzisieren wollen (vgl.: LT-Drs. 15/2243, S. 23 und 15/2260, S. 9; Nds. OVG, Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 28.08.2012 - 19 LD 2/10

    Anwendung von § 15 Abs. 3 NDiszG bei strafbefreiender Honorierung lediglich des

    Die bislang beanstandungsfreie Tätigkeit im Justizvollzugsdienst ist nicht ausschlaggebend zu berücksichtigen, da die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflichten von einem Beamten erwartet werden kann (erk. Gericht., Urt. v. 27.5.2008 - 20 LD 5/07 -).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 LD 2/12

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Unterschlagung dienstlich anvertrauter

  • VG Meiningen, 08.12.2008 - 6 D 60024/06

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Unterschlagung dienstlich zugänglich

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