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   VGH Bayern, 17.12.2021 - 20 NE 21.3012   

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VGH Bayern, 17.12.2021 - 20 NE 21.3012 (https://dejure.org/2021,51230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17.12.2021 - 20 NE 21.3012 (https://dejure.org/2021,51230)
VGH Bayern, Entscheidung vom 17. Dezember 2021 - 20 NE 21.3012 (https://dejure.org/2021,51230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 2 S. 1, Abs. 6; BayIfSMV § 10 Abs. 1 15.
    Keine Zugangsbeschränkung für Spielwarengeschäfte aufgrund der Corona-Pandemie

  • rewis.io

    Corona-Pandemie, Zugangsbeschränkung ("2G"), Handelsbetrieb/Ladengeschäft mit Kundenverkehr, Ladengeschäft zur Deckung des täglichen Bedarfs (hier: Spielwarengeschäft), Antragsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    2G-Regel gilt nicht für Spielzeugläden

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 31.03.2021 - 20 NE 21.540

    Schuhgeschäfte gehören zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2021 - 20 NE 21.3012
    Zur Begründung kann zunächst sinngemäß Bezug genommen werden auf die Senatsrechtsprechung zu § 12 Abs. 1 Satz 2 11./12. BayIfSMV (vgl. insbesondere B.v. 31.3.2021 - 20 NE 21.540 - juris Rn. 10; B.v. 3.3.2021 2021 - 20 NE 21.391 - juris Rn. 10).

    Dabei belegen die Regelbeispiele - die auch vergleichsweise selten und i.d.R. nur anlassbezogen aufzusuchende Läden wie Optiker, Hörakustiker, Baumärkte und Weihnachtsbaumverkäufe umfassen - zum einen, dass Ladengeschäfte einem "täglichen Bedarf" nicht erst dann dienen, wenn sie der Deckung eines im eigentlichen Wortsinn "täglich" auftretenden Bedarfs jedes einzelnen dienen, sondern vielmehr schon dann, wenn sie einen individuellen Bedarf abdecken, der jederzeit und damit "täglich" eintreten kann (vgl. bereits BayVGH, B.v. 31.3.2021 - 20 NE 21.540 - juris Rn. 10; B.v. 3.3.2021 - 20 NE 21.391 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 03.03.2021 - 20 NE 21.391

    Betriebsuntersagung für Versicherungsagenturen wegen Corona

    Auszug aus VGH Bayern, 17.12.2021 - 20 NE 21.3012
    Zur Begründung kann zunächst sinngemäß Bezug genommen werden auf die Senatsrechtsprechung zu § 12 Abs. 1 Satz 2 11./12. BayIfSMV (vgl. insbesondere B.v. 31.3.2021 - 20 NE 21.540 - juris Rn. 10; B.v. 3.3.2021 2021 - 20 NE 21.391 - juris Rn. 10).

    Dabei belegen die Regelbeispiele - die auch vergleichsweise selten und i.d.R. nur anlassbezogen aufzusuchende Läden wie Optiker, Hörakustiker, Baumärkte und Weihnachtsbaumverkäufe umfassen - zum einen, dass Ladengeschäfte einem "täglichen Bedarf" nicht erst dann dienen, wenn sie der Deckung eines im eigentlichen Wortsinn "täglich" auftretenden Bedarfs jedes einzelnen dienen, sondern vielmehr schon dann, wenn sie einen individuellen Bedarf abdecken, der jederzeit und damit "täglich" eintreten kann (vgl. bereits BayVGH, B.v. 31.3.2021 - 20 NE 21.540 - juris Rn. 10; B.v. 3.3.2021 - 20 NE 21.391 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 19.01.2022 - 20 NE 21.3119

    Bayern: "2G-Regel" für Einzelhandelsgeschäfte vorläufig außer Vollzug gesetzt

    Zudem erscheint nach ihrem Vortrag jedenfalls denkbar, dass es nicht unter den Ausnahmetatbestand des § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Satz 2 15. BayIfSMV für Ladengeschäfte zur "Deckung des täglichen Bedarfs" fällt (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 17.12.2021 - 20 NE 21.3012 - juris Rn. 12 ff.; B.v. 29.12.2021 - 20 NE 21.3037 - juris Rn. 10 ff.).

    Wie der Senat inzwischen mehrfach entschieden hat, ist der Begriff der "Ladengeschäfte mit Kundenverkehr für Handelsangebote (...), soweit diese nicht der Deckung des täglichen Bedarfs dienen" daher unter maßgeblicher Berücksichtigung der in § 10 Abs. 1 Satz 2 15. BayIfSMV aufgelisteten Regelbeispiele auszulegen (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2021 - 20 NE 21.3012 - juris Rn. 12 ff.; B.v. 29.12.2021 - 20 NE 21.3037 - juris Rn. 12; vgl. auch BVerwG, U.v. 29.1.2014 - 6 C 16.09 - juris Rn. 44; BVerwG, U.v. 29.8.2019 - 7 C 33.17 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.783

    Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von

    Während das negative Begriffsmerkmal der "notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens" zunächst nahelegt, dass sämtliche Einrichtungen untersagt sein sollen, deren Inanspruchnahme nicht schlechthin (über-)lebenswichtig ist oder zumindest sein kann (vgl. zu den Begriffen der "täglichen Versorgung" und des "täglichen Bedarfs" bereits BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 20 NE 21.391 - juris Rn. 11; B.v. 17.12.2021 - 20 NE 21.3012 - juris Rn. 13), ergibt sich aus dem zusätzlich ("sondern") erforderlichen positiven Begriffsmerkmal eine deutliche Verengung bzw. Konkretisierung des Anwendungsbereichs.
  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.853

    Untersagung des Betriebs von Freizeiteinrichtungen zu unbestimmt

    Während das negative Begriffsmerkmal der "notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens" zunächst nahelegt, dass sämtliche Einrichtungen untersagt sein sollen, deren Inanspruchnahme nicht schlechthin (über-)lebenswichtig ist oder zumindest sein kann (vgl. zu den Begriffen der "täglichen Versorgung" und des "täglichen Bedarfs" bereits BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 20 NE 21.391 - juris Rn. 11; B.v. 17.12.2021 - 20 NE 21.3012 - juris Rn. 13), ergibt sich aus dem zusätzlich ("sondern") erforderlichen positiven Begriffsmerkmal eine deutliche Verengung bzw. Konkretisierung des Anwendungsbereichs.
  • VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.1023

    Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von

    Während das negative Begriffsmerkmal der "notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens" zunächst nahelegt, dass sämtliche Einrichtungen untersagt sein sollen, deren Inanspruchnahme nicht schlechthin (über-)lebenswichtig ist oder zumindest sein kann (vgl. zu den Begriffen der "täglichen Versorgung" und des "täglichen Bedarfs" bereits BayVGH, B.v. 3.3.2021 - 20 NE 21.391 - juris Rn. 11; B.v. 17.12.2021 - 20 NE 21.3012 - juris Rn. 13), ergibt sich aus dem zusätzlich ("sondern") erforderlichen positiven Begriffsmerkmal eine deutliche Verengung bzw. Konkretisierung des Anwendungsbereichs.
  • VG Bayreuth, 15.02.2022 - B 10 S 22.93

    Pandemiebedingte Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz für Antragsteller vorläufig

    Der Begriff der kritischen Infrastruktur ist daher unter maßgeblicher Berücksichtigung der aufgelisteten Regelbeispiele auszulegen (vgl. BayVGH, B.v. 17.12.2021 - 20 NE 21.3012 - juris Rn. 12 ff.; B.v. 29.12.2021 - 20 NE 21.3037 - juris Rn. 12; vgl. auch BVerwG, U.v. 29.01.2014 - 6 C 16.09 - juris Rn. 44; BVerwG, U.v. 29.08.2019 - 7 C 33.17 - juris Rn. 16).
  • VG Regensburg, 23.12.2021 - RO 5 E 21.2425

    2G-Regelung im Textileinzelhandel

    Am 21.12.2021 ließ die Antragstellerin mitteilen, dass der 20. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs am 17.12.2021 entschieden habe, dass Spielwarengeschäfte der "Deckung des täglichen Bedarfs" im Sinne der verfahrensgegenständlichen Norm dienten und daher nicht in den Anwendungsbereich der Zugangsbeschränkungen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 5 Abs. 1 15. BayIfSMV fielen (BayVGH, B.v. 17.12.2021 - 20 NE 21.3012).
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