Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.07.2004 - 20 U 121/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17258
OLG Hamm, 21.07.2004 - 20 U 121/04 (https://dejure.org/2004,17258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.07.2004 - 20 U 121/04 (https://dejure.org/2004,17258)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 20 U 121/04 (https://dejure.org/2004,17258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 12 Abs. 3; ZPO § 167
    Begriff der Zustellung demnächst

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 2 O 384/03
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 20 U 121/04
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 28.10.2010 - 2 BvR 535/10

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auf die Berufung der Klägerin änderte das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Entscheidung durch Teilurteil vom 24. Februar 2009 - I - 20 U 121/04 - ab, verurteilte die Beschwerdeführer zur Auskunftserteilung wie beantragt und stellte fest, dass diese verpflichtet seien, Schadensersatz zu leisten.
  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 535/10

    Erlass einer eA, die Vollziehung einer Festsetzung von Zwangsmitteln im

    Auf die Berufung der Klägerin änderte das Oberlandesgericht Düsseldorf diese Entscheidung durch Teilurteil vom 24. Februar 2009 - I-20 U 121/04 - ab und verurteilte den Beschwerdeführer zu 1. unter anderem zur Auskunftserteilung wie beantragt.
  • AG Brandenburg, 27.05.2021 - 31 C 295/19

    Anforderungen an eine formell ordnungsgemäße Abrechnung?

    Nur wenn sich die Zustellung aufgrund einer vom Kläger zu vertretender Weise aber darüber hinaus verzögert hätte, wäre die Klage somit auch nicht mehr als "demnächst" zugestellt anzusehen ( BGH , NJW 2004, Seite 3775; BGH , Grundeigentum 2006, Seite 1420; BGH , FamRZ 2004, Seiten 21 f.; OLG Hamm , ZfSch 2004, Seite 581; OLG Oldenburg , OLG-Report 2006, Seiten 724 f.; OLG Hamm , VersR 2004, Seiten 362 ff.; OLG Brandenburg , MDR 2003, Seiten 771 f.; LG Potsdam , Urteil vom 27.11.2002, Az.: 4 O 692/01 ).
  • OLG Dresden, 24.04.2019 - 4 U 496/19

    Schadensersatzanspruch wegen der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen an die Förderung einer alsbaldigen Zustellung grundsätzlich nicht durch die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt werden und hierdurch bedingte Verzögerungen zu seinen Lasten gehen (vgl. schon BGH, Urt. v. 04.07.1968 - III ZR 17/68 - VersR 1968, 1062; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 20 U 121/04 -, Rn. 23, juris; OLG München, Urteil vom 11.01.2000 - 25 U 4113/99 juris OLG Frankfurt/M., Urteil vom 08.08.2001 - 7 U 74/00).
  • OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 19 U 76/07

    Versicherungsvertrag: Verfristung eines Anspruchs aus einer

    Diese Anforderungen hängen nicht davon ab, ob der Kläger einen Rechtsschutzversicherer einschaltet oder nicht (BGH, VersR 1968, 1062; OLG Hamm, RuS 2004, 445; OLG München, VersR 2000, 1530; OLG Frankfurt/M., VersR 2002, 599).
  • OLG Dresden, 13.06.2019 - 4 U 496/19

    Schadensersatz wegen der Veröffentlichung unwahrer Tatsachen

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen an die Förderung einer alsbaldigen Zustellung grundsätzlich nicht durch die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt werden und hierdurch bedingte Verzögerungen zu seinen Lasten gehen (vgl. schon BGH, Urt. v. 04.07.1968 - III ZR 17/68 - VersR 1968, 1062; OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juli 2004 - 20 U 121/04 -, Rn. 23, juris; OLG München, Urteil vom 11.01.2000 - 25 U 4113/99 juris OLG Frankfurt/M., Urteil vom 08.08.2001 - 7 U 74/00).
  • LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Oberlandesgerichtes Hamm sind Verzögerungen bei der Zustellung, die eine Partei zu vertreten hat, nur dann unschädlich, wenn sie eine Frist von 14 Tagen nicht überschreiten (z. B. OLG Hamm OLGR 2004, 380).

    Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt grundsätzlich nicht die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung (OLG Hamm OLGR 2004, 380).

  • LG Dortmund, 31.01.2017 - 1 S 99/16

    Anforderungen an einen Beschluss zur Balkonsanierung

    Der Kläger hat die Zustellung nicht schuldhaft und in erheblicher Weise verzögert, weil er den Gerichtskostenvorschuss am 22.06.2015 eingezahlt hat bzw. von seiner Rechtsschutzversicherung hat einzahlen lassen (BGH, Urteil v. 27.05.1999, Az. VII ZR 24/98; OLG Hamm, Hinweisbeschluss v. 21.07.2004, Az. 20 U 121/04 m. w. N.).
  • LG München I, 30.06.2011 - 36 S 18551/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Versäumung der Beschlussanfechtungsfrist wegen

    8 Zum anderen aber liegt der in der Sphäre der Kläger liegenden Verzögerung von fünf Wochen auch ein Verschulden zu Grunde, denn die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt nicht die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung (OLG Hamm, OLGR 2004, 380f., mit weiteren instruktiven Nachweisen).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht