Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.04.2020 - I-20 U 15/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- versicherungsrechtsiegen.de
Hausratversicherung - Vertragsabschluss durch Ehegatten als Geschäft des täglichen Lebens
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 1357
Ehefrau als alleinige VN bei § 1357 BGB im Einzelfall ausschließenden Umständen - familienrecht-deutschland.de
Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs; Hausratversicherung; Abschluß des Versicherungsvertrages durch einen Ehegatten als Geschäft des täglichen Lebens.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Ist der Vertragsschluss über eine Hausratversicherung ein Geschäft des täglichen Lebens (§ 1357 BGB)?
Verfahrensgang
- LG Bochum, 08.11.2019 - 4 O 389/18
- OLG Hamm, 23.04.2020 - I-20 U 15/20
Papierfundstellen
- VersR 2020, 1180
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17
Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs …
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2020 - 20 U 15/20
Zur Anwendung von § 1357 BGB auf eine Wohngebäudeversicherung, bei welcher - gegenüber dem Versicherer - als Versicherungsnehmerin allein die Ehefrau aufgetreten ist (Ehemann im konkreten Streitfall nicht Mit-VN; Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 28.02.2018 - XII ZR 94/17, BGHZ 218, 34).Der Senat unterstellt mit der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs, dass diese Vorschrift auch auf den Abschluss von Versicherungsverträgen Anwendung finden kann (für eine Vollkaskoversicherung BGH, Urteil vom 28.02.2018 - XII ZR 94/17, VersR 2018, 557;… bejahend für Hausratversicherung z.B. Hahn, in: BeckOK BGB, 53. Edition Stand 01.02.2020, § 1357 Rn. 17 m.N.; siehe dazu aber etwa auch Rixecker, ZfS 2018, 514 f.).
- BGH, 08.01.2014 - IV ZR 206/13
Lebensversicherung: Qualifiziertes Mahnschreiben wegen Nichtzahlung der …
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2020 - 20 U 15/20
Allerdings trifft es zu, dass bei mehreren Versicherungsnehmern die Mahnung an jeden von ihnen gerichtet werden muss, und zwar auch dann, wenn sie unter derselben Anschrift wohnen (BGH, Urteil vom 08.01.2014 - IV ZR 206/13, VersR 2014, 229, juris Rn. 11).