Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - I-20 U 235/08 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- MIR - Medien Internet und Recht
Vergütung für Nutzung von Lichtbildern in einem E-Paper? - Gegenüber freien Fotografen einer Tageszeitung ist die gesonderte Vergütung für die Veröffentlichung von Lichtbildern in einem E-Paper neben der Printausgabe nicht üblich.
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG
Fotograf kann für Wiedergabe seiner Fotos in der elektronischen Version einer Zeitung kein zusätzliches Honorar verlangen / ePaper - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Telemedicus
Zusätzliche Vergütung für E-Paper-Veröffentlichung
- Telemedicus
Zusätzliche Vergütung für E-Paper-Veröffentlichung
- aufrecht.de
Vergütung eines freien Fotografen für Veröffentlichungen in E-Paper
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine gesonderte Vergütung für e-paper-Ausgabe einer Tageszeitung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Vergütung für die Veröffentlichung von Lichtbildern in einer sog. E-Paper-Ausgabe einer Tageszeitung
- rechtambild.de
Keine gesonderte Vergütung für E-Paper-Ausgabe einer Tageszeitung
- kanzlei.biz
Keine zusätzliche Lizenzgebühr bei Verwendung von Fotos für E-Paper-Ausgabe einer Print-Zeitung
- info-it-recht.de
Zur Frage der Vergütung eines freien Fotografen für die Veröffentlichung in einem E-Paper
- streifler.de
Lizenzrechte an Fotos in E-Paper-Ausgaben
- damm-mann.de
Keine gesonderte Lizenzentschädigung für elektronische Zweitverwertung im E-Paper
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 97 Abs. 2 S. 3
Bemessung der Vergütung für die Veröffentlichung von Lichtbildern in einer sog. E-Paper-Ausgabe einer Tageszeitung - rechtsportal.de
UrhG § 97 Abs. 2 S. 3
Bemessung der Vergütung für die Veröffentlichung von Lichtbildern in einer sog. E-Paper-Ausgabe einer Tageszeitung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Telemedicus (Kurzinformation)
Vergütung für E-Paper-Veröffentlichung
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Kein Schadenersatz für Fotos in E-Paper-Ausgaben
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Vergütung für E-Paper-Veröffentlichung
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zahlung von Foto-Lizenz für Printausgabe deckt E-Paper-Ausgabe ein
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bild-Lizenzierung für Printausgabe einer Zeitung umfasst auch E-Paper-Fassung
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Lizenzierungsrecht an Bildern für Print gilt auch für ePaper
- damm-mann.de (Kurzinformation)
Keine gesonderte Lizenzentschädigung für elektronische Zweitverwertung im E-Paper
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Einmal ist genug: Keine extra Lizenzgebühren für Fotoveröffentlichung in elektronischer Ausgabe einer Tageszeitung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Keine gesonderte Lizenzgebühr für Veröffentlichung von Bildern in E-Papers
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Zusätzliche Vergütung für Nutzung von Fotos in E-Paper neben Printausgabe?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine zusätzliche Lizenzgebühr für Fotos in E-Paper-Ausgabe einer Zeitung
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
E-Paper als neue Nutzungsart und deren angemessene Vergütung
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Kein Schadenersatz für Fotos in E-Paper-Ausgaben
Papierfundstellen
- MMR 2011, 52
- MIR 2010, Dok. 143
- K&R 2010, 672
- afp 2010, 502
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05
Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 20 U 235/08
Umstände, die - wie etwa eine fehlende Urheberbenennung - einen Aufschlag auf die Lizenz rechtfertigen würden (vgl. Senat GRUR-RR 2006, 393, 394), hier also eine gegenüber der Print-Ausgaben-Lizenz ggf. einen erstmaligen Aufschlag, liegen nicht vor. - OLG Düsseldorf, 11.11.1997 - 20 U 31/97
Fehlende Urheberbenennung / Werbebroschüre
Auszug aus OLG Düsseldorf, 13.07.2010 - 20 U 235/08
Der Geschädigte soll weder schlechter, noch besser gestellt werden, als ohne das schädigende Ereignis (…v. Wolff a.a.O. Rn. 78 f.; Senat NJW-RR 1999, 194, 195).
- OLG Zweibrücken, 03.04.2014 - 4 U 208/12
Urheberrechtsverletzung: Stillschweigende Einräumung des Nutzungsrechts an …
Das deckt sich mit der Feststellung des Oberlandesgerichts Düsseldorf für die Jahre 2003 bis 2005 (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juli 2010 - 20 U 235/08 -, in juris; dazu Rath-Glawatz, KuR 2010, 673, f), dass damals für die Nutzung in einem E-Paper einer Tageszeitung keine gesonderte Vergütung bezahlt wurde. - LG Frankenthal, 13.11.2012 - 6 O 258/10
Veröffentlichung von Bildern in Zeitung und E-Paper
Dass es sich bei einer ePaper-Veröffentlichung um eine gesonderte Nutzungsart handelt, ist inzwischen obergerichtlich geklärt (vgl. hierzu KG, AfP 2001, 406 ff. [KG Berlin 24.07.2001 - 5 U 9427/99] ; OLG Düsseldorf, AfP 2010, 502 f. [OLG Düsseldorf 13.07.2010 - I-20 U 235/08] ).Der Sachverständige hat auch nachvollziehbar ausgeführt, warum er zu einem anderen Ergebnis kommt als der Sachverständige im Verfahren vor dem OLG Düsseldorf (AfP 2010, 502 [OLG Düsseldorf 13.07.2010 - I-20 U 235/08] ), der in dem dortigen Verfahren zu einer üblichen Lizenzgebühr von 0 EUR gekommen ist.
- LG Düsseldorf, 05.08.2016 - 12 O 463/14
Honorarnachzahlungen für Bildbeiträge eines freiberuflichen Fotojournalisten in …
Dass es sich bei der bloßen Abbildung des jeweiligen Titelblatts der Zeitungen der Beklagten um eine gesonderte Nutzungsart im Sinne des § 31 UrhG handelte, wie dies etwa im Falle eines sog. "E-Papers" der Fall wäre (OLG Düsseldorf AfP 2010, 502), vermag die Kammer nicht festzustellen. - LG Frankenthal, 13.11.2012 - 3 O 258/10
Schadensersatzanspruch wegen der öffentlichen Wiedergabe der urheberrechtlich …
Dass es sich bei einer ePaper-Veröffentlichung um eine gesonderte Nutzungsart handelt, ist inzwischen obergerichtlich geklärt (vgl. hierzu KG, AfP 2001, 406 ff.; OLG Düsseldorf, AfP 2010, 502 f.).Der Sachverständige hat auch nachvollziehbar ausgeführt, warum er zu einem anderen Ergebnis kommt als der Sachverständige im Verfahren vor dem OLG Düsseldorf (AfP 2010, 502), der in dem dortigen Verfahren zu einer üblichen Lizenzgebühr von 0 EUR gekommen ist.