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   OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 343/03   

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https://dejure.org/2004,11637
OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 343/03 (https://dejure.org/2004,11637)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.03.2004 - 20 W 343/03 (https://dejure.org/2004,11637)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. März 2004 - 20 W 343/03 (https://dejure.org/2004,11637)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Nr 1 WoEigG, § 45 Abs 1 WoEigG, § 1004 BGB
    Zulässigkeit der Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerdewert für ein begehrtes Verbot des rückwärtigen Einparkens vor dem Küchenfenster einer Erdgeschosswohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerdewert des Interesses eines Wohnungseigentümers, dass vor seinem Küchenfenster nicht rückwärts zur Hauswand eingeparkt wird; Bestimmung des Geschäftswertes in Zweifelsfällen

  • Wolters Kluwer

    (Zulässigkeit der Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerdewert für ein begehrtes Verbot des rückwärtigen Einparkens vor dem Küchenfenster einer Erdgeschosswohnung)

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 45 I

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bestimmung des Beschwerdewerts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Frankfurt, 10.07.2003 - 20 W 466/02

    Wohnungseigentumsverfahren: Geschäftswert und Beschwer bei Streit über die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 343/03
    Es entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (BayObLG WuM 1994, 565, 566; Senat Beschlüsse vom 18.02.2002 -20 W 271/01- und vom 10.07.2003 -20 W 466/2002-).

    Dabei wurde davon ausgegangen, dass sich der Geschäftswert eines Verfahrens, dass die Nutzung gemeinschaftlichen Eigentums zum Gegenstand hat, nach § 30 Abs. 2 KostO bemisst (Senat, Beschlüsse vom 16.09.2002 -20 W 146/2002- und vom 10.07.2003 -20 W 466/2002-).

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 343/03
    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass. WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: BGB, 63. Aufl., § 45 WEG, Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 48, Rdnr. 15; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 10).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94

    Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 343/03
    Es entspricht rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (BayObLG WuM 1994, 565, 566; Senat Beschlüsse vom 18.02.2002 -20 W 271/01- und vom 10.07.2003 -20 W 466/2002-).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 111/98

    Wert des Beschwerdegegenstands bei einer Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 343/03
    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass. WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: BGB, 63. Aufl., § 45 WEG, Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 48, Rdnr. 15; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 10).
  • BayObLG, 14.11.1990 - BReg. 2 Z 109/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.03.2004 - 20 W 343/03
    Sie ist zu unterscheiden von dem Geschäftswert des Verfahrens, das sich gemäß § 48 Abs. 3 Satz 1 WEG grundsätzlich nach dem Interesse aller Beteiligten an der Entscheidung bemisst (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1991, 226; dass. WuM 1999, 130; Palandt/Bassenge: BGB, 63. Aufl., § 45 WEG, Rdnr. 3; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 48, Rdnr. 15; Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 45 Rdnr. 10).
  • LG Konstanz, 16.01.2008 - 62 T 160/07

    Darf großer Hund im gemeinsamen Garten frei umherlaufen?

    Es entspricht grundsätzlichen rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in dem die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 19.07.2005, 20 W 3/05; Beschluss v. 29.03.2004, 20 W 343/03 unter Hinweis auf BayObLG, WuM 1994, 565; OLG München, Beschluss v. 31.03.2006, 34 Wx 111/05).
  • OLG Frankfurt, 19.07.2005 - 20 W 3/05

    Wohnungseigentum: Wert des Gegenstandes der Beschwerde i. S. d. § 45 Abs. 1 WEG

    Dabei entspricht es allerdings grundsätzlich rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 29.03.2004, 20 W 343/2003 unter Hinweis auf BayObLG WuM 1994, 565).
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    b) Es entspricht grundsätzlich rechtsstaatlichen Grundsätzen, in Zweifelsfällen, zu denen auch solche gehören, in denen die Bestimmung des Geschäftswertes oder der Beschwer mangels konkreter Anhaltspunkte weitgehend Ermessenssache ist, von der Zulässigkeit des Rechtsmittels auszugehen und in der Sache zu entscheiden (vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.07.2005 20 W 3/05; Beschluss vom 29.03.2004, 20 W 343/2003 unter Hinweis auf BayObLG WuM 1994, 565; OLG München Beschluss vom 31.03.2006 - 34 Wx 111/05).
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