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   VGH Bayern, 11.06.2018 - 20 ZB 18.911   

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https://dejure.org/2018,16772
VGH Bayern, 11.06.2018 - 20 ZB 18.911 (https://dejure.org/2018,16772)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.06.2018 - 20 ZB 18.911 (https://dejure.org/2018,16772)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Juni 2018 - 20 ZB 18.911 (https://dejure.org/2018,16772)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 56 Abs. 2, § 57, § 60, § 124a Abs. 4 S. 4; ZPO § 85 Abs. 2
    Unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung - Nichtverlängerbarkeit der Begründungsfrist

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei Ablauf der gesetzlichen Frist gem. § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO; Voraussetzungen für die Darlegung eines Anspruchs auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Antragsstellung

  • rewis.io

    Unzulässiger Antrag auf Zulassung der Berufung - Nichtverlängerbarkeit der Begründungsfrist

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Antrags auf Zulassung der Berufung bei Ablauf der gesetzlichen Frist gem. § 124a Abs. 4 S. 4 VwGO ; Voraussetzungen für die Darlegung eines Anspruchs auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Antragsstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.03.1995 - 9 C 390.94

    Wiedereinsetzung - Rechtsmittelbegründungsfrist - Eigenverantwortliche Prüfung -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 20 ZB 18.911
    Wenn ein Rechtsanwalt eine Prozessvertretung in einer Verwaltungsstreitsache übernimmt, gehört die Wahrung der im Verwaltungsgerichtsprozess maßgeblichen Rechtsmittelbegründungsfristen wie der Frist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zu seinen wesentlichen Aufgaben (SächsOVG, B.v. 7.8.2009 - 4 A 6/09 - juris Rn. 3), die er ohne eigene Anleitung und sorgfältige Überwachung grundsätzlich auch nicht gut ausgebildetem Büropersonal überlassen kann (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.1991 - 5 B 125.91; B.v. 15.8.1994 - 11 B 68.94; B.v. 7.3.1995 - 9 C 390.94; B.v. 6.6.1997 - 4 B 85.97 - jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 6 A 408/14

    Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung des Antrags auf Zulassung der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 20 ZB 18.911
    Die Unkenntnis dieses - anhand der eindeutigen gesetzlichen Regelung sowie der einschlägigen Kommentarliteratur ohne weiteres erkennbaren - Umstands begründet deshalb anwaltliches Verschulden (OVG NRW, B.v. 24.3.2006 - 10 A 737/06 - juris Rn. 4; B.v. 1.4.2014 - 6 A 408/14 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 15.08.1994 - 11 B 68.94
    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 20 ZB 18.911
    Wenn ein Rechtsanwalt eine Prozessvertretung in einer Verwaltungsstreitsache übernimmt, gehört die Wahrung der im Verwaltungsgerichtsprozess maßgeblichen Rechtsmittelbegründungsfristen wie der Frist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zu seinen wesentlichen Aufgaben (SächsOVG, B.v. 7.8.2009 - 4 A 6/09 - juris Rn. 3), die er ohne eigene Anleitung und sorgfältige Überwachung grundsätzlich auch nicht gut ausgebildetem Büropersonal überlassen kann (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.1991 - 5 B 125.91; B.v. 15.8.1994 - 11 B 68.94; B.v. 7.3.1995 - 9 C 390.94; B.v. 6.6.1997 - 4 B 85.97 - jeweils juris).
  • OVG Sachsen, 07.08.2009 - 4 A 6/09

    Zulassungsantrag; Antragsbegründung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 20 ZB 18.911
    Wenn ein Rechtsanwalt eine Prozessvertretung in einer Verwaltungsstreitsache übernimmt, gehört die Wahrung der im Verwaltungsgerichtsprozess maßgeblichen Rechtsmittelbegründungsfristen wie der Frist nach § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO zu seinen wesentlichen Aufgaben (SächsOVG, B.v. 7.8.2009 - 4 A 6/09 - juris Rn. 3), die er ohne eigene Anleitung und sorgfältige Überwachung grundsätzlich auch nicht gut ausgebildetem Büropersonal überlassen kann (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.1991 - 5 B 125.91; B.v. 15.8.1994 - 11 B 68.94; B.v. 7.3.1995 - 9 C 390.94; B.v. 6.6.1997 - 4 B 85.97 - jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2006 - 10 A 737/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen nicht rechtzeitiger

    Auszug aus VGH Bayern, 11.06.2018 - 20 ZB 18.911
    Die Unkenntnis dieses - anhand der eindeutigen gesetzlichen Regelung sowie der einschlägigen Kommentarliteratur ohne weiteres erkennbaren - Umstands begründet deshalb anwaltliches Verschulden (OVG NRW, B.v. 24.3.2006 - 10 A 737/06 - juris Rn. 4; B.v. 1.4.2014 - 6 A 408/14 - juris Rn. 9).
  • BGH, 27.08.2019 - AnwZ (Brfg) 35/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Hierauf kommt es indes nicht an, denn der Kläger verkennt, dass (jedenfalls mit-)ursächlich war, dass er selbst die Verlängerung einer von Gesetzes wegen nicht verlängerbaren Frist beantragt hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 11. Juni 2018 - 20 ZB 18.911, juris Rn. 6).
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