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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2005 - 20 A 20/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19182
OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2005 - 20 A 20/04 (https://dejure.org/2005,19182)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01.02.2005 - 20 A 20/04 (https://dejure.org/2005,19182)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 01. Februar 2005 - 20 A 20/04 (https://dejure.org/2005,19182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Beschränkung einer Sprengstofferlaubnis eines Sportschützen; Beschränkung der Erlaubnis des Ladens und Wiederladens von Patronenhülsen auf Munition für die Schusswaffen; Nachweis eines (rechtlich anzuerkennenden) Bedürfnisses für die Erteilung einer ...

Verfahrensgang

  • VG Düsseldorf - 18 K 3443/02
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2005 - 20 A 20/04
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (1)

  • VG Köln, 17.11.2016 - 20 K 4488/14
    Sein Vorbringen hierzu entspreche nicht den Anforderungen den Nachweis eines rechtlich anzuerkennenden Bedürfnisses für die beabsichtigte Tätigkeit (§ 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SprengG), wie sie vom OVG NRW im Beschluss vom 01.02.2005 - 20 A 20/04 - beschrieben werden.

    Rn. 25 Vgl. hierzu:  OVG NRW, Beschluss vom 01.02.2005 - 20 A 20/04 - VG München, Urteil vom 21.01.2009 - M 7 K 07.5929 - beide: juris,.

    Rn. 29 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.02.2005, a.a.O..

    Rn. 31 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.02.2005, a.a.O..

  • VG München, 15.02.2017 - M 7 K 16.1347

    Sprengstoffrechtliches Bedürfnis nach dem Wiederladen von Sammlerwaffen

    Rn. 12 Statthafte Klageart gegen die inhaltliche Beschränkung der Sprengstofferlaubnis ist die Verpflichtungsklage (vgl. OVG NRW, B.v. 12.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 5;… VG München, U.v. 22.7.2015 - M 7 K 14.3079 - juris Rn. 16 und U.v. 21.1.2009 - M 7 K 07.5927 - juris Rn. 18).

    Nach dem Gesetzeszweck soll durch das Erfordernis der Bedürfnisprüfung der Erwerb und der Umgang mit Sprengstoff eingegrenzt, der unrechtmäßige Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen und der unrechtmäßige Umgang mit ihnen weitgehend verhindert sowie das Inverkehrbringen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden (OVG NRW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 7;… VG München, U.v. 2.12.2015 - M 7 K 15.3107 - juris Rn. 17, U.v. 21.1.2009 - M 7 K 07.5927 - juris Rn. 24 m.w.N).

    Angesichts des mit dem Sprengstoffgesetz verfolgten Ziels, nur in Ausnahmefällen den Erwerb und den Umgang mit Sprengstoff zu erlauben, ist dem Kläger, der keine Munitionserwerbserlaubnis für seine Sammlerwaffen hat, zuzumuten, für die seltenen Fälle der Erprobung seiner Sammlerwaffen die dafür benötigte Munition in geringen Mengen zu erwerben und zu verbrauchen (vgl. OVG NRW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 14).

  • VG München, 22.07.2015 - M 7 K 14.3079

    Sprengstoffrechtliche Bedürfnis ist nicht in jedem Fall deckungsgleich mit dem …

    Gegen die inhaltliche Beschränkung der Sprengstofferlaubnis auf Munition, für die der Kläger eine gesetzliche Erwerbserlaubnis besitzt, ist die Verpflichtungsklage auf Erteilung der Erlaubnis ohne diese Bestimmung statthaft, gegen die mit dem Inhalt der Erlaubnis in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehende Haftpflichtauflage die Anfechtungsklage (vgl. OVG NW, B. v. 1. Februar 2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 5;… VG München, U. v. 21. Januar 2009 - M 7 K 07.5927 - juris Rn. 18;… allgemein BVerwG, B. v. 22. November 2000 - 11 C 2/00 - juris Rn. 25).

    Es ist jedoch offensichtlich, dass die Waffenbehörde die sprengstoffrechtliche Erlaubnis nicht von einer Eintragung der Munitionserwerbserlaubnis abhängig machen wollte, da dem Kläger das Wiederladen und Herstellen von Munition nicht verboten werden sollte (vgl. auch den vom OVG NW, B. v. 1. Februar 2005 - 20 A 20/04 - juris entschiedenen Fall eines Sportschützen, in dem die Waffenbehörde eine vergleichbare Inhaltsbestimmung getroffen hat).

    Somit kann nach der Rechtsprechung, der die Kammer folgt, bei einem Wiederladerschützen davon ausgegangen werden, dass er jedenfalls ein Bedürfnis für das Laden und Wiederladen von Patronenhülsen für die eigenen Wiederlader und ansonsten ausnahmsweise dann ein Bedürfnis hat, wenn er im Übrigen eine Munitionserwerbserlaubnis innehat (vgl. OVG NW, B. v. 1. Februar 2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 11).

  • VG München, 02.12.2015 - M 7 K 15.3107

    Beschränkung seiner sprengstoffrechtlichen Erlaubnis auf bestimmte Böllergeräte

    Sie ist eine sog. Inhaltsbestimmung, die jeweils untrennbar mit der Erlaubnis verbunden ist und diese inhaltlich ausgestaltet (…vgl. Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 42 Rn. 42; OVG NRW, B. v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 5).

    Vielmehr ist dem Bewerber um eine solche Erlaubnis regelmäßig zuzumuten, eine entsprechende Konkretisierung der Bedarfslage abzuwarten (vgl. OVG NRW, B. v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 7, 9).

    Das Sprengstoffgesetz verfolgt das Ziel, auch zuverlässigen und sachkundigen Erlaubnisbewerbern nur in ganz besonderen Ausnahmefällen den Umgang mit Sprengstoff zu erlauben (vgl. OVG NRW, B. v. 1.2.2005, a. a. O. Rn. 11).

  • VGH Bayern, 09.02.2018 - 21 ZB 15.1972

    Antrag auf Zulassung einer Berufung - Beschränkung einer sprengstoffrechtlichen …

    Demgegenüber begründet das Interesse, für den Fall eines nur möglichen Bedarfs gleichsam vorsorglich eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis zu erhalten, regelmäßig kein Bedürfnis im Sinn des § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SprengG (vgl. OVG NW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 9).

    Denn er begehrt eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis, um in allen Fällen, in denen er zukünftig möglicherweise erlaubnisfrei Waffen benutzen wird, jedwede benötigte Munition selbst herstellen zu können (vgl. zum Ganzen auch OVG NW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 12 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2020 - 20 A 2997/18
    Rn. 14 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 20 A 20/04 -, NWVBl. 2005, 390.

    Rn. 16 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 1. Februar 2005 - 20 A 20/04 -, a. a. O.; Bay. VGH, Beschluss vom 9. Februar 2018 - 21 ZB 15.1972 -, juris.

  • VG Köln, 21.06.2018 - 20 K 7348/16
    Insoweit nimmt der Beklagte auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bezug (Beschluss vom 01.02.2005, 20 A 20/04) und trägt dazu ausführlich vor.

    Rn. 20 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.02.2005, - 20 A 20/04 -, juris.

    Rn. 22 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.02.2005, a.a.O..

  • VG Köln, 21.06.2018 - K 7348/16
    Insoweit nimmt der Beklagte auf einen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen Bezug (Beschluss vom 01.02.2005, 20 A 20/04) und trägt dazu ausführlich vor.

    Rn. 20 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.02.2005, - 20 A 20/04 -, juris.

    Rn. 22 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 01.02.2005, a.a.O..

  • VGH Bayern, 19.07.2021 - 24 ZB 21.1044

    Erteilung einer unbeschränkten sprengstoffrechtlichen Erlaubnis

    Demgegenüber begründet das Interesse, für den Fall eines nur möglichen Bedarfs gleichsam vorsorglich eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis zu erhalten, regelmäßig kein Bedürfnis im Sinn des § 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SprengG (…BayVGH B.v. 9.2.2018 - 21 ZB 15.1972 - juris Rn. 13; OVG NRW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 9, B.v. 22.12.2020 - 20 A 2997/18).

    Es ist dem Kläger als Sportschützen möglich und zumutbar, bei der legalen Nutzung fremder Waffen (wie geliehene Waffen oder Vereinswaffen) vom dem Waffenberechtigten Munition - ggf. sogar von diesem selbst hergestellte - zu erwerben (OVG NRW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 14).

  • VG Würzburg, 19.02.2021 - W 9 K 20.952

    Klage eines Sportschützen gegen eine Beschränkung seiner sprengstoffrechtlichen …

    Hierbei handelt es sich um eine inhaltliche Beschränkung der Erlaubnis nach § 27 SprengG, die untrennbar mit der sprengstoffrechtlichen Erlaubnis verbunden ist und ihren Umfang festlegt (vgl. OVG NRW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 3ff.).

    Nach dem Gesetzeszweck soll durch das Erfordernis der Bedürfnisprüfung der Erwerb und der Umgang mit Sprengstoff eingegrenzt, der unrechtmäßige Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen und der unrechtmäßige Umgang mit ihnen weitgehend verhindert sowie das Inverkehrbringen auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt werden (OVG NRW, B.v. 1.2.2005 - 20 A 20/04 - juris Rn. 7;… VG München, U.v. 2.12.2015 - M 7 K 15.3107 - juris Rn. 17, U.v. 21.1.2009 - M 7 K 07.5927 - juris Rn. 24 m.w.N.;… vgl. auch BayVGH, B.v. 9.3.2020 - 24 ZB 16.663 - juris Rn. 4).

  • VG Würzburg, 17.01.2025 - W 9 K 23.1750

    Überwiegend erfolglose Klage gegen die Rücknahme der Erlaubnis zum Besitz von …

  • VG Würzburg, 17.01.2025 - W 9 K 23.1790

    Pfeilabschussgeräte, Neubegründung einer Erlaubnispflicht, Altbesitzer, …

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