Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2947 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rechtsanwaltsgebühren in parallelen Widerspruchsverfahren; dieselbe Angelegenheit; Nachreichung einer Vollmacht im Rechtsmittelverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 09.05.2000 - 11 C 1.99
Kosten des Vorverfahrens; dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Auftrag; innerer …
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2947
Gegenstand der Angelegenheit ist das Recht oder Rechtsverhältnis, auf das sich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes aufgrund des Auftrages bezieht (BVerwG vom 9.5.2000 NJW 2000, 2289 m.w.N.).Eine Angelegenheit kann auch mehrere Gegenstände umfassen; ob mehrere Gegenstände dieselbe oder mehrere Angelegenheiten darstellen, hängt davon ab, ob sie von einem einheitlichen Auftrag umfasst werden, zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und der Rechtsanwalt einen einheitlichen Tätigkeitsrahmen wahrt (BVerwG vom 9.5.2000 a.a.O.).
- VGH Bayern, 05.11.2007 - 23 ZB 07.2340
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2947
Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichts- und Behördenakten, die beigezogenen Akten der Verfahren Az. 23 ZB 07.2340 und 23 C 07.2339, die von den Beteiligten übergebenen Unterlagen sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung verwiesen.Gemessen an diesen Kriterien ist die Bevollmächtigte des Klägers als Adressaten von Vorauszahlungsbescheiden, in dessen und in anderen Widerspruchsverfahren in ein und derselben Angelegenheit tätig geworden (vgl. BayVGH vom 5.11.2007 Az. 23 ZB 07.2340).
- GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2.83
Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2947
Da die Klägerbevollmächtigte im Rechtsmittelverfahren zulässigerweise eine Vollmacht nachgereicht hatte (§ 67 Abs. 3 Satz 2 1. Halbs. VwGO; vgl. Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17.4.1984 NJW 1984, 2149), war der Tenor der erstinstanzlichen Entscheidung in Nrn. II und III bezüglich Kostenschuldner und Abwendungsbefugnis zu korrigieren.
- BVerwG, 15.01.1991 - 9 C 96.89
Asylrecht - Erledigung eines Asylrechtsstreits - Verfahrenserledigung kraft …
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2947
Deshalb muss das Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Klage als unzulässig, nicht als unbegründet abwies, im Ergebnis bestehen bleiben (§§ 128, 129 VwGO; vgl. BVerwG vom 15.1.1991 NVwZ-RR 1991, 443/445; BVerwG vom 2.7.1965, BVerwGE 21, 289/291). - BVerwG, 02.07.1965 - VII C 47.64
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2947
Deshalb muss das Urteil des Verwaltungsgerichts, das die Klage als unzulässig, nicht als unbegründet abwies, im Ergebnis bestehen bleiben (§§ 128, 129 VwGO; vgl. BVerwG vom 15.1.1991 NVwZ-RR 1991, 443/445; BVerwG vom 2.7.1965, BVerwGE 21, 289/291). - VGH Bayern, 18.12.2006 - 23 ZB 06.2956
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2947
Wie der Senat in seinem Beschluss vom 18. Dezember 2006 Az. 23 ZB 06.2956 ausgeführt hat, werden nach § 7 Abs. 2 BRAGO in derselben Angelegenheit die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet. - VGH Bayern, 05.11.2007 - 23 C 07.2339
Auszug aus VGH Bayern, 31.01.2008 - 20 B 07.2947
Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichts- und Behördenakten, die beigezogenen Akten der Verfahren Az. 23 ZB 07.2340 und 23 C 07.2339, die von den Beteiligten übergebenen Unterlagen sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung verwiesen.
- OVG Thüringen, 17.11.2020 - 4 VO 67/18
Dieselbe Angelegenheit i. S. v. § 15 Abs. 2 RVG bei mehreren, getrennt geführten …
2000, 237 - 238, juris Rn. 20 m. w. N. und BGH, Urteil vom 29. Juni 1978 - III ZR 49/77 - juris Rn. 20; SächsOVG, Beschluss vom 24. März 2011 - 5 E 113/10 - OVG NRW, Beschluss vom 18. Mai 1992 - 3 E 1081/91 - zu § 7 Abs. 2 BRAGO, und vom 12. Juli 2005 - 15 E 424/05 - BayVGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 20 B 07.2947 - und Beschluss vom 14. April 2009 - 20 C 09.733 - alle zitiert nach juris).Rn. 39 Ergänzend kommt im vorliegenden Fall hinzu, dass es keine durchgreifenden Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Klägerin ihren Prozessbevollmächtigten bei Auftragserteilung zu einem gleichgerichteten Vorgehen gegen die acht an sie gerichteten Bescheide in dem Sinne beauftragt hätte, nur aus demselben rechtlichen Gesichtspunkt einheitlich gegen alle Festsetzungen vorzugehen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Mai 2000 - 11 C 1/99 - juris Rn. 24, vorgehend: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 15. April 1999 - A 2 S 377/97 - juris; BayVGH, Urteil vom 31. Januar 2008 - 20 B 07.2947 - juris Rn. 24, 2. Satz).
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