Rechtsprechung
| VGH Bayern, 16.07.2010 - 20 B 10.30183 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Unzulässigkeit der Klage wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses bei unbekanntem Aufenthalt des Asylbewerbers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2010 - 20 B 10.30183
Auch verfassungsrechtlich ist anerkannt, dass das Verhalten eines Schutzsuchenden die Vermutung begründen kann, dieser sei an einer Sachentscheidung nicht mehr interessiert (BVerfG vom 14.12.1995 DVBl 1996, 61; vom 27.10.1998 InfAuslR 1999, 43). - OVG Thüringen, 02.07.1999 - 3 ZEO 1154/98
Ausländerrecht ; Ausländerrecht; Rechtsschutzbedürfnis; Untertauchen; Anschrift; …
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2010 - 20 B 10.30183
Vielmehr lässt dieses Verhalten nur den Schluss zu, dass für den Kläger eine Verfolgungsgefahr entfallen ist und er das Rechtsschutzbegehren wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG nicht mehr weiter verfolgen will (vgl. BayVGH vom 7.3.2001 Az. 23 B 99.32616; ThürOVG vom 2.7.1999 InfAuslR 2000, 19; HessVGH vom 18.8.2000 AuAS 2000, 211; OVG NRW vom 1.2.2002 AuAS 2002, 92). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2002 - 21 A 1550/01
D (A), Asylverfahren, Berufungszulassungsantrag, Zulässigkeit, …
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2010 - 20 B 10.30183
Vielmehr lässt dieses Verhalten nur den Schluss zu, dass für den Kläger eine Verfolgungsgefahr entfallen ist und er das Rechtsschutzbegehren wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG nicht mehr weiter verfolgen will (vgl. BayVGH vom 7.3.2001 Az. 23 B 99.32616; ThürOVG vom 2.7.1999 InfAuslR 2000, 19; HessVGH vom 18.8.2000 AuAS 2000, 211; OVG NRW vom 1.2.2002 AuAS 2002, 92). - VGH Bayern, 07.03.2001 - 23 B 99.32616
Auszug aus VGH Bayern, 16.07.2010 - 20 B 10.30183
Vielmehr lässt dieses Verhalten nur den Schluss zu, dass für den Kläger eine Verfolgungsgefahr entfallen ist und er das Rechtsschutzbegehren wegen Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG nicht mehr weiter verfolgen will (vgl. BayVGH vom 7.3.2001 Az. 23 B 99.32616; ThürOVG vom 2.7.1999 InfAuslR 2000, 19; HessVGH vom 18.8.2000 AuAS 2000, 211; OVG NRW vom 1.2.2002 AuAS 2002, 92).
- VGH Bayern, 13.11.2018 - 15 B 18.32145
Entfallen des Rechtsschutzinteresses im Asylprozess bei Wegfall einer …
Die nicht nur vorübergehende Aufgabe der Unterkunft durch den Kläger ohne Mitteilung seines aktuellen Aufenthalts an die Beklagte und das Gericht (§ 10 Abs. 1 AsylG) oder zumindest an seinen Prozessbevollmächtigten lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder in sein Heimatland zurückgereist ist oder die Bundesrepublik verlassen hat und das Rechtsschutzbegehren gegen die Beklagte deswegen nicht mehr weiter verfolgen will oder er gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses ebenfalls entfallen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 20 B 10.30183 - juris Rn.13 m.w.N.;… SächsOVG, B.v. 10.5.2017 - 4 A 453/16.A - juris Rn. 4 m.w.N.). - VGH Bayern, 21.07.2021 - 15 ZB 21.30628
Fehlen einer ladungsfähigen Anschrift
Die Aufgabe der Unterkunft ohne Mitteilung im Sinne von § 10 Abs. 1 AsylG zum aktuellen Aufenthalt lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder sein Begehren nicht weiterverfolgen will oder er untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses auch mit Blick auf § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG in Frage stellt (vgl. BayVGH, B.v. 16.7.2010 - 20 B 10.30183 - juris Rn.13 m.w.N.;… B.v. 13.11.2018 a.a.O. juris Rn. 4;… ThürOVG, B.v. 6.6.2019 a.a.O. juris Rn. 3;… SächsOVG, B.v. 10.5.2017 - 4 A 453/16.A - juris Rn. 4 m.w.N.). - OVG Saarland, 05.10.2021 - 2 A 44/21
Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts bei Staatenlosen
In dieser Situation kann ein fortbestehendes Rechtsschutzinteresse, das vom Gericht von Amts wegen in jedem Stadium des Verfahrens zu prüfen ist, nicht mehr angenommen werden.[vgl. dazu etwa OVG Bautzen, Beschluss vom 10.5.2017 - 4 A 453/16.A -, VGH München, Beschluss vom 16.7.2010 - 20 B 10.30183 -, beide bei Juris, VGH Kassel, Beschluss vom 18.8.2000 - 12 UE 420/97.A -, AuAS 2000, 211][vgl. dazu etwa OVG Bautzen, Beschluss vom 10.5.2017 - 4 A 453/16.A -, VGH München, Beschluss vom 16.7.2010 - 20 B 10.30183 -, beide bei Juris, VGH Kassel, Beschluss vom 18.8.2000 - 12 UE 420/97.A -, AuAS 2000, 211] Ansätze für weitere Ermittlungen hinsichtlich des Verbleibs beziehungsweise des Aufenthaltsorts des Klägers habe sich auch in der mündlichen Verhandlung nicht ergeben.
- VG München, 21.03.2019 - M 32 K 16.35505
Unzulässige Klage eines pakistanischen Asylbewerbers unbekannten Aufenthalts
Die nicht nur vorübergehende Aufgabe der Unterkunft durch den Kläger ohne Mitteilung seines aktuellen Aufenthalts an die Beklagte und das Gericht (§ 10 Abs. 1 AsylG) oder zumindest an seine Prozessbevollmächtigte lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder in sein Heimatland zurückgereist ist oder die Bundesrepublik verlassen hat und das Rechtsschutzbegehren gegen die Beklagte nicht mehr weiter verfolgen will (…vgl. SächsOVG, B.v. 10.5.2017 - 4 A 453/16.A - juris Rn. 4; BayVGH, B. v. 16.7.2010 - 20 B 10.30183 - juris Rn. 13;… HessVGH, B. v. 18.8.2000 - 12 UE 420/97.A - juris Rn. 9) oder er gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses ebenfalls entfallen lässt (…vgl. ThürOVG, B. v. 2.7.1999 - 3 ZEO 1154/98 - juris Rn. 2 ff;… OVG NRW, B. v. 1.2.2002 - 21 A 1550/01.A - juris Rn. 7;… Marx, AsylG, 9. Aufl. § 81 Rn. 16 f., jew. m.w.N.). - OVG Sachsen, 10.05.2017 - 4 A 453/16
Asyl, Aufenthalt, Rechtsschutzbedürfnis
Die nicht nur vorübergehende Aufgabe der Unterkunft durch den Kläger ohne Mitteilung seines aktuellen Aufenthalts an die Beklagte und das Gericht (§ 10 Abs. 1 AsylG) oder zumindest an seine Prozessbevollmächtigte lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder in sein Heimatland zurückgereist ist oder die Bundesrepublik verlassen hat und das Rechtsschutzbegehren gegen die Beklagte nicht mehr weiter verfolgen will (vgl. BayVGH, Beschl. v. 16. Juli 2010 - 20 B 10.30183 -, juris; HessVGH Beschl. v. 18. August 2000 - 12 UE 420/97.A -, AuAS 2000, 211) oder er gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses ebenfalls entfallen lässt (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 2. Juli 1999 - 3 ZEO 1154/98 -, InfAuslR 2000, 19; OVG NRW Beschl. v. 1. Februar 2002 - 21 A 1550/01.A -, AuAS 2002, 92;… Marx, AsylG, 9. Aufl. § 81 Rn. 16 f., jew. m. w. N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.02.2012 - 12 B 27.08
Erteilung eines Visums zum Zwecke des Familiennachzuges; Anwendbarkeit des § 32 …
Dafür spricht, dass das in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Rechtsschutzbedürfnis (vgl. VGH München, Beschluss vom 16. Juli 2010 - 20 B 10.30183 - juris, Rz. 13) entfallen sein dürfte, nachdem der Kläger offenkundig unbekannten Aufenthalts ist. - VG Augsburg, 15.09.2011 - Au 3 K 10.30500
Fingerabdrücke; Untertauchen; Rechtsschutzbedürfnis
Ein "Untertauchen" des Klägers kann hier ein Anzeichen dafür sein, dass er an der Fortsetzung des angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG vom 27.10.1998 DVBl. 1999, 166; BVerwG vom 9.8.1996 BVerwGE 101, 323/327; BayVGH vom 16.7.2010 20 B 10.30183; vom 16.12.2010 13 a B 10.30089; beide zitiert nach juris). - VG Augsburg, 01.07.2011 - Au 3 K 10.30537
Somalia; Rechtsschutzbedürfnis; Untertauchen; Fingerabdrücke
Ein "Untertauchen" des Klägers kann hier ein Anzeichen dafür sein, dass er an der Fortsetzung des angestrengten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens kein Interesse mehr hat (vgl. BVerfG vom 27.10.1998 DVBl. 1999, 166; BVerwG vom 9.8.1996 BVerwGE 101, 323/327; BayVGH vom 16.7.2010 20 B 10.30183; vom 16.12.2010 13 a B 10.30089; beide zitiert nach juris). - VG Karlsruhe, 29.04.2021 - A 12 K 1229/20
Algerien: Lösung bei Unionswidrigkeiten der Ausreisefristen nach alter Fassung, …
Die nicht nur vorübergehende Aufgabe der Unterkunft durch den Kläger ohne Mitteilung seines aktuellen Aufenthalts an die Beklagte und das Gericht (§ 10 Abs. 1 AsylG) oder zumindest an seinen Prozessbevollmächtigten lässt den Schluss zu, dass der Kläger entweder in sein Heimatland zurückgereist ist oder die Bundes republik verlassen hat und das Rechtsschutzbegehren gegen die Beklagte deswegen nicht mehr weiter verfolgen will oder er gemäß § 33 Abs. 2 Nr. 2 AsylG untergetaucht ist, was die Schutzwürdigkeit seines Rechtsschutzinteresses ebenfalls entfallen lässt (…vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 13. November 2018 - 15 B 18.32145 - juris, Rn. 4,. und vom 16. Juli 2010 - 20 B 10.30183 - juris, Rn. 13, m. w. N.; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 10. Mai 2017 - 4 A453/16.A-juris, Rn. 4, m. w. N.). - VG München, 05.07.2016 - M 26 K 15.50964
Unzulässigkeit der Klage mangels Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses
Dem steht nicht entgegen, dass ein Bevollmächtigter bestellt ist, wenn auch dieser den Aufenthaltsort nicht kennt (s. BVerfG vom 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95 - juris; BVerwG, U.v. 6.8.1996 - 9 C 169/95 - juris; BayVGH, B.v. 16.07.2010 - 20 B 10.30183, B. v. 6.6.2006 - 24 CE 06.1102 - jeweils juris). - VG Augsburg, 19.12.2011 - Au 5 K 10.30158
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; unbekannter Aufenthalt; Gruppenverfolgung …
- VGH Bayern, 17.08.2011 - 20 ZB 11.30281
Verpflichtungsklage auf Anerkennung als Asylberechtigter und Flüchtling
- VG Bayreuth, 28.06.2011 - B 1 S 11.338
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt; eheliche Lebensgemeinschaft mit …
- VG Augsburg, 11.10.2011 - Au 3 K 10.30556
Somalia; Nichtbetreiben des Verfahrens; Klage unzulässig; Kläger untergetaucht
- VG Augsburg, 25.07.2011 - Au 3 K 10.30574
Asylbewerber aus Somalia; Unbekannt verzogen; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
- VG Bayreuth, 12.11.2020 - B 7 K 18.30936
Fehlendes Rechtsschutzinteresse nach Absetzen des Asylbewerbers ins Ausland
- VG Augsburg, 12.09.2011 - Au 5 K 10.30157
Irak; unbekannter Aufenthalt; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
- VG Augsburg, 25.07.2011 - Au 3 K 10.30554
Asylbewerber aus Somalia; Unbekannt verzogen; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis
- VG Augsburg, 01.07.2011 - Au 3 K 10.30584
Somalia; Rechtsschutzbedürfnis; Untertauchen; Fingerabdrücke
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