Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,34628
VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.17 (https://dejure.org/2012,34628)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2012 - 20 B 12.17 (https://dejure.org/2012,34628)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2012 - 20 B 12.17 (https://dejure.org/2012,34628)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,34628) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Stundung wegen landwirtschaftlicher Nutzung;Zum Begriff der landwirtschaftlichen Nutzung;Ermessensausfall bei Rücknahme oder Widerruf einer Stundung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • VG Ansbach, 22.12.2025 - AN 1 K 24.917

    Rechtswidrige Aufhebung einer Stundung eines Herstellungsbeitrags, Wirksamkeit …

    Dies kann jedoch dahinstehen, weil jedenfalls von einer wirksamen Stundung auszugehen ist, ohne dass es auf deren Rechtmäßigkeit ankäme (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 19).

    Vielmehr bestimmen sich die Voraussetzungen einer Stundung von Herstellungsbeiträgen nach den allgemeinen Regeln des Kommunalabgabenrechts (…vgl. in diesem Sinne auch BayVGH, B.v. 12.4.2005 - 6 ZB 02.1426 - juris Rn. 13 zu einem Fall, in dem ein Erschließungsbeitrag gerade nicht nach § 135 Abs. 4 BauGB gestundet worden war; vgl. auch BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 22 zu einer Stundung eines Herstellungsbeitrags, auf die § 135 Abs. 4 BauGB nicht anwendbar ist).

    Damit sind die Angriffe des Klägers auf die Rechtmäßigkeit der Stundung unbehelflich (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 19;… BayVG, B.v. 24.7.2017- 20 ZB 16.1817 - juris Rn. 13).

    Dies stellt gleichwohl ein, zum damaligen Zeitpunkt, objektiv bestimmbares zukünftiges Ereignis dar, so dass an der Wirksamkeit dieser auflösenden Bedingung keine Zweifel bestehen (vgl. etwa auch BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 19 ff.;… BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 20 B 16.1817 - juris Rn. 14;… VG Bayreuth, U.v. 20.7.2016 - B 4 K 15.74 - juris Rn. 23 f.).

    Rn. 36 Mit Eintritt der auflösenden Bedingung verlor die Stundung ohne weiteres ihre Wirksamkeit, einer nochmaligen Aufhebung bedurfte es nicht (BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 20 ZB 16.1817 - juris Rn. 14;… VG Bayreuth, U.v. 20.7.2016 - B 4 K 15.74 - juris Rn. 25).

  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.355

    Wird der Erschließungsbeitrag für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück …

    Aus den von der Beklagtenbevollmächtigten angeführten Entscheidungen des 20. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - und - 20 B 12.821 - B. v. 19.12.2011 - 20 ZB 11.1339 - jeweils in juris) ergibt sich nichts anderes, zumal diese weder eine Stundung nach der erschließungsbeitragsrechtlichen Sonderregelung des § 135 Abs. 4 BBauG/BauGB noch Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zahlungsverjährung betreffen.
  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 ZB 16.1817

    Zu den Voraussetzungen der Beendigung einer Stundung wegen Eintritts einer …

    Auf die Rechtmäßigkeit des unanfechtbar gewordenen Bescheides mit der aufschiebenden Bedingung kommt es hingegen nicht an, sodass auch nicht entscheidend ist, ob der Beklagte insoweit von den in Art. 13 Abs. 3 und 4 KAG geregelten Voraussetzungen der landwirtschaftlichen Stundung abweichen durfte (vgl. dazu BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 19 ff.).

    Auch aus der Verpflichtung, dem Beklagten unverzüglich anzuzeigen, wenn die bedingungsmäßigen Voraussetzungen der Stundungsgewähr weggefallen seien, lässt sich klar der Wille des Beklagten entnehmen, die Stundung ohne einen weiteren Verwaltungsakt entfallen zu lassen, wie es ansonsten bei einem Widerrufsvorbehalt erforderlich wäre, der ein weiteres Tätigwerden des Beklagten durch den Erlass eines entsprechenden widerrufenden Verwaltungsaktes erforderte (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 18;… U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.821 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1993

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung …

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1994

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung …

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1995

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung …

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1990

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung …

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1987

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1989

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung …

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VG Bayreuth, 20.12.2017 - B 6 S 17.936

    Rechtswidrige Entziehung einer Ausbildungserlaubnis wegen Ermessensausfall

    Bei einem vollständigen Ermessensausfall ist eine Nachbesserung der Ermessensentscheidung über § 114 Satz 2 VwGO nicht möglich (BayVGH, Urteil vom 27.09.2012 - 20 B 12.17, Rn. 30, juris;… Beschluss vom 23.02.2012 - 14 CS 11.2837, Rn. 48, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht