Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.17 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Stundung wegen landwirtschaftlicher Nutzung;Zum Begriff der landwirtschaftlichen Nutzung;Ermessensausfall bei Rücknahme oder Widerruf einer Stundung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 26.05.2011 - M 10 K 10.777
- VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.17
Wird zitiert von ... (10)
- VG Ansbach, 22.12.2025 - AN 1 K 24.917
Rechtswidrige Aufhebung einer Stundung eines Herstellungsbeitrags, Wirksamkeit …
Dies kann jedoch dahinstehen, weil jedenfalls von einer wirksamen Stundung auszugehen ist, ohne dass es auf deren Rechtmäßigkeit ankäme (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 19).Vielmehr bestimmen sich die Voraussetzungen einer Stundung von Herstellungsbeiträgen nach den allgemeinen Regeln des Kommunalabgabenrechts (…vgl. in diesem Sinne auch BayVGH, B.v. 12.4.2005 - 6 ZB 02.1426 - juris Rn. 13 zu einem Fall, in dem ein Erschließungsbeitrag gerade nicht nach § 135 Abs. 4 BauGB gestundet worden war; vgl. auch BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 22 zu einer Stundung eines Herstellungsbeitrags, auf die § 135 Abs. 4 BauGB nicht anwendbar ist).
Damit sind die Angriffe des Klägers auf die Rechtmäßigkeit der Stundung unbehelflich (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 19;… BayVG, B.v. 24.7.2017- 20 ZB 16.1817 - juris Rn. 13).
Dies stellt gleichwohl ein, zum damaligen Zeitpunkt, objektiv bestimmbares zukünftiges Ereignis dar, so dass an der Wirksamkeit dieser auflösenden Bedingung keine Zweifel bestehen (vgl. etwa auch BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 19 ff.;… BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 20 B 16.1817 - juris Rn. 14;… VG Bayreuth, U.v. 20.7.2016 - B 4 K 15.74 - juris Rn. 23 f.).
Rn. 36 Mit Eintritt der auflösenden Bedingung verlor die Stundung ohne weiteres ihre Wirksamkeit, einer nochmaligen Aufhebung bedurfte es nicht (BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 18;… BayVGH, B.v. 24.7.2017 - 20 ZB 16.1817 - juris Rn. 14;… VG Bayreuth, U.v. 20.7.2016 - B 4 K 15.74 - juris Rn. 25).
- VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.355
Wird der Erschließungsbeitrag für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück …
Aus den von der Beklagtenbevollmächtigten angeführten Entscheidungen des 20. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - und - 20 B 12.821 - B. v. 19.12.2011 - 20 ZB 11.1339 - jeweils in juris) ergibt sich nichts anderes, zumal diese weder eine Stundung nach der erschließungsbeitragsrechtlichen Sonderregelung des § 135 Abs. 4 BBauG/BauGB noch Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zahlungsverjährung betreffen. - VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 ZB 16.1817
Zu den Voraussetzungen der Beendigung einer Stundung wegen Eintritts einer …
Auf die Rechtmäßigkeit des unanfechtbar gewordenen Bescheides mit der aufschiebenden Bedingung kommt es hingegen nicht an, sodass auch nicht entscheidend ist, ob der Beklagte insoweit von den in Art. 13 Abs. 3 und 4 KAG geregelten Voraussetzungen der landwirtschaftlichen Stundung abweichen durfte (vgl. dazu BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 19 ff.).Auch aus der Verpflichtung, dem Beklagten unverzüglich anzuzeigen, wenn die bedingungsmäßigen Voraussetzungen der Stundungsgewähr weggefallen seien, lässt sich klar der Wille des Beklagten entnehmen, die Stundung ohne einen weiteren Verwaltungsakt entfallen zu lassen, wie es ansonsten bei einem Widerrufsvorbehalt erforderlich wäre, der ein weiteres Tätigwerden des Beklagten durch den Erlass eines entsprechenden widerrufenden Verwaltungsaktes erforderte (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 18;… U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.821 - juris Rn. 24).
- VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1993
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung …
Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17). - VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1994
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung …
Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17). - VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1995
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung …
Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17). - VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1990
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung …
Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17). - VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1987
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung
Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17). - VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1989
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung …
Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17). - VG Bayreuth, 20.12.2017 - B 6 S 17.936
Rechtswidrige Entziehung einer Ausbildungserlaubnis wegen Ermessensausfall
Bei einem vollständigen Ermessensausfall ist eine Nachbesserung der Ermessensentscheidung über § 114 Satz 2 VwGO nicht möglich (BayVGH, Urteil vom 27.09.2012 - 20 B 12.17, Rn. 30, juris;… Beschluss vom 23.02.2012 - 14 CS 11.2837, Rn. 48, juris).
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