Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30029 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Somalia; keine Gruppenverfolgung wegen Clanzugehörigkeit
- milo.bamf.de
AufenthG 2004, § 60 Abs 1
Somalia: Keine Gruppenverfolgung allein wegen Clanzugehörigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 12.12.2011 - M 11 K 11.30393
- VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30029
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30029
Da die Voraussetzungen dieser Vorschrift und diejenigen des Art. 16 a Abs. 1 GG deckungsgleich sind, soweit sie die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut und den politischen Charakter der Verfolgung betreffen, setzt die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG - ebenso wie das Asylrecht - begründete Furcht vor dem Heimatstaat des Ausländers zurechenbarer Verfolgung voraus, die ihm in Anknüpfung an seine politische Überzeugung, seine religiöse Grundentscheidung oder an sonstige, für ihn unverfügbare Merkmale, die sein Anderssein prägen, gezielte Rechtsverletzungen zufügt, die ihn ihrer Intensität nach aus der übergreifenden Friedensordnung in der staatlichen Einheit ausgrenzen (vgl. BVerfGE 80, 315/333 ff.). - BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30029
Andererseits darf das Gericht hinsichtlich asylbegründender Vorgänge im Verfolgerland keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, U.v. 16.04.1985, 9 C 109/84, BVerwGE 71, 180 ff.). - BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30029
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Gruppenverfolgung sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung grundsätzlich geklärt (BVerwG vom 18.7.2006 BVerwGE 126, 243/249; vom 1.2.2007 Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 AufenthG Nr. 30; vom 21.4.2009 BayVBl 2009, 609). - VGH Bayern, 26.01.2012 - 20 B 11.30468
Keine Gruppenverfolgung wegen Zugehörigkeit zu einem bestimmten Clan bzw. wegen …
Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2012 - 20 B 12.30029
Dies hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in seinem Urteil vom 26. Januar 2012 Az.: 20 B 11.30468 entschieden und folgendes ausgeführt:.
- VG Würzburg, 15.10.2012 - W 3 K 10.30334
Frauen in Somalia, insbesondere allein reisend und einem "Minderheitenclan" …
In der Regel kommt deshalb dem persönlichen Vorbringen des Asylbewerbers, seiner Persönlichkeit und Glaubwürdigkeit sowie der Art seiner Einlassung besondere Bedeutung zu (vgl. zu alledem BayVGH, U.v. 05.07.2012, Az. 20 B 12.30029 ).Diese ursprünglich für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze sind prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar, wie sie nunmehr durch § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c AufenthG ausdrücklich als schutzbegründend geregelt ist (…vgl. zu alledem BVerwG, U.v. 21.04.2009, a.a.O.; BayVGH, U.v. 05.07.2012, a.a.O.).
Bei unübersichtlicher Tatsachenlage und nur bruchstückhaften Informationen aus einem Krisengebiet darf auch aus einer Vielzahl von Einzelinformationen eine zusammenfassende Bewertung des ungefähren Umfangs der asylerheblichen Verfolgungsschläge und der Größe der verfolgten Gruppe vorgenommen werden (…zu alledem BVerwG, U.v. 21.04.2009, a.a.O.; BayVGH, U.v. 05.07.2012, a.a.O.).
Etwaige Auseinandersetzungen innerhalb der Clans und zwischen den Clans stellen sich damit aber nicht als gezielte Verfolgung im Sinne des § 60 Abs. 1 AufenthG, sondern als Gefahr für Leib und Leben innerhalb eines bewaffneten Konflikts im Sinne des § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG dar (vgl. zu alledem BayVGH, U.v. 05.07.2012, a.a.O. und U.v. 26.01.2012, Az. 20 B 11.30468 ).
- VG Würzburg, 19.12.2012 - W 3 K 11.30307
Somalia; Verfahren nach dem AsylVfG; keine anlassgeprägte Einzelverfolgung wegen …
In der Regel kommt deshalb dem persönlichen Vorbringen des Asylbewerbers, seiner Persönlichkeit und Glaubwürdigkeit sowie der Art seiner Einlassung besondere Bedeutung zu (vgl. zu alledem BayVGH, U.v. 5.7.2012 - 20 B 12.30029 - juris).Diese ursprünglich für die unmittelbare und die mittelbare staatliche Gruppenverfolgung entwickelten Grundsätze sind prinzipiell auch auf die private Verfolgung durch nichtstaatliche Akteure übertragbar, wie sie nunmehr durch § 60 Abs. 1 Satz 4 Buchst. c AufenthG ausdrücklich als schutzbegründend geregelt ist (vgl. zu alledem BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11/08 - NVwZ 2009, 1237; BayVGH, U.v. 5.7.2012 - 20 B 12.30029 - juris).
Bei unübersichtlicher Tatsachenlage und nur bruchstückhaften Informationen aus einem Krisengebiet darf auch aus einer Vielzahl von Einzelinformationen eine zusammenfassende Bewertung des ungefähren Umfangs der asylerheblichen Verfolgungsschläge und der Größe der verfolgten Gruppe vorgenommen werden (vgl. zu alledem BVerwG, U.v. 21.4.2009 - 10 C 11/08 - NVwZ 2009, 1237; BayVGH, U.v. 5.7.2012 - 20 B 12.30029 - juris).
- VG Dresden, 22.08.2016 - 12 K 2237/15
Somalia, subsidiärer Schutz, Zwangsrekrutierung, nichtstaatliche Verfolgung, …
In der Regel kommt deshalb dem persönlichen Vorbringen des Asylbewerbers, seiner Persönlichkeit und Glaubwürdigkeit sowie der Art seiner Einlassung besondere Bedeutung zu (vgl. zu alledem BayVGH Urt. v. 5 Juli 2012 - Az. 20 B 12.30029 -, juris).
- VG Stuttgart, 15.07.2021 - A 2 K 3707/18
Somalia: Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage für sechsköpfige Familie mit …
Die Asharaf im Speziellen sehen sich ebenfalls keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt (so schon BayVGH, Urt. 05.07.2012 - 20 B 12.30029 - dem folgend VG München, Urt. v. 17.06.2020 - M 11 K 17.49930 - jeweils juris). - VG München, 21.11.2017 - M 11 K 16.33457
Teilweise erfolgreiche Asylklage eines somalischen Staatsangehörigen
Rn. 19 Eine Gruppenverfolgung von Angehörigen eines Clans durch Angehörige eines anderen Clans in Somalia liegt nach Maßgabe der Erkenntnislage und der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2012 - 20 B 12.30029 - juris Rn. 20, 21;… U.v. 26.1.2012 - 20 B 11.30468 - juris Rn. 23, 24) nicht vor. - VG Würzburg, 26.03.2013 - W 3 K 11.30324
Somalia; "Republik Somaliland"; Verfahren nach dem AsylVfG; Anwerbungsversuch von …
In der Regel kommt deshalb dem persönlichen Vorbringen des Asylbewerbers, seiner Persönlichkeit und Glaubwürdigkeit sowie der Art seiner Einlassung besondere Bedeutung zu (vgl. zu alledem BayVGH, U.v. 5.7.2012 - 20 B 12.30029 - juris). - VG Augsburg, 12.08.2013 - Au 7 K 13.30025
Keine Gruppenverfolgung wegen Zugehörigkeit zu einem bestimmten Clan
Rn. 33 Das Gericht schließt sich der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (s. Urteil vom 26.1.2012 - Az.: 20 B 11.30468 -, juris; Urteil vom 5.7.2012 - Az..: 20 B 12.30029 -, juris) an, dass dem Kläger allein aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einem bestimmten Clan und damit wegen seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe von Seiten der Angehörigen anderer Clans keine Gefahren für sein Leben oder seine Freiheit drohen, welche die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG erfüllen. - VGH Bayern, 02.04.2013 - 20 ZB 13.30067
Somalia; Berufungszulassung (abgelehnt)
Rn. 2 1. Soweit der Kläger meint, das Verwaltungsgericht verstoße gegen die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in den Urteilen vom 5. Juli 2012 (20 B 12.30029) und 26. Januar 2012 (20 B 12.30468), so ist seine Rüge als Divergenzrüge im Sinne des § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylVfG auszulegen, weil in Asylsachen der Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel nicht vorgesehen ist. - VG Würzburg, 06.12.2012 - W 3 K 11.30258
Somalia: Eine Zwangsrekrutierung durch die Al Shabaab stellt nach Rechtsprechung …
In der Regel kommt deshalb dem persönlichen Vorbringen des Asylbewerbers, sei ner Persönlichkeit und Glaubwürdigkeit sowie der Art seiner Einlassung be sondere Bedeutung zu (vgl. zu alledem BayVGH, U.v. 05.07.2012, Az. 20 B 12.30029 ). - VG Ansbach, 09.04.2013 - AN 2 K 12.30247
Somalia: Keine Gruppenverfolgung eines Clans durch einen anderen Clan.
Das Ge richt schließt sich daher der den Verfahrensbeteiligten bekannten Rechtsprechung des Bayerisehen Verwaltungsgerichtshofs vom 26. Januar 2012 (Az. 20 B 11.30468; bestätigt im Urteil vom 5.7.2012 Az. 20 B 12.30029) an, dass eine Gruppenverfolgung von Angehörigen eines Clans durch Angehörige eines anderen Clans in Somalia nicht stattfindet.
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