Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.03.2019 - 20 B 16.2358 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 19.11.2015 - M 17 K 15.682
- VGH Bayern, 21.03.2019 - 20 B 16.2358
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 07.01.1974 - I WB 30.72
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2019 - 20 B 16.2358
Nach Eingang der Erledigungserklärungen sind dem Gericht auch weitere Sachverhaltsaufklärungen verwehrt (BVerwG, B.v. 7.1.1974 - I WB 30/72 - BVerwGE 46, 215). - VGH Baden-Württemberg, 16.01.2014 - 10 S 2273/13
Untersagung einer nicht angezeigten Sammlung von Alttextilien
Auszug aus VGH Bayern, 21.03.2019 - 20 B 16.2358
Daran anschließend lässt sich die Frage des Verhältnisses zwischen einer Untersagung nach § 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG und einer abfallrechtlichen Anordnung im Einzelfall nach § 62 KrWG im Falle der Untersagung einer Tätigkeit eines Subunternehmers nicht einfach beantworten (vgl. hierzu VGH BW, B.v. 16.1.2014 - 10 S 2273/13 - KommJur 2014, 220).
- VGH Bayern, 26.10.2021 - 15 B 21.138
Entscheidung nach übereinstimmenden Erledigungserklärungen
Der in § 161 Abs. 2 VwGO zum Ausdruck kommende Grundsatz der Prozesswirtschaftlichkeit befreit das Gericht nach Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache davon, abschließend über den Streitstoff zu entscheiden sowie diesbezüglich schwierige Sach- und Rechtsfragen zu klären (…BVerwG, B.v. 24.4.2019 - 2 B 49.18 - juris Rn. 2 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 28.8.2016 - 15 B 14.1623 - juris Rn. 4;… B.v. 21.12.2018 - 15 B 18.95 - juris Rn. 3; B.v. 21.3.2019 - 20 B 16.2358 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 21.03.2024 - 2 N 21.2529
Kostenentscheidung bei Hauptsacheerledigung
Lässt sich mit angemessenem, vertretbarem Aufwand keine Aussage über die Erfolgsaussichten bis zum Eintritt des erledigenden Ereignisses und damit auch keine Aussage über den Ausgang des Verfahrens treffen, so entspricht es in der Regel der Billigkeit, die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufzuheben (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2019 - 20 B 16.2358 - juris Rn. 3).
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