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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,35212
VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330 (https://dejure.org/2018,35212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.10.2018 - 20 B 16.330 (https://dejure.org/2018,35212)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Oktober 2018 - 20 B 16.330 (https://dejure.org/2018,35212)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungsanlage; Rechtmäßigkeit einer Übergangsregelung für nicht veranlagte Altanschließer in einer Beitragssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 284
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (21)

  • VGH Bayern, 26.02.2008 - 20 ZB 08.160

    Herstellungsbeiträge für öffentliche Wasserversorgungs- und öffentliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330
    Da sich bei Grundstücken im Außenbereich die zulässige Geschossfläche bzw. die zulässige Zahl der Vollgeschosse eines Grundstücks abgabenrechtlich ausschließlich nach vorhandenen Bebauung bestimmt, das heißt zulässige Bebauung und vorhandene Bebauung in diesem Fall identisch sind, ist eine Regelung, die Dachgeschosse von Gebäuden im Außenbereich unabhängig von deren Ausbauzustand heranzieht, rechtlich unzulässig (BayVGH, B.v. 26.2.2008 - 20 ZB 08.160 - juris Rn. 6;… U.v. 22.11.2007 - 23 N 07.1472, 23 N 07.1678 - juris Rn. 40).

    Mithin stellt eine gültige Außenbereichsregelung einen notwendigen Satzungsbestandteil dar, dessen Fehlen die Nichtigkeit des gesamten Beitragsteils der Satzung nach sich zieht (BayVGH, B.v. 26.2.2008 - 20 ZB 08.160 - juris Rn. 8).

    Solche Regelungen führen zur Nichtigkeit der jeweiligen Abgabensatzung im gesamten Beitragsteil (BayVGH, B.v. 26.2.2008 - 20 ZB 08.160 - juris Rn. 5 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 15 N 10.2219

    Landwirtschaftliche Fläche als "Puffer" zwischen Dorfgebiet und Gewerbegebiet; …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330
    Im Übrigen wurde der Normenkontrollantrag abgelehnt (Az. 15 N 10.2219).

    Dieser Bebauungsplan sei mit Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Az. 15 N 10.2219) vom 18. Dezember 2012 mit Ausnahme der Festsetzungen zum Grundstück Fl. Nr. ... als rechtswirksam bestätigt worden.

    Zwar bindet der den Normenkontrollantrag eines Dritten insoweit abweisende Teil des Urteils des 15. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 18. Dezember 2012 (Az. 15 N 10.2219) den erkennenden Senat in rechtlicher Hinsicht nicht, weil nur die Unwirksamerklärung einer untergesetzlichen Rechtsnorm im Normenkontrollverfahren gemäß § 47 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 VwGO allgemein verbindlich ist (…vgl. Schmidt in Eyermann, VwGO, § 47 Rn. 101;… Panzer in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 47 Rn. 119).

  • VGH Bayern, 10.09.1997 - 23 B 94.3773
    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330
    Eine Übergangsregelung in einer Abgabesatzung, wonach von vorangegangenen Satzungen erfasste Beitragstatbestände als abgeschlossen behandelt werden, ohne dass sie bestandskräftig veranlagt wurden, verstößt gegen den Gleichheitssatz und führt zur Nichtigkeit des gesamten Beitragsteils (Fortführung von BayVGH, U.v. 10.9.1997 - 23 B 94.3773).

    Rn. 13 Mit Schreiben vom 5. März 2018 hörte der Senat die Beteiligten zur beabsichtigten Entscheidung nach § 130a VwGO an und wies unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des vormaligen 23. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs darauf hin, dass die Übergangsregelung des § 18 der BGS-WAS vom 15. April 2010 einer inhaltlichen Prüfung nicht standhalten dürfte, weil sie auch Beitragstatbestände als abgeschlossen behandle, die von vorangegangenen Satzungen erfasst werden sollten, auch wenn keine bestandskräftigen Veranlagungen vorlägen (mit Verweis auf BayVGH, U.v. 10.9.1997 - 23 B 94.3773).

    Darüber hinaus liegt es im weiten Ermessensspielraum des Satzungsgebers, eine solche Übergangsregelung auch auf "erfüllte" Beitragstatbestände nach früherem, ungültigen Satzungsrecht zu erstrecken, die noch nicht durch den Erlass eines bestandskräftig gewordenen Bescheides als "abgeschlossen" zu betrachten sind, und eine Heranziehung in Höhe der nach der alten nichtigen Regelung bestimmten Sätze zu begrenzen (BayVGH, U.v. 10.9.1997 - 23 B 94.3773 - juris).

  • VGH Bayern, 22.11.2007 - 23 N 07.1472

    Kommunalabgabenrecht: Gesetzliche Vorgaben beim Erlass von Abgabesatzungen // …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330
    Denn hier wird auf die genehmigte anstatt auf die tatsächliche Bebauung abgestellt (vgl. dazu BayVGH, U.v. 22.11.2007 - 23 N 07.1472, 23 N 07.1678 - juris Rn. 42;… U.v. 15.12.1999 - 23 B 98.3206 - juris Rn. 62).

    Da sich bei Grundstücken im Außenbereich die zulässige Geschossfläche bzw. die zulässige Zahl der Vollgeschosse eines Grundstücks abgabenrechtlich ausschließlich nach vorhandenen Bebauung bestimmt, das heißt zulässige Bebauung und vorhandene Bebauung in diesem Fall identisch sind, ist eine Regelung, die Dachgeschosse von Gebäuden im Außenbereich unabhängig von deren Ausbauzustand heranzieht, rechtlich unzulässig (…BayVGH, B.v. 26.2.2008 - 20 ZB 08.160 - juris Rn. 6; U.v. 22.11.2007 - 23 N 07.1472, 23 N 07.1678 - juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 01.02.2018 - 20 BV 15.1025

    Herstellungsbeiträge für die Entwässerungsanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330
    Anderenfalls wird der Beitragsbescheid erst mit dem Inkrafttreten der erstmals wirksamen Satzung (ex nunc) rechtmäßig (Fortführung von BayVGH, U.v. 1.2.2018 - 20 BV 15.1025).

    Zwar kann ein nicht bestandskräftiger Beitragsbescheid, der wegen nichtiger Satzung zunächst rechtswidrig ist, auch durch eine wirksame neue Satzung, der keine Rückwirkung zukommt, rechtmäßig werden, soweit die 20-Jahresfrist des Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) bb) KAG im Zeitpunkt des Erlasses der neuen Beitragssatzung noch nicht abgelaufen ist (BayVGH, U.v. 1.2.2018 - 20 BV 15.1025 - juris Rn. 50 mit Verweis auf BayVGH, B.v. 6.4.2000 - 23 CS 99.3727 - juris).

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330
    Ein Vertrauensschutz für nicht bestandskräftig abgeschlossene Beitragstatbestände besteht grundsätzlich nicht (…vgl. hierzu BVerwG, U.v. 15.4.1983 - 8 C 170.81 -juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 16.5.2008 - 20 ZB 08.903 - juris Rn. 6 m.w.N.), solange nicht die Ausschlussfrist von 20 Jahren nach Entstehung der Vorteilslage gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) bb) KAG abgelaufen ist (dazu BVerfG, B.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - juris).
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330
    Ein Vertrauensschutz für nicht bestandskräftig abgeschlossene Beitragstatbestände besteht grundsätzlich nicht (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 15.4.1983 - 8 C 170.81 -juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 16.5.2008 - 20 ZB 08.903 - juris Rn. 6 m.w.N.), solange nicht die Ausschlussfrist von 20 Jahren nach Entstehung der Vorteilslage gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) bb) KAG abgelaufen ist (dazu BVerfG, B.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - juris).
  • VGH Bayern, 16.05.2008 - 20 ZB 08.903

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; keine …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330
    Ein Vertrauensschutz für nicht bestandskräftig abgeschlossene Beitragstatbestände besteht grundsätzlich nicht (…vgl. hierzu BVerwG, U.v. 15.4.1983 - 8 C 170.81 -juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 16.5.2008 - 20 ZB 08.903 - juris Rn. 6 m.w.N.), solange nicht die Ausschlussfrist von 20 Jahren nach Entstehung der Vorteilslage gemäß Art. 13 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) bb) KAG abgelaufen ist (dazu BVerfG, B.v. 5.3.2013 - 1 BvR 2457/08 - juris).
  • VGH Bayern, 16.12.1988 - 23 B 88.02218
    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330
    Es ist zulässig, im Rahmen einer Übergangsregelung die Gültigkeit einer inzwischen als nichtig erkannten Beitragsregelung in einer Beitrags- und Gebührensatzung für leitungsgebundene Einrichtungen zu unterstellen und die aus danach "erfüllten" Tatbeständen entstandenen Abgabepflichten, zu deren Durchsetzung inzwischen bestandskräftig gewordene Bescheide ergangen sind, als abgegolten zu behandeln (vgl. BayVGH, U.v. 16.12.1988 - 23 B 88.02218 - BayVBl. 1989, 629).
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 01.10.2018 - 20 B 16.330
    In diesen Fällen handelt es sich um eine unechte Rückwirkung oder tatbestandliche Rückanknüpfung und nicht um eine verfassungsrechtlich besonders rechtfertigungsbedürftige Rückbewirkung von Rechtsfolgen auf einen abgeschlossenen Sachverhalt in der Vergangenheit (echte Rückwirkung; vgl. zur Abgrenzung BVerfG, B.v. 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14, 1 BvR 3051/14 - juris Rn. 40 ff.).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 87.88

    Zweitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines angefochtenen …

  • BVerwG, 25.11.1981 - 8 C 14.81

    Rückwirkung - Beitragssatzung - Beitragsbescheid - Rechtswidrigkeit - Heilung

  • VGH Bayern, 26.06.2017 - 20 B 16.190

    Herstellungsbeitrag für Entwässerungsanlage - Eintritt der Festsetzungsverjährung

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 20 ZB 17.569

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Beitrag für die Herstellung der …

  • VGH Bayern, 12.11.2015 - 6 CS 15.1925

    Straßenausbaubeitragsrecht, persönliche Beitragspflicht, sachliche …

  • BVerwG, 18.10.1977 - 7 B 81.77

    Entwässerungsbeitrag - Kläranlage - Grundstückseigentümer

  • VGH Bayern, 06.04.2000 - 23 CS 99.3727
  • VGH Bayern, 15.12.1999 - 23 B 98.3206
  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 20 ZB 17.570

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrags hinsichtlich des Beitrags für die …

  • VerfGH Bayern, 04.11.1976 - 6-VII-75
  • VGH Bayern, 29.01.2018 - 20 CS 17.1824

    Herstellungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung

  • VG Ansbach, 03.12.2019 - AN 1 K 19.00030

    Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung

    Der Beklagte durfte deshalb grundsätzlich nach Art. 5 Abs. 2a Satz 1 KAG, § 5 Abs. 9 BGS/WAS einen zusätzlichen Beitrag erheben (BayVGH, B.v. 1.10.2018 - 20 B 16.330 - juris Rn. 25).

    Die persönliche Beitragspflicht trifft nur diejenigen natürlichen oder juristischen Personen, die im Zeitpunkt des Entstehens der (sachlichen) Beitragspflicht Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte sind (Art. 5 Abs. 6 Satz 1 KAG; BayVGH, B.v. 1.10.2018 - a.a.O. - juris Rn. 33f. m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2020 - 4 L 96/18

    Festsetzung eines Herstellungsbeitrages bei einem gemeinsamen …

    Ebenfalls nicht abschließend geklärt werden muss, ob die Sonderregelung des § 18 Abs. 2 KAG LSA eingreift, wonach die nach Maßgabe von § 13b KAG LSA zu bestimmende Ausschlussfrist nicht vor dem Ablauf des Jahres 2015 endet, oder ob dem angesichts des Umstands, dass die beiden in Betracht kommenden Beitragssatzungen des Beklagten aus 2018 und 2020 keine Rückwirkung entfalten, die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Magdeburg entgegen steht (…vgl. Urteil vom 5. Dezember 2018 - 9 A 301/17 -, juris, Rdnr. 30 …und Urteil vom 28. März 2019 - 8 A 25/18 -, juris, Rdnr. 48 ; vgl. auch VGH Bayern…, Urteil vom 13. Juli 2017 - 20 B 16.1695 -, juris, Rdnr. 23;… Urteil vom 1. Februar 2018 - 20 BV 15.1025 -, juris, Rdnr. 51; Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 20 B 16.330 -, juris, Rdnr. 31), wonach den Vorgaben der §§ 13b Satz 1, 18 Abs. 2 KAG LSA nur dann Rechnung getragen wird, wenn auch die sachliche Beitragspflicht vor Ablauf der Frist des § 18 Abs. 2 KAG LSA entstanden ist.
  • VG Cottbus, 17.03.2022 - 6 K 1617/18

    Eigentumswechsel und die Erstattung eines Kanalanschlussbeitrages

    Denn der Beitrag wird zwar vom Grundstückseigentümer persönlich geschuldet (vgl. dazu noch unten zur Zahlung), er dient aber dem Ausgleich eines andauernden grundstücksbezogenen Vorteils, der allen Rechtsnachfolgern im Grundstückseigentum gleichermaßen geboten wird (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 20 B 16.330 -, juris Rn. 33; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 A 749/12 -, Rn. 46; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 15 A 2642/09 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 A 2455/89 -, juris Rn. 28;Urteil vom 30. Mai 1989 - 2 A 2920/84 - NWVB.
  • VGH Bayern, 06.12.2024 - 20 B 21.1761

    Persönlichen Beitragsschuldners bei identitätswahrender Umwandlung einer …

    Der Beklagte durfte deshalb grundsätzlich nach Art. 5 Abs. 2a Satz 1 KAG, § 5 Abs. 9 BGS/WAS einen zusätzlichen Beitrag erheben (vgl. auch BayVGH, B.v. 1.10.2018 - 20 B 16.330 - juris Rn. 25).
  • VG Cottbus, 16.03.2023 - 6 K 659/20
    Denn der Beitrag wird zwar vom Grundstückseigentümer persönlich geschuldet (vgl. dazu noch unten zur Zahlung), er dient aber dem Ausgleich eines andauernden grundstücksbezogenen Vorteils, der allen Rechtsnachfolgern im Grundstückseigentum gleichermaßen geboten wird (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 20 B 16.330 -, juris Rn. 33; OVG Sachsen, Urteil vom 20. Juni 2018 - 5 A 749/12 -, Rn. 46; OVG Nordrhein- Westfalen, Beschluss vom 5. Februar 2020 - 15 A 2642/09 -, juris, Rn. 6; Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 A 2455/89 -, juris, Rn. 28;Urteil vom 30. Mai 1989 - 2 A 2920/84 - NWVB.
  • VG Frankfurt/Oder, 15.12.2022 - 5 K 1957/16
    Eine weitere Voraussetzung ist das Bestehen einer wirksamen Beitragssatzung zur Erhebung des Herstellungsbeitrags (…Christ/Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht, E. Beiträge Rn. 487, beck-online; vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 20 B 16.330 -, Rn. 25, juris).
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