Rechtsprechung
| LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - L 20 B 31/06 AS ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe einer Kostenbeteiligungspflicht in einer Bedarfsgemeinschaft an einem Hausgrundstück; Anspruch auf Kostenerstattung für ein Hausgrundstück in Höhe des Mietpreises für eine angemessene Mietwohnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Aachen, 20.12.2005 - S 21 AS 77/05
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - L 20 B 31/06 AS ER
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - L 20 B 31/06
Die auch im Rahmen des § 86 b Abs. 2 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) mögliche allgemeine Interessenabwägung (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927) geht auch nach Auffassung des Senats zugunsten der Antragsteller aus. - LSG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2006 - L 9 B 99/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunfts- und Heizkosten …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2006 - L 20 B 31/06
Es bleibt dem Hauptverfahren vorbehalten, den Wertungswiderspruch zwischen einem geschützten Einfamilienhaus, wie in § 12 Abs. 3 Nr. 4 SGB II vorgesehen und den Angemessenheitsregelungen, wie sie sich in § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II finden, aufzulösen (zum Streitstand SG Oldenburg, Beschluss vom 28.11.2005, Az.: S 47 AS 787/05 ER, LSG NRW, Beschluss vom 28.02.2006, L 9 B 99/05 AS ER; vgl. auch Berlit, Nachrichtendienst des Deutschen Vereins 2006, Seite 17).
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 102/06
Arbeitslosengeld II - Individualanspruch - Bedarfsgemeinschaft - Bekanntgabe des …
Die Begrenzung mittels eines Vergleichs zum angemessenen Mietaufwand, die in der Rechtsprechung teilweise akzeptiert wird (LSG NRW, Beschluss vom 28. Februar 2006 - L 9 B 99/05 AS ER;… Bayrisches LSG aaO; für die Belange des einstweiligen Verfahrens offengelassen LSG NRW, Beschluss vom 7. März 2006 - L 20 B 31/06 AS ER;… nicht von einer "Vergleichsmiete" ausgehend auch LSG Niedersachsen-Bremen aaO; SG Aurich, Beschluss vom 18. Oktober 2005 - S 25 AS 167/05 ER), kann für sich in Anspruch nehmen, in nachvollziehbarer Weise für jeden Anspruchsberechtigten unabhängig von den tatsächlichen Wohnverhältnissen zu betragsgleichen (nur regional nach den Verhältnissen am Mietmarkt variierenden) Ergebnissen zu führen (dies wird vom LSG NRW…, Beschluss vom 28. Februar 2006, aaO für aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz zwingend geboten erachtet). - LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05
Berücksichtigungsfähigkeit tatsächlich höherer Unterkunftskosten anstelle der …
Rn. 22 Ob dieser "Wertungswiderspruch" bei der Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten stets durchschlagend zu berücksichtigen ist (vgl. Hess. LSG, Beschluss vom 10.10.2005 - L 7 AS 57/05 ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2006 - L 20 B 31/06 AS ER -), kann jedoch für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits offen bleiben. - SG Duisburg, 28.06.2007 - S 10 AS 51/07
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auch insoweit ist die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes nach § 86 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG zulässig, da die Aufrechnung mit Erstattungansprüchen gegen Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes gemäß § 43 Satz SGB II eine Entscheidung über die Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende enthält (LSG NRW Beschluss vom 19.07.2006 Aktenzeichen L 12 B 55/06 AS ER; LSG NRW Beschluss vom 07.03.2006 Aktenzeichen Ls 20 B 31/06 AS ER).
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Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - 20 B 31/06.AK |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Durchsetzung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Erteilung einer luftverkehrsrechtlichen Genehmigung zum Betrieb eines Flughafens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kommunen.nrw (Zusammenfassung)
Keine sofortige Stilllegung des Flughafens Weeze
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine sofortige Schließung des Flughafens Weeze-Laarbruch
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2003 - 20 B 1260/01
Teilerfolg der Gemeinde Bergen gegen den Flughafen Niederrhein
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2006 - 20 B 31/06
Dass dem militärischen Flugbetrieb nur eine relative Bedeutung im Rahmen der Bewertung der Zumutbarkeit der Lärmbelastung zukommt, ist im Urteil aufgezeigt und vom Senat schon in seinem Beschluss vom 31. März 2003 (20 B 1260/01.AK) maßgeblich betont worden.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2009 - 20 B 156/09 Auf den Antrag des Antragstellers wird unter Änderung des Beschlusses des Senats vom 27. März 2006 - 20 B 31/06.AK - mit Wirkung ab dem zehnten Tag nach Übermittlung dieses Beschlusses an die Beteiligten die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers im Verfahren 20 D 35/04.AK gegen die Konversionsgenehmigung der Antragsgegnerin vom 20. Juni 2001 über die Aussetzung der sofortigen Vollziehung durch Bescheid der Antragsgegnerin vom 31. März 2009 hinaus insoweit wiederhergestellt, als die Konversionsgenehmigung Flugbewegungen im Fracht- und Passagierlinienverkehr von Fluggesellschaften, die den Flughafen Niederrhein regelmäßig zum Abstellen von Luftfahrzeugen über Nacht nutzen, auch nach 23.00 Uhr und vor 6.00 Uhr sowie Starts zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr zulässt; die Ausnahmeregelung gemäß Ziffer 5 Buchstabe c) des Bescheids der Antragsgegnerin vom 31. März 2009 gilt mit der Maßgabe, dass sie für Landungen die Zeit von 23.00 Uhr bis 24.00 Uhr und für Starts die von 22.00 Uhr bis 23.00 Uhr umfasst.
Den im Anschluss daran vom Antragsteller angebrachten Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen, hat er durch Beschluss vom 27. März 2006 - 20 B 31/06.AK - abgelehnt und zur Begründung im wesentlichen ausgeführt, für die Dauer der höchstrichterlichen Befassung mit dem Senatsurteil werde der von ihm, dem Senat, festgestellten Rechtswidrigkeit der Konversionsgenehmigung keine ausschlaggebende Bedeutung zugemessen und in der Abwägung zwischen den Folgen für den Antragsteller sowie denen für die Beigeladene sei es - zumal mit Blick auf eine Abänderungsmöglichkeit bei wesentlicher Verschlimmerung der Lärmsituation - dem Antragsteller zuzumuten, die sich damals noch auf eher niedrigem Niveau bewegenden Auswirkungen des Flugbetriebs zunächst weiter hinzunehmen.
Rn. 5 den Beschluss des Senats vom 27. März 2006 - 20 B 31/06.AK - gemäß § 80 Abs. 7 VwGO abzuändern und die aufschiebende Wirkung seiner Klage 20 D 35/04.AK insoweit wiederherzustellen, als die angefochtene Genehmigung den Frachtverkehr und den Passagierlinienverkehr zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr gestattet.
Der Beschluss des Senats vom 27. März 2006 - 20 B 31/06.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2006 - 13 B 2610/06
Vorläufige Vollstreckbarkeit von Urteilen hinsichtlich der Kosten über die …
Rn. 5 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2006 - 20 B 31/06.AK -, juris. - VG Köln, 11.08.2009 - 14 L 764/09
Godorfer Hafen: Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung aufgehoben
Rn. 20 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. März 2006 - 20 B 31/06.AK - juris.
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