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| VGH Bayern, 20.07.2004 - 20 C 04.1826 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Bayern, 25.11.2005 - 20 C 05.3058
außergerichtliche Kosten eines zu Unrecht Beigeladenen; Antrag auf Beiladung
Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Juli 2004 (20 C 04.1826) wurde die hiergegen erhobene Beschwerde der vormaligen Beigeladenen zu 2 bis 4 zurückgewiesen. - VGH Bayern, 21.07.2009 - 11 C 09.712
Beschwerde gegen unterlassene (einfache) Beiladung; Tempo 30-Zone; …
Denn ideelle, soziale oder wirtschaftliche Interessen gebieten keine Beiladung Dritter nach § 65 Abs. 1 VwGO (herrschende Auffassung, vgl. Bier in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt, RdNr. 11 zu § 65 m.w.N.; vgl. auch BayVGH vom 20.7.2004, 20 C 04.1826 und vom 10.11.2005, 20 C 05.2884). - VGH Bayern, 12.01.2010 - 7 C 09.2267 Das Verwaltungsgericht durfte und musste die Beiladungsbeschlüsse vom 17. Februar 2005 aufheben, da die rechtlichen Voraussetzungen einer Beiladung (§ 65 VwGO) zu keinem Zeitpunkt vorlagen (vgl. BayVGH vom 20.7.2004 Az. 20 C 04.1826; HessVGH vom 12.11.2004 NVwZ-RR 2005, 751 m. w. N.).
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