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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.08.2012 - 20 C 12.1583   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,22018
VGH Bayern, 14.08.2012 - 20 C 12.1583 (https://dejure.org/2012,22018)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.08.2012 - 20 C 12.1583 (https://dejure.org/2012,22018)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. August 2012 - 20 C 12.1583 (https://dejure.org/2012,22018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Änderung des Streitwertes in der Rechtsmittelinstanz;Unstatthafte Streitwertbeschwerde als Gegenvorstellung anzusehen;Nach übereinstimmenden (Teil-) Erledigungserklärungen der Hauptbeteiligten richtet sich der Streitwert nur noch nach dem Betrag der bis dahin ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 03.07.2012 - 20 ZB 12.942

    Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 20 C 12.1583
    Nummer III des Beschlusses des Senats vom 3. Juli 2012 Aktenzeichen 20 ZB 12.942 wird geändert und der Streitwert für das Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung auf 7.288,18 Euro festgesetzt.
  • VG München, 16.02.2012 - M 10 K 10.5953

    Herstellungsbeitrag für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; nichtiges …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.08.2012 - 20 C 12.1583
    {ABSCHNITT:Tenor} I. Der Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 13. März 2012 Aktenzeichen M 10 K 10.5953 wird geändert.
  • VGH Bayern, 30.01.2019 - 15 C 18.2268

    Streitwertbemessung anhand jährlicher Mieteinnahmen bzgl einer …

    Die Gegenvorstellung der Klägerin ist statthaft, weil sie sich gegen eine gerichtliche Entscheidung wendet, die gem. § 63 Abs. 3 Satz 1 GKG auch von Amts wegen geändert werden kann und weil sie innerhalb der Frist des § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erhoben wurde (…BVerwG, B.v. 5.5.2009 - 7 KSt 2/09 u.a. - juris Rn. 2; BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 20 C 12.1583 - juris Rn. 1;… B.v. 19.6.2013 - 8 C 13.40027 - juris Rn. 4;… B.v. 22.6.2015 - 21 C 15.1261 - juris Rn. 2;… B.v. 13.8.2015 - 15 C 15.1674 - NVwZ-RR 2016, 158 = juris Rn. 4;… SächsOVG, B.v. 2.5.2017 - 3 E 21/17 - juris Rn. 2; str.

    Die Änderung des Streitwertwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts beruht auf § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GKG (zur nachträglichen Abänderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtshofs hinsichtlich der Streitwertfestsetzung im erstinstanzlichen Verfahren bei einer Streitwertabänderung im Rahmen einer Gegenvorstellung vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 20 C 12.1583 - juris in Zusammenschau mit der vorher ergangenen Entscheidung BayVGH, B.v. 3.7.2012 - 20 ZB 12.942 - juris).

    Eine Entscheidung über die nach § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V. mit § 66 Abs. 3 Satz 3 GKG nicht statthafte Streitwertbeschwerde (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.6.2013 - 8 C 13.40027 - juris Rn. 2) ist mit der vorliegenden Entscheidung entbehrlich geworden (vgl. BayVGH, B.v. 14.8.2012 - 20 C 12.1583 - juris Rn. 3).

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