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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.08.2017 - 20 C 17.1129   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34543
VGH Bayern, 02.08.2017 - 20 C 17.1129 (https://dejure.org/2017,34543)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.08.2017 - 20 C 17.1129 (https://dejure.org/2017,34543)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. August 2017 - 20 C 17.1129 (https://dejure.org/2017,34543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Vollstreckungsankündigung; Einstweiliger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    VwGO § 44a; VwGO § 80 Abs. 5
    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg; Einordnung einer Vollstreckungsankündigung als eine nicht isoliert anfechtbare unselbständige Verfahrenshandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg; Einordnung einer Vollstreckungsankündigung als eine nicht isoliert anfechtbare unselbständige Verfahrenshandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 02.08.2017 - 20 C 17.1130

    Versagung der Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Erfolgsaussicht der Klage

    Auszug aus VGH Bayern, 02.08.2017 - 20 C 17.1129
    Zur näheren Begründung wird auf den Beschluss des Senats vom heutigen Tag in der Hauptsache verwiesen (20 C 17.1130).
  • OVG Niedersachsen, 27.05.2025 - 8 ME 132/24

    Anhörung; Ansehens- und Vertrauensverlust; Auslegung; Einzelrichter; …

    Ein Fall des § 80 Abs. 5 VwGO, der einer Anwendung des § 123 Abs. 1 bis 3 VwGO entgegenstünde (§ 123 Abs. 5 VwGO), liegt nicht vor, weil es sich bei der Ankündigung der Vollstreckung nicht um einen Verwaltungsakt handelt (Bay. VGH, Beschl. v. 2.8.2017 - 20 C 17.1129 -, juris Rn. 6), sondern um eine lediglich aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme (vgl. BFH, Beschl. v. 14.6.1988 - VII B 15/88 -, juris Rn.8).
  • VG Cottbus, 03.11.2021 - 6 L 189/21
    Der in der oben dargestellten Weise verstandene Antrag ist nach § 123 Abs. 1 VwGO statthaft, da es sich bei der Ankündigung der Vollstreckung um eine lediglich aus Gründen der Zweckmäßigkeit nach außen gerichtete Bekanntmachung einer verwaltungsinternen Maßnahme (vgl. BFH…, Beschluss vom 14. Juni 1988 -  VII B 15/88 -, BFH/NV 1989, 75, juris) und nicht um einen Verwaltungsakt handelt (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 02. August 2017 - 20 C 17.1129 -, Rn. 6, juris).
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