Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.03.2018 - 20 C 18.30620 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AsylG § 80 ; VwGO § 133 Abs. 1
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 06.02.2018 - W 4 K 17.31484
- VGH Bayern, 22.03.2018 - 20 C 18.30620
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 3 O 42/20
Beschwerde gegen die Gegenstandswertfestsetzung in einem Asylrechtsstreit
Die Unzulässigkeit der Beschwerde ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 4 B 1953/19 - juris Rn. 21; OVG NRW…, Beschluss vom 1. Juli 2019 - 13 E 441/19.A - juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 22. März 2018 - 20 C 18.30620 - juris Rn. 1). - VG Augsburg, 21.08.2019 - Au 6 M 19.30994
Erstattung von Kopien trotz Aktenübersendung
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§ 80 AsylG), denn der umfassende Beschwerdeausschluss gilt für alle Nebenverfahren zu asylrechtlichen Streitigkeiten einschließlich der Prozesskostenhilfe (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2018 - 20 C 18.30620 - juris Rn. 1;… ThürOVG, B.v. 24.1.2019 - 3 VO 783/18 - juris Rn. 4 f. m.w.N.;… OVG NRW, B.v. 27.2.2019 - 13 E 939/18.A - juris Rn. 2 ff.).
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