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Rechtsprechung
   AG Berlin-Neukölln, 01.04.2015 - 20 C 255/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28749
AG Berlin-Neukölln, 01.04.2015 - 20 C 255/14 (https://dejure.org/2015,28749)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 01.04.2015 - 20 C 255/14 (https://dejure.org/2015,28749)
AG Berlin-Neukölln, Entscheidung vom 01. April 2015 - 20 C 255/14 (https://dejure.org/2015,28749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    Wirksamkeit einer Klausel zur Hundehaltung im Mietvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.2013 - VIII ZR 168/12

    Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung durch eine Allgemeine …

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 01.04.2015 - 20 C 255/14
    Das Halten eines Hundes gehört jedoch in vielen Fällen - hier kommt es auf eine Abwägung im Einzelfall an - zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, so dass die Regelung des Erfordernisses einer an nicht nachprüfbare Voraussetzungen gebundenen Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB gegen den wesentlichen gesetzlichen Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters nach § 535 Abs. 1 BGB verstößt (vgl. BGH, NJW 2013, 1526 ff.).
  • BGH, 25.09.2012 - VIII ZR 329/11

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit eines formularmäßigen Tierhaltungsverbots mit …

    Auszug aus AG Berlin-Neukölln, 01.04.2015 - 20 C 255/14
    Eine Klausel, nach der Hunde nur nach vorheriger Erlaubniserteilung durch den Vermieter gehalten werden dürfen, ohne zu regeln, an welche überprüfbaren Beurteilungsvoraussetzungen die Erteilung der Erlaubnis der Tierhaltung gebunden sein soll, benachteiligt den Mieter unangemessen (vgl. BGH, WuM 2013, 220 f.; LG Berlin, GE 2013, 1340 f., alle Gerichtsentscheidungen werden nach juris zitiert).
  • LG Berlin, 20.07.2015 - 65 S 151/15

    Unwirksamkeit der im Mietvertrag enthaltenen Klausel zur Hundehaltung

    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Neukölln vom 01.04.2015 - 20 C 255/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    Rn. 7 die Beklagten unter Abänderung erstinstanzlichen Urteils des Amtsgerichts Neukölln vom 1. April 2015 zum Aktenzeichen 20 C 255/14 zu verurteilen, die Mietwohnung im Hause …  Berlin, … Geschoss bestehend aus drei Zimmern, Küche, Bad, Flur und Balkon mit einer Fliehe von ca. … qm zu räumen und geräumt an sie herauszugeben.

  • AG Berlin-Wedding, 11.10.2017 - 3 C 176/17
    Eine Klausel nach der Hunde nur nach vorheriger Erlaubniserteilung durch den Vermieter zu halten sind ohne die Voraussetzungen für die Erteilung solcher Erlaubnis zu regeln und klarzustellen, an welche überprüfbaren Beurteilungsvoraussetzungen die Erteilung der Erlaubnis gebunden ist, benachteiligt den Mieter jedoch unangemessen (vgl. BGH, WuM 2013, 220 ff., AG Neukölln, Urteil vom 01.04.2015, Az: 20 C 255/14).
  • AG Berlin-Mitte, 30.10.2019 - 124 C 212/18

    Mietvertragsklausel über Tierhaltungsverbot mit Entziehungsmöglichkeit für …

    Eine Klausel, nach der die Hundehaltung grundsätzlich verboten ist und nur nach vorheriger Erlaubniserteilung durch den Vermieter zulässig ist, ohne zu regeln, an welche überprüfbaren Beurteilungsvoraussetzungen die Erteilung der Erlaubnis gebunden ist, benachteiligt den Mieter jedoch unangemessen (vgl. BGH, WuM 2013, 220ff., AG Neukölln, Urteil vom 01.04.2015, Az: 20 C 255/14).
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