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Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 18.02.2014 - 20 C 3087/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,4213
AG Düsseldorf, 18.02.2014 - 20 C 3087/13 (https://dejure.org/2014,4213)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.02.2014 - 20 C 3087/13 (https://dejure.org/2014,4213)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Februar 2014 - 20 C 3087/13 (https://dejure.org/2014,4213)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • ra.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung der Rechtsanwaltsrahmengebühren bei dem Verfahrensgegenstand einer Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von 80,00 EUR ohne Fahrverbotsverhängung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Ich möchte das "Geschrei” nicht hören, wenn man selbst betroffen wäre…

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2012 - IV ZR 186/11

    Freistellungsanspruch gegen die Rechtsschutzversicherung von Rechtsanwaltskosten …

    Auszug aus AG Düsseldorf, 18.02.2014 - 20 C 3087/13
    Das behördliche und das gerichtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren sind als dieselbe Angelegenheit anzusehen (BGH, Urteil vom 19.12.2012, IV ZR 186/11).
  • AG Grimma, 18.07.2012 - 9 OWi 14/11

    Angemessenheit einer Mittelgebühr eines Rechtanwalts in Verfahren wegen …

    Auszug aus AG Düsseldorf, 18.02.2014 - 20 C 3087/13
    Rn. 8 Bei der in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierten Frage, ob im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten die Abrechnung nach sogenannten Mittelgebühren (wie von der Klägerin vorgenommen) angemessen ist oder aber im Hinblick auf die geringe Bedeutung der Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich Mindestgebühren unterhalb der Mittelgebühr in Ansatz gebracht werden können, ist eine an den Kriterien des § 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes orientierte Einzelfallbetrachtung erforderlich (vgl. z. B. Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 14.03.2012, Az. 2 Qs 8/12; Amtsgericht Grimma, Beschluss vom 18.07.2012, Az. 9 OWi 14/11, jeweils zitiert nach juris).
  • LG Saarbrücken, 14.03.2012 - 2 Qs 8/12

    Kostenerstattung nach Einstellung eines Bußgeldverfahrens wegen …

    Auszug aus AG Düsseldorf, 18.02.2014 - 20 C 3087/13
    Rn. 8 Bei der in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierten Frage, ob im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten die Abrechnung nach sogenannten Mittelgebühren (wie von der Klägerin vorgenommen) angemessen ist oder aber im Hinblick auf die geringe Bedeutung der Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich Mindestgebühren unterhalb der Mittelgebühr in Ansatz gebracht werden können, ist eine an den Kriterien des § 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes orientierte Einzelfallbetrachtung erforderlich (vgl. z. B. Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 14.03.2012, Az. 2 Qs 8/12; Amtsgericht Grimma, Beschluss vom 18.07.2012, Az. 9 OWi 14/11, jeweils zitiert nach juris).
  • AG Bitterfeld-Wolfen, 13.07.2014 - 7 C 306/14

    Bußgledverfahren, Rahmengebühren, Bemessung

    Bei der in Rechtsprechung und Literatur kontrovers diskutierten Frage, ob im Bereich der Verkehrsordnungswidrigkeiten die Abrechnung nach sogenannten Mittelgebühren (wie vom Kläger vorgenommen) angemessen ist oder aber im Hinblick auf die geringe Bedeutung der Verkehrsordnungswidrigkeiten lediglich Mindestgebühren unterhalb der Mittelgebühr in Ansatz gebracht werden können, ist eine an den Kriterien des § 14 Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes orientierte Einzelfallbetrachtung erforderlich (AG Düsseldorf, Urteil vom 18. Februar 2014 - 20 C 3087/13 juris, mwN auf: Landgericht Saarbrücken, Beschluss vom 14.03.2012, Az. 2 Qs 8/12; Amtsgericht Grimma, Beschluss vom 18.07.2012, Az. 9 OWi 14111, jeweils zitiert nach juris).

    Voraussetzung ist jedoch stets die Bemessung der festgesetzten Gebühr anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 Satz 1 RVG (AG Düsseldorf, Urteil vom 18. Februar 2014 - 20 C 3087/13 -. juris).

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