Rechtsprechung
| AG Berlin-Wedding, 17.10.2007 - 20 C 313/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 535, 536
Unerhebliche Minderung der Gebrauchstauglichkeit durch marginale Verkleinerung der Balkonfläche; Sichtbehinderung durch vor dem Balkonfenster verlaufendes Regenfallrohr; verschlechterte Nutzbarkeit des Balkons; Regenfallrohre unter/über Putz; Balkonschwelle; ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- AG Frankfurt/Main, 04.06.2020 - 33 C 3546/18 Da die Flächenabweichung an der Gesamtfläche der Wohnung gemessen werden muss (LG Berlin, Beschl. v. 12.04.2019 - 66 S 14/19, Rn. 8 -, juris AG Wedding, Urt. v. 17.10.2007 - 20 C 313/07, Rn. 17 - juris;… AG Wetzlar, Urt. v. 15.12.2008 - 38 C 1467/08, Rn. 3 f. - juris), liegt hier eine nur unerhebliche Abweichung des tatsächlichen vom geschuldeten Zustand und somit schon aus diesem Grund kein Sachmangel vor.
Veränderungen die sich im Zuge solcher Maßnahmen ergeben sind vom Mieter, welcher letztlich durch niedrigere Energiekosten auch von der Wärmedämmung profitiert, auch aus Klimaschutzgründen, eher hinzunehmen (AG Wedding, Urt. v. 17.10.2007 - 20 C 313/07, Rn. 17 - juris).
- AG Wetzlar, 15.12.2008 - 38 C 1467/08 Diese ist jedoch nach dem Vorgesagten mit weniger als 3 % anzusetzen (vgl. verneinend zu einer Minderung bei Verunreinigung bzw. Befeuchtung von Balkonen auch AG Münster WuM 2007, 90, 91 [AG Münster 31.07.2003 - 38 C 1643/03] und 2006, 192 sowie AG Wedding, Grundeigentum 2008, 609; jew. zit. n. juris).
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