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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 11.05.2009 - 20 CE 09.1109   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,73726
VGH Bayern, 11.05.2009 - 20 CE 09.1109 (https://dejure.org/2009,73726)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2009 - 20 CE 09.1109 (https://dejure.org/2009,73726)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2009 - 20 CE 09.1109 (https://dejure.org/2009,73726)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; umfassender Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylVfG; keine außerordentliche Beschwerde wegen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 10.11.2008 - 13a CE 08.30301

    Asylrechtsstreit; außerordentliche Beschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2009 - 20 CE 09.1109
    Der sich damit von Gesetzes wegen ergebende Rechtsmittelausschluss wirkt grundsätzlich unabhängig davon, ob die angegriffene Entscheidung in der Sache als falsch anzusehen ist oder die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach § 34 a Abs. 2 AsylVfG gesetzlich ausgeschlossen war (vgl. BayVGH vom 10.11.2008 Az. 13a CE 08.30301).
  • VGH Bayern, 12.02.2008 - 20 C 08.30051

    Beschwerdeausschluss in Gerichtsverfahren nach dem AsylVfG, auch in …

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2009 - 20 CE 09.1109
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt damit ein umfassender Beschwerdeausschluss in Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes vor, der sich auch auf sämtliche Entscheidungen in Nebenverfahren erstreckt (vgl. BayVGH vom 12.2.2008 Az. 20 C 08.30051; vom 14.1.2000 Az. 23 C 99.33174).
  • VGH Hessen, 01.09.2017 - 7 D 1519/17

    Umfassender Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG

    Der Ausschluss der Beschwerde nach § 80 AsylG erfasst grundsätzlich auch eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (im Anschluss an: Bay. VGH, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 20 CE 09.1109 -).

    {RN: 3} Die Beschwerde ist auch nicht als sog. außerordentliches Rechtsmittel wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung statthaft (…vgl. insoweit: Bay. VGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2014, a. a. O., Rdnr. 3 und vom 11. Mai 2009 - 20 CE 09.1109 -, juris, Rdnr. 4), weshalb das Beschwerdegericht auch nicht gehalten ist,.

  • VGH Hessen, 01.09.2017 - 5 K 516/17

    Asylverfahren, Beschwerdeausschluss, Gesetzeswidrigkeit

    Der Ausschluss der Beschwerde nach § 80 AsylG erfasst grundsätzlich auch eine außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (im Anschluss an: Bay. VGH, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 20 CE 09.1109 -).

    Die Beschwerde ist auch nicht als sog. außerordentliches Rechtsmittel wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung statthaft (…vgl. insoweit: Bay. VGH, Beschlüsse vom 4. Dezember 2014, a.a.O., Rdnr. 3 und vom 11. Mai 2009 - 20 CE 09.1109 -, juris, Rdnr. 4), weshalb das Beschwerdegericht auch nicht gehalten ist, "die (erstinstanzliche) Entscheidung über die Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen offensichtlicher Unrichtigkeit zu korrigieren" (vgl. den Schriftsatz des Klägerbevollmächtigten vom 5. Juli 2017, Bl. 36 des PKH-Hefters).

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 21 C 14.30446

    Rechtsstreitigkeit nach dem AsylVfG; Prozesskostenhilfe; Beschwerdeausschluss

    Rn. 3 Die Beschwerde ist auch nicht als "außerordentliches" Rechtsmittel statthaft (BayVGH, B.v. 10.11.2008 - 13a CE 08.30301 und B.v. 11.5.2009 - 20 CE 09.1109 - jeweils juris, Marx a.a.O. Rn. 1).
  • VGH Bayern, 11.02.2014 - 20 CS 14.30034

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; umfassender Beschwerdeausschluss nach § 80 …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt damit ein umfassender Beschwerdeausschluss in Verfahren einstweiligen Rechtsschutzes vor, der sich auch auf sämtliche Entscheidungen in Nebenverfahren erstreckt (vgl. BayVGH vom 11.5.2009 Az. 20 CE 09.1109; vom 12.2.2008 Az. 20 C 08.30051; vom 14.1.2000 Az. 23 C 99.33174).
  • VGH Bayern, 01.03.2010 - 20 CE 10.30057

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren; umfassender Beschwerdeausschluss nach § 80 …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senat liegt damit ein umfassender Beschwerdeausschluss in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor, der sich auch auf sämtliche Entscheidungen in Nebenverfahren erstreckt (vgl. BayVGH vom 11.5.2009 Az. 20 CE 09.1109; vom 12.2.2008 Az. 20 C 08.30051; vom 14.1.2000 Az. 23 C 99.33174).
  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 20 CS 10.30062

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren; umfassender Beschwerdeausschluss nach § 80 …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats liegt damit ein umfassender Beschwerdeausschluss in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes vor, der sich auch auf sämtliche Entscheidungen in Nebenverfahren erstreckt (vgl. BayVGH vom 1.3.2010 Az. 20 CE 10.30057; vom 11.5.2009 Az. 20 CE 09.1109; vom 12.2.2008 Az. 20 C 08.30051; vom 14.10.2000 Az. 23 C 99.33174).
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