Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 CE 20.755 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- lexcorona.de
Ausnahme vom Versammlungsverbot gemäß § 1 Abs. 3 BayIfSMV: Beschwerde teilweise erfolgreich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausnahmegenehmigung für Versammlung; Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung; Erteilung des Genehmigungsbescheides unter Auflagen; Ausnahmegenehmigung; Versammlungsfreiheit; Versammlung; Versammlungsverbot; Infektionsschutz; Infektionsgefahren; Teilnehmerzahl; ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Ausnahme vom Versammlungsverbot in Bayern? - Corona-Virus
- haufe.de (Pressebericht und Pressemeldung, 19.04.2020)
Kuriose und widersprüchliche Gerichtsentscheidungen in Corona-Zeiten
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
BayVGH erlaubt Mini-Demo: Mit Auflagen zurück in die Versammlungsfreiheit?
Verfahrensgang
- VG München, 09.04.2020 - M 26 E 20.1506
- VGH Bayern, 09.04.2020 - 20 CE 20.755
- BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 27/20
- BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (19)
- OVG Sachsen, 16.12.2021 - 3 C 20/20
Corona; Versammlung; Mindestabstand; Genehmigung
Der Genehmigungsvorbehalt richtete sich dabei aber nur auf die Einhaltung infektionsschutzrechtlicher Vorgaben und sollte Versammlungen nicht einer umfassenden und damit verfassungswidrigen Vorprüfung unterstellen (BayVGH, Beschl. v. 9. April 2020 - 20 CE 20.755 -, juris Rn. 4). - VGH Bayern, 07.03.2022 - 20 N 21.1926
Veranstaltungs- und Versammlungsverbot des § 1 Abs. 1 BayIfSMV formell und …
So hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9. April 2021 (Az.: 20 CE 20.755 - BeckRS 2020, 6313) die Auffassung vertreten, dass dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht ausreichend Rechnung getragen wird, wenn zur Begründung der Versagung der Ausnahmegenehmigung nicht auf ein (infektionsschutzrechtlich bedenkliches) Verhalten der Versammlungsteilnehmer, sondern ausschließlich auf das Verhalten Dritter und auf infektionsschutzrechtliche Gefahren abgestellt wird, die sich aus verbotenen Verhaltensweisen ergeben können. - VG Hannover, 16.04.2020 - 10 B 2232/20
Versammlungsverbot aufgehoben: Versammlung in Hildesheim am 18. April 2020 kann …
Nach Aufhebung der Beschränkungen macht die Durchführung einer Versammlung mit diesem Thema kaum mehr Sinn, sodass der Antragsteller nicht auf einen späteren Zeitpunkt verwiesen werden kann (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 9.4.2020 - 20 CE 20.755 -, V. n. b.).Soweit die Antragsgegnerin vorträgt, Passanten könnten sich animiert fühlen, ebenfalls an der Versammlung teilzunehmen, könnte dem durch die Umzäunung oder Kenntlichmachung des Versammlungsgeländes begegnet werden (vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 9.4.2020, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 30.05.2020 - 1 S 1651/20
Kern der Versammlungsfreiheit; versammlungsbehördliche Begrenzungen der Zahl der …
Rn. 19 Der von dem Antragsteller in Bezug genommene Beschluss des BayVGH (Beschl. v. 09.04.2020 - 20 CE 20.755 -) legt gerade nahe, dass die Versammlungsfreiheit aus infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten durch Auflagen in verhältnismäßiger Weise eingeschränkt werden kann. - VG Hamburg, 17.04.2020 - 15 E 1640/20
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach der Corona-Verordnung zur Durchführung …
Diesem Vorbringen kommt eine unmittelbare Aktualität zu, weshalb die Antragstellerin nicht auf eine Verschiebung der Versammlung auf einen ungewissen zukünftigen Zeitpunkt frühestens im Mai 2020 (nach Ablauf der - derzeitigen - Geltungsdauer der Verordnung am 30. April 2020, § 34 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) verwiesen werden kann (so auch BayVGH, Beschluss vom 9.4.2020, 20 CE 20.755).. - VG Stuttgart, 29.05.2020 - 5 K 2634/20
Corona-Demonstration in Stuttgart: Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 5.000 …
Daher hat sie die Versammlung - anders als in dem Fall des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, Beschluss vom 09.04.2020 - 20 CE 20.755 -, juris - nicht generell verboten, sondern nur Auflagen erlassen. - OVG Sachsen, 30.04.2020 - 3 B 148/20
Versammlung; Corona; Genehmigung; Mindestabstand
Eine solche - gemäß Art. 8 Abs. 2 GG allerdings nur bei Versammlungen unter freiem Himmel mögliche - Beschränkung der Versammlungsfreiheit wird von der Rechtsprechung zumindest dann für möglich erachtet, wenn - wie auch der Wortlaut des § 3 Abs. 3 SächsCoronaSchVO nahelegt - dabei auch das Gewicht des Demonstrationsgrundrechts angemessen Berücksichtigung finden kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15. April 2020 - 1 BvR 828/20 -, juris;… Beschl. v. 17. April 2020 - 1 BvQ 37/20 -, juris Rn. 23; BayVGH, Beschl. v. 9. April 2020 20 CE 20.755 -, juris Rn. 4 ff.). - VG Ansbach, 22.02.2021 - AN 4 S 21.00269
Versammlungsrechtliche Regelungen in einer Allgemeinverfügung
Ob die damit verbundene Umkehr des in Art. 8 Abs. 1 GG vorgesehenen Regel-Ausnahme-Verhältnisses bezüglich der Erlaubnisfreiheit von Versammlungen verfassungsgemäß ist, wurde zumeist offengelassen (…so BVerfG, B.v. 17.4.2020 - BvQ 37/20 - juris Rn. 23;… BayVGH, B.v. 30.4.2020 - 10 CS 20.999 - juris Rn. 23;… OVG Hamburg, B.v. 16.4.2020 - 5 Bs 58/20 - BeckRS 2020, 5951 Rn. 7;… partiell eher bejahend: VGH BW, B.v. 15.4.2020 - VGH 1 S 1078/20 - BeckRS 2020, 5956 Rn. 14) oder gar nicht thematisiert (so BayVGH, B.v. 9.4.2020 - 20 CE 20.755 - juris Rn. 4, 6ff.). - VG Ansbach, 18.09.2025 - AN 18 K 20.00893
Rechtswidrigkeit der Verweigerung einer infektionsschutzrechtlichen …
Unter Verweis auf den Beschluss des BayVGH vom 9. April 2020 (20 CE 20.755) führte der Klägervertreter weiter aus, dass den Kläger entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten nicht die Pflicht treffe, darzulegen, warum seine Versammlung als besonderer Einzelfall während des "Lockdowns" habe durchgeführt werden müssen. - VGH Bayern, 10.03.2025 - 20 N 21.2745
Veranstaltungs- und Versammlungsverbot aufgrund der Corona-Pandemie
So hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9. April 2020 (Az.: 20 CE 20.755 - BeckRS 2020, 6313 Rn. 6 ff.) die Auffassung vertreten, dass dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht ausreichend Rechnung getragen wird, wenn zur Begründung der Versagung der Ausnahmegenehmigung nicht auf ein (infektionsschutzrechtlich bedenkliches) Verhalten der Versammlungsteilnehmer, sondern ausschließlich auf das Verhalten Dritter und auf infektionsschutzrechtliche Gefahren abgestellt wird, die sich aus verbotenen Verhaltensweisen ergeben können. - VG Ansbach, 26.04.2021 - AN 4 S 21.00728
Interessenabwägung im Fall einer Allgemeinverfügung nach dem …
- VG München, 15.05.2020 - M 13 E 20.2046
Eilantrag bezüglich einer Ausnahmegenehmigung für eine Versammlung nach der 4. …
- VG Aachen, 29.04.2020 - 7 L 306/20
Erkelenz: Demonstration gegen RWE darf am 30. April 2020 nicht stattfinden
- VG Ansbach, 19.03.2024 - AN 18 K 20.00632
Erfolgreiche Fortsetzungsfeststellungsklage gegen abgelehnte Ausnahmegenehmigung …
- VG Regensburg, 24.04.2020 - RO 14 E 20.675
Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Versammlungsverbot in Bayern während der …
- VG München, 22.05.2020 - M 13 E 20.2200
Ausnahmegenehmigung für Versammlung abgelehnt, Zu große Teilnehmerzahl (10.000)
- VG München, 17.04.2020 - M 26 E 20.1619
Ausnahmegenehmigung für Versammlung
- VG Ansbach, 30.04.2021 - AN 4 S 21.00806
Ausnahmegenehmigung für Versammlung bei zu erwartender Einhaltung der …
- VG München, 30.04.2020 - M 26 S 20.1813
Coronavirus, SARS-CoV-2, Bescheid, Versammlungsfreiheit, Umzug, Ablehnung, …
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