Rechtsprechung
| VGH Bayern, 02.04.2008 - 20 CS 08.607 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen Gebührenbescheid für Wasser und Kanal;Unzulässiger Eilantrag bei Bestandskraft des Gebührenbescheids
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 32.79
Frage nach der Zulässigkeit einer bedingten Rechtsmitteleinlegung - …
Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2008 - 20 CS 08.607
Außerdem wäre er als unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe getätigte Prozesshandlung unzulässig gewesen (BVerwG vom 17.1.1980 BVerwGE 59, 302;… vgl. auch Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 166 RdNrn. 2 und 3, § 82 RdNr. 8, § 80 RdNr. 24;… Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 166 RdNr. 36, § 82 RdNr. 11, § 80 RdNr. 59).Der Hinweis im Prozesskostenhilfeantrag, die Klage bzw. Anträge würden von der Bewilligung von Prozesskostenhilfe abhängig gemacht, hätten nur dann für einen alleinigen und isolierten Prozesskostenhilfeantrag gesprochen, wenn ihm als Anlage ein Entwurf der Antragsschrift beigefügt oder in der Antragsschrift eindeutig und unmissverständlich darauf hingewiesen worden wäre (vgl. BVerwG vom 17.1.1980 a.a.O., s. auch Redeker/v. Oertzen, VwGO, 14. Aufl., § 82 RdNr. 12, § 166 RdNr. 5).
- VGH Bayern, 07.01.2008 - 20 CE 07.3208
Vorläufiger Rechtsschutz im Vollstreckungsverfahren; Herstellungsbeitrag für die …
Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2008 - 20 CS 08.607
Der Eilantrag der Antragstellerin ist aber schon unzulässig (vgl. BayVGH vom 7.1.2008 Az. 20 CE 07.3208).
- VG Bayreuth, 19.05.2026 - B 4 K 24.598
Wassergebühren, Ermittlung des Wasserverbrauchs mit ungeeichtem Wasserzähler, …
Dieser habe im Beschluss vom 2. April 2008 (20 CS 08.607) ausdrücklich hervorgehoben, dass der im dortigen Verfahren streitgegenständliche Wasserzähler von einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte für Wasser überprüft worden sei und die Befundprüfung eine ordnungsgemäße Funktion des Wasserzählers ergeben habe; das Messergebnis sei daher verwertbar.Soweit der Beklagte auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 2. April 2008 (20 CS 08.607 - juris Rn. 26) verweist, ist anzumerken, dass sich hieraus nicht ergibt, ob eine positive Befundprüfung die Verwendung eines durch ungeeichten Wasserzähler ermittelten Messerergebnisses zulässt.
- VGH Bayern, 17.04.2008 - 20 CS 08.954
Gegenvorstellung gegen zurückweisende Beschwerdeentscheidung in einem vorläufigen …
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Beschwerdeverfahren 20 CS 08.607 wird abgelehnt.Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Beschwerdeverfahren hat daher aus den Gründen dieses und des Beschlusses vom 2. April 2008 Az. 20 CS 08.607 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 166 VwGO, §§ 114 ff., 119, 121 ZPO).
- VGH Bayern, 04.10.2011 - 20 ZB 11.1968
Antrag auf Zulassung der Berufung
Unerheblich ist auch, dass weder der Kläger noch Dritte Wasseraustritt oder Erscheinungen wahrgenommen haben wollen, die erfahrungsgemäß mit einem hohen Wasserverbrauch hätten verbunden sein können (vgl. BayVGH vom 2.4.2008 Az. 20 CS 08.607; vom 13.9.2005 Az. 23 ZB 05.1884 m.w.N.).
- VG Würzburg, 15.10.2014 - W 2 K 13.268
Wasserversorgung; Benutzungsgebühren; unerklärbarer Wasserverbrauch; …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist allein entscheidend, ob die berechnete Wassermenge der Wasserversorgungsanlage der Beklagten entnommen wurde (vgl. BayVGH, B.v. 29.4.2010 - 20 B 09.2533; B.v. 2.4.2008 - 20 CS 08.607; B.v. 4.10.2011 - 20 ZB 11.1968; juris m.w.N.). - VG München, 10.12.2020 - M 10 K 18.3292
Anscheinsbeweis für Richtigkeit eines gemessenen Wasserverbrauchs
Auf die Kenntnis der Klägerin oder Dritter über die Ursache für den gemessenen erhöhten Verbrauch kommt es nicht an (BayVGH, B.v. 2.4.2008 - 20 CS 08.607 - juris Rn. 26;… B.v. 4.10.2011 - 20 ZB 11.1968 - juris Rn. 5;… VG Würzburg, U.v. 15.10.2013 - W 2 K 13.268 - juris Rn. 23;… VG Augsburg, U.v. 31.5.2005 - Au 1 K 05.34 - juris Rn. 19). - VGH Bayern, 03.09.2012 - 20 ZB 12.1710
Antrag auf Zulassung der Berufung
Rn. 6 Schließlich hat das Verwaltungsgericht - im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats - darauf hingewiesen, unerheblich sei auch, dass weder der Kläger noch Dritte Wasseraustritt oder Erscheinungen wahrgenommen hätten, die erfahrungsgemäß mit hohem Wasserverbrauch verbunden gewesen sein könnten (vgl. BayVGH vom 4.10.2011 Az. 20 ZB 11.1968; vom 2.4.2008 Az. 20 CS 08.607).
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.04.2008 - 20 CS 08.954, 20 CS 08.607 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Gegenvorstellung gegen zurückweisende Beschwerdeentscheidung in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren unzulässig; Anhörungsrüge unbegründet
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 02.04.2008 - 20 CS 08.607
Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen Gebührenbescheid für Wasser …
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 20 CS 08.954
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Beschwerdeverfahren 20 CS 08.607 wird abgelehnt.Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Beschwerdeverfahren hat daher aus den Gründen dieses und des Beschlusses vom 2. April 2008 Az. 20 CS 08.607 keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 166 VwGO, §§ 114 ff., 119, 121 ZPO).
- VGH Bayern, 20.07.2005 - 23 ZB 05.484
Auszug aus VGH Bayern, 17.04.2008 - 20 CS 08.954
Für eine Gegenvorstellung ist seit Inkrafttreten des § 152 a VwGO kein Raum mehr (vgl. BayVGH vom 16.1.2008 Az. 20 CS 08.129; vom 14.8.2006 Az. 23 CE 06.1421; vom 1.9.2005 Az. 23 ZB 05.484).
- VGH Bayern, 08.07.2020 - 8 C 20.1108
Keine auf Abänderung einer Kostenentscheidung gerichtete Gegenvorstellung
Rn. 5 Ob darüber hinaus nach der Einführung der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO eine Gegenvorstellung noch als außerordentlicher Rechtsbehelf wegen offenkundiger grober Rechtsfehler ("greifbarer Gesetzeswidrigkeiten") statthaft ist (vgl. BT-Drs. 15/3706 S. 14; verneinend: BayVGH, B.v. 17.4.2008 - 20 CS 08.954 u.a. - juris Rn. 2;… B.v. 21.3.2011 - 4 C 11.463 - juris Rn. 6;… offen gelassen: BayVGH, B.v. 24.11.2009 - 19 C 09.2688 - juris Rn. 5), muss nicht entschieden werden. - VGH Bayern, 06.08.2020 - 8 C 20.1108 Ob darüber hinaus nach der Einführung der Anhörungsrüge gemäß § 152a VwGO eine Gegenvorstellung noch als außerordentlicher Rechtsbehelf wegen offenkundiger grober Rechtsfehler ("greifbarer Gesetzeswidrigkeiten") statthaft ist (vgl. BT-Drs. 15/3706 S. 14; verneinend: BayVGH, B.v. 17.4.2008 - 20 CS 08.954 u.a. - juris Rn. 2;… B.v. 21.3.2011 - 4 C 11.463 - juris Rn. 6;… offen gelassen: BayVGH, B.v. 24.11.2009 - 19 C 09.2688 - juris Rn. 5), muss nicht entschieden werden.
- VG München, 06.09.2023 - M 10 E 23.4258
Gegenvorstellung gegen Kostenentscheidung im Einstellungsbeschluss, …
Rn. 9 Die früher als außerordentlicher Rechtsbehelf gebräuchliche Gegenvorstellung ist seit Inkrafttreten der Vorschrift des § 152a VwGO am 1. Januar 2005, mit der gegen - wie hier - nicht anfechtbare verwaltungsgerichtliche Entscheidungen die Möglichkeit der Anhörungsrüge eingeführt worden ist, grundsätzlich ausgeschlossen (…vgl. dazu: BVerwG, B.v. 27.5.2016 - 3 B 25.16 - juris Rn. 2;… B.v. 3.5.2011 - 6 KSt 1/11 - juris Rn. 3 zur Gegenvorstellung gegen die Kostenentscheidung in einem rechtskräftigen Urteil; BayVGH, B.v. 17.4.2008 - 20 CS 08.954 - juris Rn. 2;… B.v. 21.3.2011 - 4 C 11.463 - juris Rn. 6;… OVG Saarl, B.v. 19.11.2019 - 2 B 261/19 - juris Rn. 6 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 31.1.2018 - 11 RS 1.18 - juris;… VG Augsburg, B.v. 29.4.2020 - Au 7 K 19.2242 - juris Rn. 7;… offen gelassen: BVerwG, B.v. 12.2.2010 - 8 KSt 13/09 - juris Rn. 2;… BayVGH, B.v. 24.11.2009 - 19 C 09.2688 - juris Rn. 5;… B.v. 8.7.2020 - 8 C 20.1108 - juris Rn. 5). - VGH Bayern, 25.06.2008 - 1 N 06.3111
Statthaftigkeit der Gegenvorstellung
Ob darüber hinaus nach der Einführung der Anhörungsrüge nach § 152 a VwGO als außerordentlicher Rechtsbehelf noch eine Gegenvorstellung wegen offenkundiger grober Rechtsfehler ("greifbarer Gesetzeswidrigkeiten") statthaft ist (vgl. BT-Drs. 15/3706 Seite 14; verneinend: BayVGH vom 17.4.2008 - 20 CS 08.954 - Juris; NdsOVG vom 4.3.1008 - 10 LA 62/08 mit weiteren Nachweisen - Juris; OVG ST vom 29.2.2008 - 3 O 364/08 - Juris; offen gelassen: BayVGH vom 18.7.2006 - 1 NE 05.2568), muss nicht entschieden werden. - VG Ansbach, 20.01.2010 - AN 9 S 09.02415
Nicht in der gesetzlichen Form erhobene Anhörungsrüge; nicht statthafte …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der das Gericht folgt, besteht für einen in der VwGO nicht geregelten Rechtsbehelf nach Inkrafttreten des § 152 a VwGO kein Raum mehr (vgl. BVerwG vom 26.3.2009 - 2 PKH 2/09; vom 1.6.2007 - 7 B 14/07; vom 3.5.2007 - 5 B 193/06; BayVGH vom 9.11.2009 - 21 C 09.2685; vom 17.4.2008 - 20 CS 08.954 - jeweils bei Juris; ebenso auch Rudisile in: Schoch/Schmidt/Aßmann/Pfitzner, VwGO, § 152 a RdNrn.
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