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Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 14.11.2013

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704, 20 CS 13.1945, 20 CS 13.1625, 20 CS 13.1847   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33359
VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704, 20 CS 13.1945, 20 CS 13.1625, 20 CS 13.1847 (https://dejure.org/2013,33359)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2013 - 20 CS 13.1704, 20 CS 13.1945, 20 CS 13.1625, 20 CS 13.1847 (https://dejure.org/2013,33359)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704, 20 CS 13.1945, 20 CS 13.1625, 20 CS 13.1847 (https://dejure.org/2013,33359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe); Verwertungswege nicht hinreichend aufgezeigt

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 3 Abs. 23, Abs. 24, Abs. 25, § 17 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 18 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 5, § 18 Abs. 5 Satz 2, § 62 KrWG, Art. 4 Richtlinie 2008/98/EG
    Abfallrecht: Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung bei Alttextilien | Abfall; Alttextilien ; Gewerbliche Abfallsammlung ; Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung ; Abfallhierarchie

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 3 Abs. 23, Abs. 24, Abs. 25, § 17 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 18 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 5, § 18 Abs. 5 Satz 2, § 62 KrWG, Art. 4 Richtlinie 2008/98/EG
    Abfallrecht: Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung bei Alttextilien | Abfall; Alttextilien ; Gewerbliche Abfallsammlung ; Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung ; Abfallhierarchie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (13)

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Das ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    15 Nachdem sich der Bescheid des Antragsgegners nach summarischer Prüfung bereits aus diesem Grunde als rechtmäßig erweist, kann dahin stehen, ob die streitgegenständliche Untersagungsverfügung auch - jedenfalls vorläufig - auf die fehlende Angabe der Containerstandorte gestützt werden kann (vgl. hierzu BayVGH B. v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris; verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen B. v. 19.7.2013 - 20 B 607/13 - juris, OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl OVG Niedersachsen B. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Für werthaltige Abfälle mit etablierten Verwertungswegen wie Altglas, Altpapier, Altmetall oder eben Alttextilien wurde bis dato eher die Ansicht vertreten, dass die Benennung eines Zwischenhändlers oder Großhändlers, auch mit Sitz im Ausland, als Abnehmer genügen dürfte (vgl. z.B. OVG Niedersachsen, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2013 - 10 S 1202/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - gewerberechtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
    Es dürfte zwar zutreffen, dass die zuständige Behörde die gesetzlichen Anforderungen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG durch eine Zwangsmittel bewehrte Anordnung im Einzelfall (§ 62 KrWG) durchsetzen und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG erfolgen kann (so VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris).

    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.20 Soweit der Beklagte die Untersagungsverfügung auch auf entgegenstehende überwiegende Interessen (vgl. § 18 Abs. 5 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 KrWG) gestützt hat, bestehen allerdings Zweifel, ob deren Tatbestandsvoraussetzungen hier tatsächlich erfüllt sind.

    Es dürfte zwar zutreffen, dass die zuständige Behörde die gesetzlichen Anforderungen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG durch eine Zwangsmittel bewehrte Anordnung im Einzelfall (§ 62 KrWG) durchsetzen und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG erfolgen kann (so VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris).

    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.20 Soweit der Beklagte die Untersagungsverfügung auch auf entgegenstehende überwiegende Interessen (vgl. § 18 Abs. 5 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 KrWG) gestützt hat, bedarf diese Frage jedoch keiner weiteren Erörterung.

    Es dürfte zwar zutreffen, dass die zuständige Behörde die gesetzlichen Anforderungen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG durch eine zwangsmittelbewehrte Anordnung im Einzelfall (§ 62 KrWG) durchsetzen und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG erfolgen kann (so VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris).

    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.

    Es dürfte zwar zutreffen, dass die zuständige Behörde die gesetzlichen Anforderungen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG durch eine mit Zwangsmitteln bewehrte Anordnung im Einzelfall (§ 62 KrWG) durchsetzen und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG erfolgen kann (so VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris).

    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 B 10533/13
    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Das ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 CS 12.841

    Beschwerde; gewerbliche Sammlung von Abfällen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.20 Soweit der Beklagte die Untersagungsverfügung auch auf entgegenstehende überwiegende Interessen (vgl. § 18 Abs. 5 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 KrWG) gestützt hat, bestehen allerdings Zweifel, ob deren Tatbestandsvoraussetzungen hier tatsächlich erfüllt sind.

    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.20 Soweit der Beklagte die Untersagungsverfügung auch auf entgegenstehende überwiegende Interessen (vgl. § 18 Abs. 5 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 KrWG) gestützt hat, bedarf diese Frage jedoch keiner weiteren Erörterung.

    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.

    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.

  • BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64

    Bauvorhaben i.S. des § 29 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
    Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U.v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).

    Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U. v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).

    Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U. v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).

    Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U.v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).

  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 20 CS 13.377

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
    Die für die Sammlung verantwortliche Person, Herr V***** *********** sei für die B***** **** tätig und gegen deren Zuverlässigkeit habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 8. April 2013 - 20 CS 13.377 - Bedenken geltend gemacht.

    Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 8. März 2013 - 20 CS 13.377 - juris, der eine andere Sammlung der Klägerin in einer anderen Gebietskörperschaft betraf, angemerkt, dass aufgrund des dortigen Vorbringens der Behörde und angesichts des Gewerbeuntersagungsbescheids der Regierungspräsidiums Gießen vom 6. Dezember 2012 erhebliche Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen bestünden.

    15 Nachdem sich der Bescheid des Antragsgegners nach summarischer Prüfung bereits aus diesem Grunde als rechtmäßig erweist, kann dahin stehen, ob die streitgegenständliche Untersagungsverfügung auch - jedenfalls vorläufig - auf die fehlende Angabe der Containerstandorte gestützt werden kann (vgl. hierzu BayVGH B. v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris; verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen B. v. 19.7.2013 - 20 B 607/13 - juris, OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 607/13

    Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
    15 Nachdem sich der Bescheid des Antragsgegners nach summarischer Prüfung bereits aus diesem Grunde als rechtmäßig erweist, kann dahin stehen, ob die streitgegenständliche Untersagungsverfügung auch - jedenfalls vorläufig - auf die fehlende Angabe der Containerstandorte gestützt werden kann (vgl. hierzu BayVGH B. v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris; verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen B. v. 19.7.2013 - 20 B 607/13 - juris, OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625

    Beschwerde; Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; keine …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
    Schaudig Reinthaler Kraheberger 20 CS 13.1625 Großes W 4 S 13.600 Staatswappen.
  • VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600

    1) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
    Schaudig Reinthaler Kraheberger 20 CS 13.1625 Großes W 4 S 13.600 Staatswappen.
  • VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1847

    Beschwerde; Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; keine …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
    Schaudig Reinthaler Kraheberger 20 CS 13.1847 Großes M 17 S 13.2139 Staatswappen.
  • VG München, 09.08.2013 - M 17 S 13.2139

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe); …

  • VG Würzburg, 26.08.2013 - W 4 S 13.704

    Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung der …

  • VG Würzburg, 22.07.2014 - W 4 K 13.622

    Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen; …

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde (20 CS 13.1704) wurde vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof München mit Beschluss vom 14. November 2013 zurückgewiesen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 14. November 2013 im Verfahren 20 CS 13.1704, mit dem er die Beschwerde zurückgewiesen hat, die Frage der Zuverlässigkeit nach summarischer Prüfung als offen angesehen und entscheidend darauf abgestellt, dass nicht ersichtlich sei, dass die gesammelten Altkleider einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden.

    Rn. 29 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 14. November 2013 (20 CS 13.1704) umfassend dargelegt, dass bei der von der Klägerin angezeigten Sammlung nicht von einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung ausgegangen werden kann.

    Er hat vielmehr im Beschluss vom 14. November 2013 (20 CS 13.1704) die Auffassung der Kammer im Beschluss vom 26. August 2013 (4 W S 13.704) geteilt, wonach sich die streitgegenständliche Verfügung als verhältnismäßig darstellt und hat hierzu ausgeführt (…Rn. 15 ff.):.

  • VG Stuttgart, 28.04.2017 - 14 K 361/15

    Verbot gewerblicher Altkleidersammlung - Entfernung von aufgestellten …

    Werde die Sicherstellung der Pflichten aus dem KrWG nicht dargelegt, stehe die Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung insgesamt in Frage (BayVGH, Beschluss vom 14.11.2013 - 20 CS 13.1704-BA - und Beschluss vom 18.11.2013 - 20 CS 13.1847-BA).
  • VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 15.311

    Untersagungsverfügung gegen gewerblicher Sammler von Altkleidern

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat folgende Anforderungen an die geforderte Darlegung der Verwertungswege gestellt (so z. B. B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1704;… juris Rn. 14):.

    Es ist daher nicht gerechtfertigt, die zuständige Behörde auf durch Zwangsmittel bewehrte nachträgliche Anordnungen im Einzelfall (§ 62 KrWG) und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG zu verweisen (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1704;… juris Rn. 15 ff.).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt hierzu in einem vergleichbaren Fall aus (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1704;… juris Rn. 16):.

  • VG Düsseldorf, 24.02.2015 - 17 K 4877/13

    Unrechtmäßigkeit einer Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und …

    Rn. 92 vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 20 B 577/13 -, juris Rn. 8, 11; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 6, 10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 48 ff.; weitergehend wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 -, juris Rn. 11; VGH Bayern, Beschluss vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704 -, juris Rn. 14 ff.; VGH Bayern, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 20 ZB 14.885 -, juris Rn. 4; VGH Bayern, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313 -, juris Rn. 4 ff.
  • VG Würzburg, 18.03.2014 - W 4 M 14.132

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Verfahrensgebühr

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin (20 CS 13.1704) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss 14. November 2013 zurückgewiesen und entscheiden, dass die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen hat.

    Rn. 3 Mit Kostenfestsetzungsantrag vom 19. Dezember 2013, beim Verwaltungsgericht Würzburg eingegangen am 7. Januar 2014, beantragte der Beigeladenenbevollmächtigte im Ausgangsverfahren W 4 S 13.623/20 CS 13.1704 die Kostenfestsetzung in Höhe von 1.019,83 EUR und zwar im Wesentlichen die Festsetzung einer 1, 5 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG.

  • VG Würzburg, 21.04.2015 - W 4 K 14.575

    Keine Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung

    Abgesehen davon, dass im Falle der nicht ausreichenden Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung nach der Rechtsprechung des BayVGH die Zulässigkeit der Sammlung insgesamt in Frage steht und die Behörde deswegen regelmäßig nicht auf die Durchsetzung der Anzeigepflicht durch Zwangsmittel verwiesen werden kann (BayVGH, B. v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1704 - juris Rn. 15 f.), war ein solches Hinwirken auf eine Vervollständigung der Anzeige hier nicht Erfolg versprechend.
  • VG Düsseldorf, 27.11.2014 - 17 L 2471/14

    Sammlung von Alttextilien unterliegt nicht der Überlassungspflicht

    Rn. 50 vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 20 B 577/13 -, n.V.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 6, 10; weitergehend wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 -, juris Rn. 11; VGH Bayern, Beschluss vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704 -, juris Rn. 14 ff.; VGH Bayern, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 20 ZB 14.885 -, juris Rn. 4; VGH Bayern, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313 -, juris Rn. 4 ff.
  • VG Düsseldorf, 08.11.2016 - 17 K 1788/15
    Rn. 98 vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 -, juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704 -, juris Rn. 14 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 20 ZB 14.885 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313- , juris Rn. 4 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 29. Januar 2015 - 20 B 14.666 -, juris Rn. 33,.
  • VG Düsseldorf, 04.03.2015 - 17 L 2733/14

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushalten …

    Rn. 55 vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 20 B 577/13 -, juris Rn. 8, 11; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 6, 10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 48 ff.; weitergehend wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 -, juris Rn. 11; VGH Bayern, Beschluss vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704 -, juris Rn. 14 ff.; VGH Bayern, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 20 ZB 14.885 -, juris Rn. 4; VGH Bayern, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313 -, juris Rn. 4 ff.
  • VG Düsseldorf, 06.03.2015 - 17 K 8213/13
    Rn. 62 vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 20 B 577/13 -, juris Rn. 8, 11; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 6, 10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 48 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 2015 - 17 K 4877/13 - weitergehend wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 -, juris Rn. 11; VGH Bayern, Beschluss vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704 -, juris Rn. 14 ff.; VGH Bayern, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 20 ZB 14.885 -, juris Rn. 4; VGH Bayern, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313 -, juris Rn. 4 ff.
  • VG Würzburg, 27.01.2015 - W 4 K 13.951

    Untersagung einer Sammlung

  • VG Würzburg, 21.04.2015 - W 4 K 14.569

    Abfallsammlung, Untersagung, Zuverlässigkeit, Altkleidersammlung, gewerbliche …

  • VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.467

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Sammler; Personengesellschaft als …

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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33360
VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 (https://dejure.org/2013,33360)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 (https://dejure.org/2013,33360)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1945 (https://dejure.org/2013,33360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe); Verwertungswege nicht hinreichend aufgezeigt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13

    Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
    Das ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

    Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2013 - 10 S 1202/13

    Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - gewerberechtliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
    Es dürfte zwar zutreffen, dass die zuständige Behörde die gesetzlichen Anforderungen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG durch eine Zwangsmittel bewehrte Anordnung im Einzelfall (§ 62 KrWG) durchsetzen und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG erfolgen kann (so VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris).

    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 B 10533/13
    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
    Das ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
  • VGH Bayern, 08.04.2013 - 20 CS 13.377

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
    Die für die Sammlung verantwortliche Person, Herr V... sei für die B... tätig und gegen deren Zuverlässigkeit habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 8. April 2013 - 20 CS 13.377 - Bedenken geltend gemacht.
  • VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 CS 12.841

    Beschwerde; gewerbliche Sammlung von Abfällen

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
    Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.
  • BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64

    Bauvorhaben i.S. des § 29 BBauG

    Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
    Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U. v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).
  • VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468

    Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen; …

    Die hiergegen gerichtete Beschwerde (20 CS 13.1945) wurde vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof München mit Beschluss vom 14. November 2013 zurückgewiesen.

    Rn. 29 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 14. November 2013 (20 CS 13.1945) umfassend dargelegt, dass bei der von der Klägerin angezeigten Sammlung nicht von einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung ausgegangen werden kann.

    Er hat vielmehr im Beschluss vom 14. November 2013 (20 CS 13.1945) die Auffassung der Kammer im Beschluss vom 26. August 2013 (4 W S 13.704) geteilt, wonach sich die streitgegenständliche Verfügung als verhältnismäßig darstellt und hat hierzu ausgeführt (…Rn. 15 ff.):.

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608

    Abfallbeseitigungsrecht

    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer …

    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • VG Würzburg, 27.01.2015 - W 4 K 13.951

    Untersagung einer Sammlung

    Gerade dies hat aber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14. November 2013 (20 CS 13.1945 - juris) und vom 18. November 2013 (20 CS 13.1625) explizit verlangt.

    Selbst wenn in diesem Zusammenhang die Abfallverbringung nach Litauen nicht zu beanstanden sein sollte, sagt dies nichts darüber aus, ob die eingesammelten Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2013, 20 CS 13.1945 und 20 CS 13.1704 - beide juris, und B.v. 18.11.2013, 20 CS 13.1625).

  • VG Gelsenkirchen, 24.04.2014 - 9 L 494/14

    Alttextilien Sammlungsuntersagung Zuverlässigkeit ordnungsgemäße und schadlose …

    Rn. 27 Vgl. zu diesem Untersagungsgrund: OVG Rh-Pf, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 - juris Rn 8 ff; BayVGH, Beschlüsse vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1945 - juris Rn 14 - und vom 18. Dezember 2013 - 20 CS 13.2446 - juris Rn 14; VG Würzburg, Beschluss vom 5. Juli 2013 - W 4 S 13.540 - juris Rn 32 ff.

    Rn. 41 Vgl. zum Erfordernis einer Darlegung, die auf die Einhaltung der Vorgaben der Abfallhierarchie schließen lässt: OVG Rh-Pf., Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 - Rn 11 ff; BayVGH, Beschlüsse vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1945 - juris Rn 14 und vom 18. Dezember 2013 - 20 CS 13.2446 - juris Rn 14; VG Würzburg, Beschluss vom 5. Juli 2013 - W 4 S 13.540 - juris Rn 32 ff.

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer …

    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01604

    Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer …

    Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).

    Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.

  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 200/13

    Untersagung der Sammlung von Altpapier

    Aus den Begriffen "gewährleistet" und "vorgesehenen Verwertungswege" wird deutlich, dass der konkrete Weg der Abfälle darzustellen ist (BayVGH, Beschluss vom 14. November 2013, 20 CS 13.1945, unter Bezugnahme auf BT-Drucks 216/11 S. 209, zitiert aus Juris; vgl. auch zur alten Rechtslage VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Februar 2008, 10 S 2422/07;… vgl. dagegen auch Schmoerus in: Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Auflage, § 18, Rn. 13).
  • VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 207/13

    Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörde Sachsen-Anhalts im Übergangszeitraum; …

    Aus den Begriffen "gewährleistet" und "vorgesehenen Verwertungswege" wird deutlich, dass der konkrete Weg der Abfälle darzustellen ist (BayVGH, Beschluss vom 14. November 2013, 20 CS 13.1945, unter Bezugnahme auf BT-Drucks 216/11 S. 209, zitiert aus Juris; vgl. auch zur alten Rechtslage VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Februar 2008, 10 S 2422/07;… vgl. dagegen auch Schmoerus in: Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Auflage, § 18, Rn. 13).
  • VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.467

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Sammler; Personengesellschaft als …

    Gerade dies hat aber der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14. November 2013 (20 CS 13.1945 - juris) und vom 18. November 2013 (20 CS 13.1625) explizit verlangt.

    Selbst wenn in diesem Zusammenhang die Abfallverbringung nach Litauen nicht zu beanstanden sein sollte, sagt dies nichts darüber aus, ob die eingesammelten Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und 20 CS 13.1704 - beide juris - und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625).

  • VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704

    Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe); …

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00612

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen …

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611

    Teilweise Klagerücknahme und Erledigung

  • VG Minden, 21.05.2014 - 11 K 3593/13

    Gewerblichen Sammlung

  • VGH Bayern, 18.12.2013 - 20 CS 13.2446

    Rechtliches Gehör; Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Verwertungswege …

  • VG Minden, 21.05.2014 - 11 K 1711/13

    Unzuverlässigkeit eines gewerblichen Unternehmens bei Aufstellung von …

  • VG Würzburg, 14.01.2014 - W 4 K 13.539

    Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit; …

  • VG Minden, 30.04.2014 - 11 K 2668/13
  • VGH Bayern, 31.03.2014 - 20 ZB 13.2607

    Gewerbliche Altkleidersammlung; Verwertungswege nicht hinreichend dargelegt

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 C 17.367

    Zur Streitwertfestsetzung bei Klage auf Einschreiten gegen eine gewerbliche …

  • VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00407

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen …

  • VGH Bayern, 19.05.2014 - 20 CS 14.897

    Abfallrechtliche Untersagungsverfügung; einstweiliges Rechtsschutzverfahren; …

  • VGH Bayern, 18.02.2014 - 20 CS 14.127

    Abfallrechtliche Untersagungsverfügung; einstweiliges Rechtsschutzverfahren; …

  • VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.211

    Befristung einer gewerblichen Sammlung von Altkleidern und Schuhen; Untersagung …

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