Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704, 20 CS 13.1945, 20 CS 13.1625, 20 CS 13.1847 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe); Verwertungswege nicht hinreichend aufgezeigt
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 3 Abs. 23, Abs. 24, Abs. 25, § 17 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 18 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 5, § 18 Abs. 5 Satz 2, § 62 KrWG, Art. 4 Richtlinie 2008/98/EG
Abfallrecht: Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung bei Alttextilien | Abfall; Alttextilien ; Gewerbliche Abfallsammlung ; Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung ; Abfallhierarchie - Landesanwaltschaft Bayern
§ 3 Abs. 23, Abs. 24, Abs. 25, § 17 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 18 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 5, § 18 Abs. 5 Satz 2, § 62 KrWG, Art. 4 Richtlinie 2008/98/EG
Abfallrecht: Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung bei Alttextilien | Abfall; Alttextilien ; Gewerbliche Abfallsammlung ; Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung ; Abfallhierarchie - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Zur gewerblichen Sammlung
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 01.08.2013 - W 4 S 13.623
- VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704, 20 CS 13.1945, 20 CS 13.1625, 20 CS 13.1847
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (13)
- OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13
Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
Das ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
15 Nachdem sich der Bescheid des Antragsgegners nach summarischer Prüfung bereits aus diesem Grunde als rechtmäßig erweist, kann dahin stehen, ob die streitgegenständliche Untersagungsverfügung auch - jedenfalls vorläufig - auf die fehlende Angabe der Containerstandorte gestützt werden kann (vgl. hierzu BayVGH B. v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris; verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen B. v. 19.7.2013 - 20 B 607/13 - juris, OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl OVG Niedersachsen B. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
Für werthaltige Abfälle mit etablierten Verwertungswegen wie Altglas, Altpapier, Altmetall oder eben Alttextilien wurde bis dato eher die Ansicht vertreten, dass die Benennung eines Zwischenhändlers oder Großhändlers, auch mit Sitz im Ausland, als Abnehmer genügen dürfte (vgl. z.B. OVG Niedersachsen, B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris Rn. 10).
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2013 - 10 S 1202/13
Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - gewerberechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
Es dürfte zwar zutreffen, dass die zuständige Behörde die gesetzlichen Anforderungen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG durch eine Zwangsmittel bewehrte Anordnung im Einzelfall (§ 62 KrWG) durchsetzen und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG erfolgen kann (so VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris).Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.20 Soweit der Beklagte die Untersagungsverfügung auch auf entgegenstehende überwiegende Interessen (vgl. § 18 Abs. 5 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 KrWG) gestützt hat, bestehen allerdings Zweifel, ob deren Tatbestandsvoraussetzungen hier tatsächlich erfüllt sind.
Es dürfte zwar zutreffen, dass die zuständige Behörde die gesetzlichen Anforderungen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG durch eine Zwangsmittel bewehrte Anordnung im Einzelfall (§ 62 KrWG) durchsetzen und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG erfolgen kann (so VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris).
Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.20 Soweit der Beklagte die Untersagungsverfügung auch auf entgegenstehende überwiegende Interessen (vgl. § 18 Abs. 5 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 KrWG) gestützt hat, bedarf diese Frage jedoch keiner weiteren Erörterung.
Es dürfte zwar zutreffen, dass die zuständige Behörde die gesetzlichen Anforderungen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG durch eine zwangsmittelbewehrte Anordnung im Einzelfall (§ 62 KrWG) durchsetzen und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG erfolgen kann (so VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris).
Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.
Es dürfte zwar zutreffen, dass die zuständige Behörde die gesetzlichen Anforderungen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG durch eine mit Zwangsmitteln bewehrte Anordnung im Einzelfall (§ 62 KrWG) durchsetzen und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG erfolgen kann (so VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris).
Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 B 10533/13
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).Das ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
Dies ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B.v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
- VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 CS 12.841
Beschwerde; gewerbliche Sammlung von Abfällen
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.20 Soweit der Beklagte die Untersagungsverfügung auch auf entgegenstehende überwiegende Interessen (vgl. § 18 Abs. 5 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 KrWG) gestützt hat, bestehen allerdings Zweifel, ob deren Tatbestandsvoraussetzungen hier tatsächlich erfüllt sind.Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.20 Soweit der Beklagte die Untersagungsverfügung auch auf entgegenstehende überwiegende Interessen (vgl. § 18 Abs. 5 Satz 2, § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Abs. 3 KrWG) gestützt hat, bedarf diese Frage jedoch keiner weiteren Erörterung.
Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.
Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B.v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B.v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.
- BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64
Bauvorhaben i.S. des § 29 BBauG
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U.v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U. v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).
Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U. v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).
Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U.v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).
- VGH Bayern, 08.04.2013 - 20 CS 13.377
Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
Die für die Sammlung verantwortliche Person, Herr V***** *********** sei für die B***** **** tätig und gegen deren Zuverlässigkeit habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 8. April 2013 - 20 CS 13.377 - Bedenken geltend gemacht.Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 8. März 2013 - 20 CS 13.377 - juris, der eine andere Sammlung der Klägerin in einer anderen Gebietskörperschaft betraf, angemerkt, dass aufgrund des dortigen Vorbringens der Behörde und angesichts des Gewerbeuntersagungsbescheids der Regierungspräsidiums Gießen vom 6. Dezember 2012 erhebliche Bedenken hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Antragstellerin oder der für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortlichen Personen bestünden.
15 Nachdem sich der Bescheid des Antragsgegners nach summarischer Prüfung bereits aus diesem Grunde als rechtmäßig erweist, kann dahin stehen, ob die streitgegenständliche Untersagungsverfügung auch - jedenfalls vorläufig - auf die fehlende Angabe der Containerstandorte gestützt werden kann (vgl. hierzu BayVGH B. v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris; verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen B. v. 19.7.2013 - 20 B 607/13 - juris, OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2013 - 20 B 607/13
Gewerbliche Alttextiliensammlungen vorläufig erlaubt
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
15 Nachdem sich der Bescheid des Antragsgegners nach summarischer Prüfung bereits aus diesem Grunde als rechtmäßig erweist, kann dahin stehen, ob die streitgegenständliche Untersagungsverfügung auch - jedenfalls vorläufig - auf die fehlende Angabe der Containerstandorte gestützt werden kann (vgl. hierzu BayVGH B. v. 8.4.2013 - 20 CS 13.377 - juris; verneinend: OVG Nordrhein-Westfalen B. v. 19.7.2013 - 20 B 607/13 - juris, OVG Lüneburg B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris). - VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1625
Beschwerde; Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; keine …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
Schaudig Reinthaler Kraheberger 20 CS 13.1625 Großes W 4 S 13.600 Staatswappen. - VG Würzburg, 18.07.2013 - W 4 S 13.600
1) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Bedenken gegen die Zuverlässigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
Schaudig Reinthaler Kraheberger 20 CS 13.1625 Großes W 4 S 13.600 Staatswappen. - VGH Bayern, 18.11.2013 - 20 CS 13.1847
Beschwerde; Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung; keine …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
Schaudig Reinthaler Kraheberger 20 CS 13.1847 Großes M 17 S 13.2139 Staatswappen. - VG München, 09.08.2013 - M 17 S 13.2139
Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung
- VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe); …
- VG Würzburg, 26.08.2013 - W 4 S 13.704
Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung der …
- VG Würzburg, 22.07.2014 - W 4 K 13.622
Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen; …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde (20 CS 13.1704) wurde vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof München mit Beschluss vom 14. November 2013 zurückgewiesen.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 14. November 2013 im Verfahren 20 CS 13.1704, mit dem er die Beschwerde zurückgewiesen hat, die Frage der Zuverlässigkeit nach summarischer Prüfung als offen angesehen und entscheidend darauf abgestellt, dass nicht ersichtlich sei, dass die gesammelten Altkleider einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden.
Rn. 29 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 14. November 2013 (20 CS 13.1704) umfassend dargelegt, dass bei der von der Klägerin angezeigten Sammlung nicht von einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung ausgegangen werden kann.
Er hat vielmehr im Beschluss vom 14. November 2013 (20 CS 13.1704) die Auffassung der Kammer im Beschluss vom 26. August 2013 (4 W S 13.704) geteilt, wonach sich die streitgegenständliche Verfügung als verhältnismäßig darstellt und hat hierzu ausgeführt (…Rn. 15 ff.):.
- VG Stuttgart, 28.04.2017 - 14 K 361/15
Verbot gewerblicher Altkleidersammlung - Entfernung von aufgestellten …
Werde die Sicherstellung der Pflichten aus dem KrWG nicht dargelegt, stehe die Zulässigkeit der gewerblichen Sammlung insgesamt in Frage (BayVGH, Beschluss vom 14.11.2013 - 20 CS 13.1704-BA - und Beschluss vom 18.11.2013 - 20 CS 13.1847-BA). - VG Würzburg, 10.11.2015 - W 4 K 15.311
Untersagungsverfügung gegen gewerblicher Sammler von Altkleidern
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat folgende Anforderungen an die geforderte Darlegung der Verwertungswege gestellt (so z. B. B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1704;… juris Rn. 14):.Es ist daher nicht gerechtfertigt, die zuständige Behörde auf durch Zwangsmittel bewehrte nachträgliche Anordnungen im Einzelfall (§ 62 KrWG) und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG zu verweisen (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1704;… juris Rn. 15 ff.).
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt hierzu in einem vergleichbaren Fall aus (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1704;… juris Rn. 16):.
- VG Düsseldorf, 24.02.2015 - 17 K 4877/13
Unrechtmäßigkeit einer Untersagung der gewerblichen Sammlung von Alttextilien und …
Rn. 92 vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 20 B 577/13 -, juris Rn. 8, 11; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 6, 10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 48 ff.; weitergehend wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 -, juris Rn. 11; VGH Bayern, Beschluss vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704 -, juris Rn. 14 ff.; VGH Bayern, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 20 ZB 14.885 -, juris Rn. 4; VGH Bayern, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313 -, juris Rn. 4 ff. - VG Würzburg, 18.03.2014 - W 4 M 14.132
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Verfahrensgebühr
Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Antragstellerin (20 CS 13.1704) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss 14. November 2013 zurückgewiesen und entscheiden, dass die Antragstellerin die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Aufwendungen des Beigeladenen zu tragen hat.Rn. 3 Mit Kostenfestsetzungsantrag vom 19. Dezember 2013, beim Verwaltungsgericht Würzburg eingegangen am 7. Januar 2014, beantragte der Beigeladenenbevollmächtigte im Ausgangsverfahren W 4 S 13.623/20 CS 13.1704 die Kostenfestsetzung in Höhe von 1.019,83 EUR und zwar im Wesentlichen die Festsetzung einer 1, 5 Geschäftsgebühr gemäß Nr. 2300 VV RVG.
- VG Würzburg, 21.04.2015 - W 4 K 14.575
Keine Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung
Abgesehen davon, dass im Falle der nicht ausreichenden Darlegung der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung nach der Rechtsprechung des BayVGH die Zulässigkeit der Sammlung insgesamt in Frage steht und die Behörde deswegen regelmäßig nicht auf die Durchsetzung der Anzeigepflicht durch Zwangsmittel verwiesen werden kann (BayVGH, B. v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1704 - juris Rn. 15 f.), war ein solches Hinwirken auf eine Vervollständigung der Anzeige hier nicht Erfolg versprechend. - VG Düsseldorf, 27.11.2014 - 17 L 2471/14
Sammlung von Alttextilien unterliegt nicht der Überlassungspflicht
Rn. 50 vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 20 B 577/13 -, n.V.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 6, 10; weitergehend wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 -, juris Rn. 11; VGH Bayern, Beschluss vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704 -, juris Rn. 14 ff.; VGH Bayern, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 20 ZB 14.885 -, juris Rn. 4; VGH Bayern, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313 -, juris Rn. 4 ff. - VG Düsseldorf, 08.11.2016 - 17 K 1788/15 Rn. 98 vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 -, juris Rn. 11; Bay. VGH, Beschluss vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704 -, juris Rn. 14 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 20 ZB 14.885 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313- , juris Rn. 4 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 29. Januar 2015 - 20 B 14.666 -, juris Rn. 33,.
- VG Düsseldorf, 04.03.2015 - 17 L 2733/14
Untersagung einer gewerblichen Sammlung von Alttextilien aus privaten Haushalten …
Rn. 55 vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 20 B 577/13 -, juris Rn. 8, 11; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 6, 10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 48 ff.; weitergehend wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 -, juris Rn. 11; VGH Bayern, Beschluss vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704 -, juris Rn. 14 ff.; VGH Bayern, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 20 ZB 14.885 -, juris Rn. 4; VGH Bayern, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313 -, juris Rn. 4 ff. - VG Düsseldorf, 06.03.2015 - 17 K 8213/13 Rn. 62 vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. März 2014 - 20 B 577/13 -, juris Rn. 8, 11; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 15. August 2013 - 7 ME 62/13 -, juris Rn. 6, 10; VG Düsseldorf, Beschluss vom 27. November 2014 - 17 L 2471/14 -, juris Rn. 48 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 24. Februar 2015 - 17 K 4877/13 - weitergehend wohl OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 -, juris Rn. 11; VGH Bayern, Beschluss vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1704 -, juris Rn. 14 ff.; VGH Bayern, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 20 ZB 14.885 -, juris Rn. 4; VGH Bayern, Beschluss vom 28. Juli 2014 - 20 CS 14.1313 -, juris Rn. 4 ff.
- VG Würzburg, 27.01.2015 - W 4 K 13.951
Untersagung einer Sammlung
- VG Würzburg, 21.04.2015 - W 4 K 14.569
Abfallsammlung, Untersagung, Zuverlässigkeit, Altkleidersammlung, gewerbliche …
- VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.467
Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Sammler; Personengesellschaft als …
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Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe); Verwertungswege nicht hinreichend aufgezeigt
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 26.08.2013 - W 4 S 13.704
- VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (6)
- OVG Niedersachsen, 15.08.2013 - 7 ME 62/13
Sachliche Zuständigkeit der unteren Abfallbehörde für die Untersagung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
Das ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).Diese Verpflichtung wurde in § 18 Abs. 2 Nr. 4 und 5 KrWG zum Ausdruck gebracht und gilt hier umso mehr, als die Verwertung außerhalb des Bundesgebietes erfolgen soll und nicht ersichtlich ist, wie und im welchen Verhältnis dort die Vorbereitung zur Wiederverwendung oder ein Recycling erfolgen soll (a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.8.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 10.10.2013 - 10 S 1202/13
Untersagung einer gewerblichen Altkleidersammlung - gewerberechtliche …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
Es dürfte zwar zutreffen, dass die zuständige Behörde die gesetzlichen Anforderungen der Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach § 18 Abs. 2 KrWG durch eine Zwangsmittel bewehrte Anordnung im Einzelfall (§ 62 KrWG) durchsetzen und bei vorwerfbaren Verstößen eine Ahndung gemäß § 69 Abs. 3 KrWG erfolgen kann (so VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris).Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend.
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2013 - 8 B 10533/13
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
Das ist nicht ausreichend, um eine ordnungsgemäße Verwertung zu belegen (vgl. hierzu OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 4.7.2013 - 8 B 10533/13, a.A. wohl NdsOVG B. v. 15.08.2013 - 7 ME 62/13 - juris).
- VGH Bayern, 08.04.2013 - 20 CS 13.377
Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des …
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
Die für die Sammlung verantwortliche Person, Herr V... sei für die B... tätig und gegen deren Zuverlässigkeit habe der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Beschluss vom 8. April 2013 - 20 CS 13.377 - Bedenken geltend gemacht. - VGH Bayern, 24.07.2012 - 20 CS 12.841
Beschwerde; gewerbliche Sammlung von Abfällen
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
Nachdem es sich bei der Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt handelt (BayVGH B. v. 24.7.2012 - 20 CS 12.841 - juris; VGH BW B. v. 10.10.2013 - 10 S 1202/13 - juris), ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die Sach-und Rechtlage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend. - BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64
Bauvorhaben i.S. des § 29 BBauG
Auszug aus VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1945
Hält sie es dagegen für rechtswidrig, so muss sie seine Ausführung vor Ablauf der Frist untersagen (vgl. zu einem baurechtlichen Anzeigeverfahren nach Landesrecht BVerwG U. v. 12.11.1964 - I C 58.64 - BVerwGE 20, 12).
- VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.468
Untersagung einer Sammlung; gewerbliche Sammlung von Alttextilien und Altschuhen; …
Die hiergegen gerichtete Beschwerde (20 CS 13.1945) wurde vom Bayer. Verwaltungsgerichtshof München mit Beschluss vom 14. November 2013 zurückgewiesen.Rn. 29 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat im Beschluss vom 14. November 2013 (20 CS 13.1945) umfassend dargelegt, dass bei der von der Klägerin angezeigten Sammlung nicht von einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung ausgegangen werden kann.
Er hat vielmehr im Beschluss vom 14. November 2013 (20 CS 13.1945) die Auffassung der Kammer im Beschluss vom 26. August 2013 (4 W S 13.704) geteilt, wonach sich die streitgegenständliche Verfügung als verhältnismäßig darstellt und hat hierzu ausgeführt (…Rn. 15 ff.):.
- VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01608
Abfallbeseitigungsrecht
Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.
- VG Ansbach, 26.03.2013 - AN 11 K 13.01608
Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer …
Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.
- VG Würzburg, 27.01.2015 - W 4 K 13.951
Untersagung einer Sammlung
Gerade dies hat aber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14. November 2013 (20 CS 13.1945 - juris) und vom 18. November 2013 (20 CS 13.1625) explizit verlangt.Selbst wenn in diesem Zusammenhang die Abfallverbringung nach Litauen nicht zu beanstanden sein sollte, sagt dies nichts darüber aus, ob die eingesammelten Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2013, 20 CS 13.1945 und 20 CS 13.1704 - beide juris, und B.v. 18.11.2013, 20 CS 13.1625).
- VG Gelsenkirchen, 24.04.2014 - 9 L 494/14
Alttextilien Sammlungsuntersagung Zuverlässigkeit ordnungsgemäße und schadlose …
Rn. 27 Vgl. zu diesem Untersagungsgrund: OVG Rh-Pf, Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 - juris Rn 8 ff; BayVGH, Beschlüsse vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1945 - juris Rn 14 - und vom 18. Dezember 2013 - 20 CS 13.2446 - juris Rn 14; VG Würzburg, Beschluss vom 5. Juli 2013 - W 4 S 13.540 - juris Rn 32 ff.Rn. 41 Vgl. zum Erfordernis einer Darlegung, die auf die Einhaltung der Vorgaben der Abfallhierarchie schließen lässt: OVG Rh-Pf., Beschluss vom 4. Juli 2013 - 8 B 10533/13 - Rn 11 ff; BayVGH, Beschlüsse vom 14. November 2013 - 20 CS 13.1945 - juris Rn 14 und vom 18. Dezember 2013 - 20 CS 13.2446 - juris Rn 14; VG Würzburg, Beschluss vom 5. Juli 2013 - W 4 S 13.540 - juris Rn 32 ff.
- VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01592
Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer …
Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.
- VG Ansbach, 26.03.2014 - AN 11 K 13.01604
Teilweise begründete Anfechtungsklage gegen einschränkende Maßnahmen einer …
Es kann in einem solchen Fall auch die Untersagung der gewerblichen Sammlung gerechtfertigt sein, ohne dass die Darlegungspflicht vorher durchgesetzt werden muss (BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris).Diese Darlegung hat detailliert und konkret zu erfolgen (VMS a.a.O. Rn. 13, BeckOK § 18 KrWG Rn. 9, Wenzel a.a.O. S. 235, BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945, B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625 - juris und B.v. 18.12.2013 - 20 CS 13.2446 - juris) sowie transparent und nachvollziehbar (VG Würzburg, B.v.16.10.2012 - W 4 S 12.833 - juris und U.v. 8.10.2013 - W 4 K 13.60 - juris), wobei allerdings auch keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen.
- VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 200/13
Untersagung der Sammlung von Altpapier
Aus den Begriffen "gewährleistet" und "vorgesehenen Verwertungswege" wird deutlich, dass der konkrete Weg der Abfälle darzustellen ist (BayVGH, Beschluss vom 14. November 2013, 20 CS 13.1945, unter Bezugnahme auf BT-Drucks 216/11 S. 209, zitiert aus Juris; vgl. auch zur alten Rechtslage VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Februar 2008, 10 S 2422/07;… vgl. dagegen auch Schmoerus in: Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Auflage, § 18, Rn. 13). - VG Halle, 25.03.2014 - 2 A 207/13
Zuständigkeit der Unteren Abfallbehörde Sachsen-Anhalts im Übergangszeitraum; …
Aus den Begriffen "gewährleistet" und "vorgesehenen Verwertungswege" wird deutlich, dass der konkrete Weg der Abfälle darzustellen ist (BayVGH, Beschluss vom 14. November 2013, 20 CS 13.1945, unter Bezugnahme auf BT-Drucks 216/11 S. 209, zitiert aus Juris; vgl. auch zur alten Rechtslage VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Februar 2008, 10 S 2422/07;… vgl. dagegen auch Schmoerus in: Versteyl/Mann/Schomerus, KrWG, 3. Auflage, § 18, Rn. 13). - VG Würzburg, 26.11.2013 - W 4 K 13.467
Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Sammler; Personengesellschaft als …
Gerade dies hat aber der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 14. November 2013 (20 CS 13.1945 - juris) und vom 18. November 2013 (20 CS 13.1625) explizit verlangt.Selbst wenn in diesem Zusammenhang die Abfallverbringung nach Litauen nicht zu beanstanden sein sollte, sagt dies nichts darüber aus, ob die eingesammelten Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden (vgl. BayVGH, B.v. 14.11.2013 - 20 CS 13.1945 und 20 CS 13.1704 - beide juris - und B.v. 18.11.2013 - 20 CS 13.1625).
- VGH Bayern, 14.11.2013 - 20 CS 13.1704
Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung (Altkleider, Altschuhe); …
- VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00612
Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen …
- VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00611
Teilweise Klagerücknahme und Erledigung
- VG Minden, 21.05.2014 - 11 K 3593/13
Gewerblichen Sammlung
- VGH Bayern, 18.12.2013 - 20 CS 13.2446
Rechtliches Gehör; Untersagung einer gewerblichen Abfallsammlung; Verwertungswege …
- VG Minden, 21.05.2014 - 11 K 1711/13
Unzuverlässigkeit eines gewerblichen Unternehmens bei Aufstellung von …
- VG Würzburg, 14.01.2014 - W 4 K 13.539
Untersagung einer gewerblichen Sammlung; Bedenken gegen die Zuverlässigkeit; …
- VG Minden, 30.04.2014 - 11 K 2668/13
- VGH Bayern, 31.03.2014 - 20 ZB 13.2607
Gewerbliche Altkleidersammlung; Verwertungswege nicht hinreichend dargelegt
- VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 C 17.367
Zur Streitwertfestsetzung bei Klage auf Einschreiten gegen eine gewerbliche …
- VG Ansbach, 18.06.2014 - AN 11 K 14.00407
Unbegründete Anfechtungsklage gegen Untersagung einer gewerblichen …
- VGH Bayern, 19.05.2014 - 20 CS 14.897
Abfallrechtliche Untersagungsverfügung; einstweiliges Rechtsschutzverfahren; …
- VGH Bayern, 18.02.2014 - 20 CS 14.127
Abfallrechtliche Untersagungsverfügung; einstweiliges Rechtsschutzverfahren; …
- VG Würzburg, 29.04.2014 - W 4 K 13.211
Befristung einer gewerblichen Sammlung von Altkleidern und Schuhen; Untersagung …
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