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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.01.2017 - 20 F 2.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,4135
BVerwG, 30.01.2017 - 20 F 2.16 (https://dejure.org/2017,4135)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2017 - 20 F 2.16 (https://dejure.org/2017,4135)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2017 - 20 F 2.16 (https://dejure.org/2017,4135)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Verweigerung der Aktenvorlage durch Verfassungsschutzbehörde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 VerfSchG ND 2009, § 99 VwGO
    Verweigerung der Aktenvorlage durch Verfassungsschutzbehörde

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde gespeicherten personenbezogenen Daten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über die bei der Niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde gespeicherten personenbezogenen Daten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.01.2014 - 20 F 1.13

    Anspruch gegen den Verfassungsschutz auf ungeschwärzter Vorlage der Akte

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2017 - 20 F 2.16
    Aber auch über die Rechtmäßigkeit der auf § 13 Abs. 2 NVerfSchG in der Fassung vom 6. Mai 2009 (a.F.) gestützten Verweigerung weitergehender Auskünfte kann, wie im Aktenvermerk des Verwaltungsgerichts festgehalten, nur nach Beiziehung der Akten entschieden werden (siehe auch BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 15).

    Danach ist ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die zukünftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 18 f. …und vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab; …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2017 - 20 F 2.16
    Sind Behörden - wie dies namentlich auf die Verfassungsschutzämter zutrifft - bei der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben auf Angaben Dritter angewiesen, dürfen sie zum Schutz des Informanten dessen Identität geheim halten (BVerwG, Urteil vom 27. Februar 2003 - 2 C 10.02 - BVerwGE 118, 10 ).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 20 F 11.10

    In-camera-Verfahren; Informantenschutz; Rechtsgüterschutz; Gefahrenabwehr; …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2017 - 20 F 2.16
    Im Falle des Informantenschutzes tritt neben das grundrechtlich abgesicherte Interesse des Betroffenen, seine persönlichen Daten geheim zu halten, das öffentliche Interesse, die Wahrnehmung der öffentlichen Aufgaben sicherzustellen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 20 F 11.10 - BVerwGE 137, 318 Rn. 10 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2017 - 20 F 2.16
    Danach ist ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne von § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die zukünftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (…stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21. Januar 2014 - 20 F 1.13 - juris Rn. 18 f. und vom 21. August 2012 - 20 F 5.12 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.03.2009 - 20 F 11.08

    Anspruch auf vollständige Auskunft über eigene beim Bundesamt für …

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2017 - 20 F 2.16
    Zwar können auch Randbemerkungen, Hervorhebungen und Unterstreichungen geheimhaltungsbedürftig sein, wenn und soweit sie Rückschlüsse auf ein spezifisches Erkenntnisinteresse, die Arbeitsweise und/oder den Erkenntnisstand der Verfassungsschutzbehörden erlauben (BVerwG, Beschluss vom 23. März 2009 - 20 F 11.08 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 20.12.2016 - 20 F 10.15

    Vermutungsregel hinsichtlich der Dauer des Informantenschutzes

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2017 - 20 F 2.16
    Zwar sind die Behörden bei Unterlagen, die sich auf weit zurückliegende Vorgänge beziehen, gehalten, im Anschluss an eine dokumentierte Nachprüfung darzulegen, dass die einem Informanten ausdrücklich zugesagte oder als Grundlage der Zusammenarbeit vorausgesetzte lebenslange Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten die Verweigerung der Aktenvorlage trotz des Zeitablaufs noch trägt (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 20 F 10.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:201216B20F10.15.0] - juris Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 12.09.2017 - 20 F 4.16

    Anspruch einer Privatperson auf Auskunft über die bei der Niedersächsischen …

    Denn daraus könnten wiederum Rückschlüsse auf Erkenntnisinteressen und den Erkenntnisstand der Behörden gezogen werden (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 20 F 2.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:300117B20F2.16.0] - juris Rn. 17).

    Anderes gilt für die Beschäftigten, die die Behörden nach außen vertreten (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 20 F 2.16 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 28.06.2023 - 20 F 2.23

    Weitgehend ermessensfehlerhafte Sperrerklärung

    Anderes gilt bei Beschäftigten, welche die Behörden nach außen vertreten (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 20 F 2.16 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 72 Rn. 18), oder wenn die Daten anderweitig öffentlich bekannt sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22).
  • BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22

    Anforderungen an die Ergänzung von Ermessenserwägungen

    Anderes gilt bei Beschäftigten, welche die Behörden nach außen vertreten (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 20 F 2.16 - juris Rn. 18), oder wenn die Daten anderweitig öffentlich bekannt sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22).
  • BVerwG, 15.08.2023 - 20 F 8.23

    Quellenschutz bei allgemein oder jedenfalls einem größeren Kreis zugänglichen …

    Anderes gilt bei Beschäftigten, welche die Behörden nach außen vertreten (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 20 F 2.16 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 72 Rn. 18), oder wenn die Daten anderweitig öffentlich bekannt sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22).
  • BVerwG, 16.08.2023 - 20 F 7.23

    Auskunftsanspruch einer Person über die bei der Verfassungsschutzbehörde des …

    Anderes gilt bei Beschäftigten, welche die Behörden nach außen vertreten (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 20 F 2.16 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 72 Rn. 18), oder wenn die Daten anderweitig öffentlich bekannt sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22).
  • BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 1.23

    Zur nachträgliche Ergänzung von Ermessenserwägungen bei Sperrerklärung

    Anderes gilt bei Beschäftigten, welche die Behörden nach außen vertreten (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 20 F 2.16 - juris Rn. 18), oder wenn die Daten anderweitig öffentlich bekannt sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22).
  • BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 27.22

    Auskunftsbegehren über die zur Person bei einer Landesverfassungsschutzbehörde …

    Anderes gilt bei Beschäftigten, welche die Behörden nach außen vertreten (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 20 F 2.16 - juris Rn. 18), oder wenn die Daten anderweitig öffentlich bekannt sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22).
  • BVerwG, 05.08.2024 - 20 F 13.23

    Verpflichtung der Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten, zur Übermittlung …

    Anderes gilt bei Beschäftigten, welche die Behörden nach außen vertreten (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 20 F 2.16 - juris Rn. 18), oder wenn die Daten anderweitig öffentlich bekannt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22) oder dem betreffenden Kläger ersichtlich ohnehin in den jeweiligen Zusammenhängen bekannt sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 20 F 2.14 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 12.09.2017 - 20 F 11.16
    Zur Klarstellung sei allerdings angemerkt, dass ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse nicht erkennbar ist, soweit mit den Schwärzungen die Identität von Bediensteten der Verfassungsschutzbehörde geschützt werden soll, die die Behörde nach außen vertreten (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 20 F 2.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:300117B20F2.16.0] - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 21.03.2025 - 20 F 1.24
    Anderes gilt bei Beschäftigten, welche die Behörden nach außen vertreten (BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2017 - 20 F 2.16 - juris Rn. 18), oder wenn die Daten anderweitig öffentlich bekannt sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 22) oder dem jeweiligen Kläger ersichtlich ohnehin in den jeweiligen Zusammenhängen bekannt sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 28. Juli 2015 - 20 F 2.14 - juris Rn. 13).
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