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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3095
BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08 (https://dejure.org/2009,3095)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.2009 - 20 F 9.08 (https://dejure.org/2009,3095)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 2009 - 20 F 9.08 (https://dejure.org/2009,3095)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit eines Beweisbeschlusses oder einer vergleichbaren förmlichen Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits; Geheimhaltung des Inhalts zurückgehaltener Dokumente als ein ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    VwGO § 99 Abs. 1; VSG NW § 2 Abs. 1; VSG NW § 3
    Verfahrensrecht, Aktenvorlage, Verfassungsschutz, Verfassungsschutzbehörde, Geheimhaltung, Verweigerung der Aktenvorlage, Sperrerklärung, Ermessen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 11; VwGO § 99 Abs. 1; VSG NRW,NW § 3
    Entbehrlichkeit eines Beweisbeschlusses oder einer vergleichbaren förmlichen Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits; Geheimhaltung des Inhalts zurückgehaltener Dokumente als ein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 13.06.2006 - 20 F 5.05

    Anspruch auf Akteneinsichtsrecht nach Landesrecht, landesrechtlich geregelte …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08
    Rn. 10 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 4, vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris).

    In diesem Verhältnis stellt das Gesetz die Auskunftserteilung und Aktenvorlage in das Ermessen der Behörde, lässt dieser also die Wahl, ob sie die Akten oder die Auskunft wegen ihrer Geheimhaltungsbedürftigkeit zurückhält oder ob sie davon um des effektiven Rechtsschutzes willen absieht (Beschluss vom 13. Juni 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 25.02.2008 - 20 F 43.07

    Entscheidung des Gerichts der Hauptsache über die Vorlagepflicht einer Behörde …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27 und vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris).

    Diese Aufgaben rechtfertigen die Geheimhaltung gewonnener verfassungsschutzdienstlicher Informationen und Informationsquellen, Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung (Beschluss vom 25. Februar 2008 a.a.O.).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08
    Rn. 7 3. Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des betroffenen Landes Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ; BVerwG, Beschluss vom 7. November 2002 - BVerwG 2 AV 2.02 - NVwZ 2003, 347), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 15.08.2003 - 20 F 8.03

    In-camera" -Verfahren; Offenlegung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08
    Rn. 10 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 4, vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07

    Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen; …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08
    Dass ihm jedenfalls die rechtlichen Kriterien dieser besonderen Ermessensabwägung bekannt waren und er sie sich zu eigen gemacht hat, zeigt sein Hinweis auf die Senatsentscheidung vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 46).
  • BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02

    Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen; …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08
    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27 und vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris).
  • BVerwG, 01.08.2007 - 20 F 10.06

    Gewährung von Auskunft zu den beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08
    Rn. 10 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 4, vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris).
  • BVerwG, 19.08.1964 - VI B 15.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08
    Rn. 10 Durch die Ermessenseinräumung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO wird der obersten Aufsichtsbehörde die Möglichkeit eröffnet, dem öffentlichen Interesse und dem individuellen Interesse der Prozessparteien an der Wahrheitsfindung in dem vom Untersuchungsgrundsatz beherrschten Verwaltungsprozess den Vorrang vor dem Interesse an der Geheimhaltung der Schriftstücke zu geben (Beschlüsse vom 19. August 1964 - BVerwG 6 B 15.62 - BVerwGE 19, 179 = Buchholz 232 § 90 BBG Nr. 4, vom 15. August 2003 - BVerwG 20 F 8.03 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 34, vom 13. Juni 2006 - BVerwG 20 F 5.05 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 42 und vom 1. August 2007 - BVerwG 20 F 10.06 - juris).
  • BVerwG, 07.11.2002 - 2 AV 2.02

    Verweigerung der Vorlage einer beim Bundesamt für Verfassungsschutz geführten …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08
    Rn. 7 3. Bereitet das Bekanntwerden des Inhalts zurückgehaltener Dokumente dem Wohl des betroffenen Landes Nachteile, ist ihre Geheimhaltung ein legitimes Anliegen des Gemeinwohls (BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ; BVerwG, Beschluss vom 7. November 2002 - BVerwG 2 AV 2.02 - NVwZ 2003, 347), das eine Verweigerung der Vorlage gemäß § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO rechtfertigen kann.
  • BVerwG, 15.02.2008 - 20 F 13.07

    Voraussetzungen des Unterfallens von Urkunden oder Akten unter die Vorlagepflicht …

    Auszug aus BVerwG, 03.03.2009 - 20 F 9.08
    Rn. 6 Ein Beweisbeschluss oder eine vergleichbare förmliche Äußerung des Hauptsachegerichts zur Klärung der rechtlichen Erheblichkeit des Akteninhalts für die Entscheidung des Rechtsstreits ist dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die zurückgehaltenen Unterlagen zweifelsfrei rechtserheblich sind (stRspr, vgl. nur Beschluss vom 15. Februar 2008 - BVerwG 20 F 13.07 - juris).
  • BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des …

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine förmliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit in Streitigkeiten um eine Einbürgerung entbehrlich, weil es offensichtlich ist, dass nur mit Hilfe der zurückgehaltenen Unterlagen geklärt werden kann, ob die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde die darauf gestützte Ablehnung der Einbürgerung rechtfertigen (Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 3.05 - und vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 6).

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10…, vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 4, vom 3. März 2009 a.a.O. Rn. 7 …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).

  • BVerwG, 06.04.2011 - 20 F 20.10

    Offenlegung der Dokumente der Informationsstelle "So genannte Jugendsekten und …

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (…vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 a.a.O., vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8; s. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250 ).
  • BVerwG, 24.08.2009 - 20 F 2.09

    Zulässigkeit der Vorlage von Akten einer Verfassungsschutzbehörde aufgrund …

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine förmliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit in Fallkonstellationen wie der vorliegenden entbehrlich, weil es offensichtlich ist, dass nur mit Hilfe der Unterlagen, deren Vorlage verweigert wird, gerichtlich geklärt werden kann, ob die Erkenntnisse der zuständigen Verfassungsschutzbehörde des Landes die darauf gestützte Ablehnung der Einbürgerung rechtfertigen (Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 3.05 - und vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 6).

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10…, vom 5. Februar 2009 - BVerwG 20 F 24.08 - juris Rn. 4, vom 3. März 2009 a.a.O. Rn. 7 …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - juris Rn. 8 ).

    Dieses Ziel kann die Geheimhaltung gewonnener verfassungsschutzdienstlicher Informationen und Informationsquellen, Arbeitsweisen und Methoden der Erkenntnisgewinnung rechtfertigen (…vgl. nur Beschlüsse vom 18. Juni 2008 - BVerwG 20 F 44.07 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 49 Rn. 9 , vom 5. November 2008 - BVerwG 20 F 6.08 - juris Rn. 5…, vom 5. Februar 2009 a.a.O. Rn. 5 und vom 3. März 2009 a.a.O. Rn. 8).

  • BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10

    In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 21.08.2012 - 20 F 5.12

    Anforderungen an den Informantenschutz

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (…stRspr, vgl. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10…, vom 5. November 2008 - BVerwG 20 F 6.08 - juris Rn. 4, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2010 - 13a F 46/10

    Zulässigkeit einer Akteneinsicht ohne Anonymisierung (ungeschwärzte …

    Rn. 16 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 2010 - 20 F 12.09 -, juris, und vom 3. März 2009 - 20 F 9.08 -, juris.
  • BVerwG, 19.01.2012 - 20 F 3.11

    Zur Ermessensausübung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats insbesondere dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (…Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27 S. 1 f., vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7…, vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8…, vom 25. Juni 2010 - BVerwG 20 F 1.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 59 Rn. 17 …und vom 6. April 2011 - BVerwG 20 F 20.10 - NVwZ 2011, 880 Rn. 15; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 26. Mai 1981 - 2 BvR 215/81 - BVerfGE 57, 250 ).
  • BVerwG, 09.03.2010 - 20 F 16.09

    In-camera-Verfahren; Prüfungsmaßstab

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist u.a. dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 11.06.2010 - 20 F 12.09

    Entbehrliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit bei Konkurrentenklage

    Eine förmliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit ist jedoch ausnahmsweise auch dann entbehrlich, wenn offensichtlich ist, dass nur mit Hilfe der Unterlagen, deren Vorlage verweigert wird, gerichtlich geklärt werden kann, ob der vor dem Hauptsachegericht geltend gemachte Anspruch besteht (Beschluss vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 6).
  • BVerwG, 31.01.2011 - 20 F 18.10

    Beeinträchtigung der Aufgabenerfüllung durch Offenlegung der …

    Ein Nachteil in diesem Sinne ist unter anderem dann gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren oder Leben, Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährden würde (stRspr, vgl. u.a. Beschlüsse vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 27…, vom 25. Februar 2008 - BVerwG 20 F 43.07 - juris Rn. 10, vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 7 …und vom 2. Juli 2009 - BVerwG 20 F 4.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 54 Rn. 8).
  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 5.09

    Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung

  • BVerwG, 23.07.2010 - 20 F 8.10

    Zur Schwärzung von Aktenteilen in Zusammenhang mit der Partei "Die Linke"

  • BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 14.09

    Ermessensfehler bei Sperrerklärungen

  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 7.09

    Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten …

  • BVerwG, 14.09.2010 - 20 F 15.09

    Verweigerung der Akteneinsicht bei Auskunftsanspruch nach § 15 BVerfSchG

  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 9.09

    Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten …

  • BVerwG, 07.01.2010 - 20 F 8.09

    Anspruch auf vollständige Auskunft über sämtliche zur Person gespeicherten Daten …

  • BVerwG, 09.03.2010 - 20 F 10.09

    Anspruch eines Abgeordneten des Deutschen Bundestages gegenüber dem Bundesamt für …

  • BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 27.08

    Geheimhaltung des Inhalts zurückgehaltener Dokumente durch das Bundesamt für …

  • BVerwG, 28.01.2011 - 20 F 16.10

    Berücksichtigung des Interesses an einer lückenlosen Sachverhaltsaufklärung und …

  • BVerwG, 26.01.2012 - 20 F 11.11

    Umfang der Verpflichtung von Behörden zur Vorlage von Urkunden oder Akten und zu …

  • BVerwG, 17.01.2012 - 20 F 4.11

    Anspruch des Klägers auf Verpflichtung des Thüringer Innenministeriums zur …

  • BVerwG, 14.04.2011 - 20 F 19.10

    Der obersten Aufsichtsbehörde steht trotz Nichtbestehens eines Ermessen der …

  • BVerwG, 08.10.2010 - 20 F 17.09

    Anspruch eines Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf umfassende Auskunft …

  • VG München, 12.04.2010 - M 25 K 09.1533

    Ausweisung eines anerkannten Flüchtlings wegen Tätigkeit für die .../...; …

  • VG München, 04.10.2010 - M 25 K 08.4208

    Einbürgerung eines iranischen Staatsangehörigen; Fehlen von Ausschlussgründen …

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