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| VG Berlin, 05.09.2025 - 20 L 247.25 |
Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 123 VwGO
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 31.03.1994 - 6 B 65.93
Prüfungsrecht - Prüfungsgeschehen - Beweis - Protokollierung - Berufsfreiheit - …
Auszug aus VG Berlin, 05.09.2025 - 20 L 247.25
Eine umfassende Protokollierung erfordert weder die Aufnahmeverordnung noch kann dies aus verfassungsrechtlichen Gründen verlangt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 1994 - BVerwG 6 B 65/93 -, juris amtl. Ls. und Rn. 5).Zu verlangen sind lediglich hinreichende verfahrensmäßige Vorkehrungen, um das Prüfungsgeschehen auch nachträglich noch aufklären zu können (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 1994, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2020 - 3 S 81.20
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer Schule mit besonderer …
Auszug aus VG Berlin, 05.09.2025 - 20 L 247.25
Ziel des gerichtlichen Rechtsschutzes ist es in diesem Zusammenhang, die eingetretene Rechtsverletzung - soweit zumutbar zu leisten - auszugleichen und den Rechtsschutzsuchenden so zu stellen, wie er ohne den behördlichen Fehler stünde, wobei hierbei grundsätzlich allein die Bewerber in den Blick nehmen sind, die gegen die ablehnende Aufnahmeentscheidung im Wege gerichtlichen Rechtsschutzes vorgegangen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 -, juris Rn. 16 m.w.N.).Haben mehrere Bewerber mit gleichem Rang ihre Ablehnung angefochten und stehen weniger freie Plätze zur Verfügung, so sind diese unter ihnen zu verlosen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2020 - OVG 3 S 81/20 -, juris Rn. 17 m.w.N.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 S 44.18
Anforderungen an ein standardisiertes Aufnahmegespräch
Auszug aus VG Berlin, 05.09.2025 - 20 L 247.25
Um diese Vergleichbarkeit zu gewährleisten und eine gegebenenfalls nachfolgende (gerichtliche) Kontrolle zu ermöglichen, ist überdies zu verlangen, dass die entsprechenden Gesprächsvorgaben und Bewertungsmaßstäbe ebenso wie die wesentlichen Züge des Zustandekommens der (Bewertungs-) Ergebnisse in einer Art und Weise dokumentiert werden, die es dem Gericht im Nachhinein erlaubt, die Auswahlentscheidung und das Zustandekommen der ihr zugrundeliegenden Bewertungsergebnisse nachzuvollziehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 -, juris, Rn. 9; VG Berlin…, Beschluss vom 22. August 2019 - VG 14 L 253.19 -, juris Rn. 18).Zwar hat sich die gerichtliche Kontrolle dabei - wie auch sonst in vergleichbaren Prüfungs- und Beurteilungssituationen - auf die Überprüfung zu beschränken, ob bei der Durchführung der Auswahlgespräche Verfahrensvorschriften verletzt worden sind, von falschen Tatsachen ausgegangen worden ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind oder die Bewertung willkürlich erscheint (vgl. u.a.: VG Berlin…, Beschluss vom 2. August 2019 - VG 14 L 201/19 -, juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21. September 2018, a.a.O. Rn. 7).
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2023 - 3 S 88.23
Weiterführende Schule - besondere pädagogische Prägung - Profilzug Kunst - …
Auszug aus VG Berlin, 05.09.2025 - 20 L 247.25
Rn. 15 Inhaltliche Vorgaben für die standardisierten Auswahlgespräche an der X…-Schule ergeben sich zunächst aus dem nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Aufnahme VO-SbP vorgesehenen Kompetenzkatalog, der für das Schuljahr 2024/2025 überarbeitet worden ist (s. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. November 2023 - OVG 3 S 88/23 -, juris Rn. 5).Rn. 28 Diese Bewertungsvorgaben erfüllen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach Auffassung der Kammer - entgegen der Ansicht der Antragsteller - die dargestellten rechtlichen Anforderungen an die notwendige Standardisierung des Aufnahmegesprächs sowohl hinsichtlich des vorab festgelegten Inhalts der Bewertungsmaßstäbe als auch hinsichtlich der Dokumentation (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 9. November 2023, a.a.O.; VG Berlin…, Beschluss vom 4. September 2024 - VG 20 L 197/24 -, juris Rn. 26).
- VG Berlin, 04.09.2024 - 20 L 197.24
Auszug aus VG Berlin, 05.09.2025 - 20 L 247.25
Rn. 28 Diese Bewertungsvorgaben erfüllen im Rahmen einer Gesamtbetrachtung nach Auffassung der Kammer - entgegen der Ansicht der Antragsteller - die dargestellten rechtlichen Anforderungen an die notwendige Standardisierung des Aufnahmegesprächs sowohl hinsichtlich des vorab festgelegten Inhalts der Bewertungsmaßstäbe als auch hinsichtlich der Dokumentation (vgl. OVG Berlin…, Beschluss vom 9. November 2023, a.a.O.; VG Berlin, Beschluss vom 4. September 2024 - VG 20 L 197/24 -, juris Rn. 26).Dies entspricht auch den Angaben des Antragsgegners aus dem Vorjahr (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 4. September 2024 - 20 L 197/24 -, juris Rn. 36 ).
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.09.2012 - 3 S 82.12
S-Schule; Schule besonderer pädagogischer Prägung; Profilzug Kunst; …
Auszug aus VG Berlin, 05.09.2025 - 20 L 247.25
Dies ist vor allem erforderlich, um eine für alle beteiligten Bewerberkinder abstrakt die gleichen Erfolgschancen bietende Gesprächsdurchführung sicherzustellen (vgl. u.a.: VG Berlin, Beschluss vom 13. August 2014 - VG 14 L 165.14 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. September 2012 - OVG 3 S 82.12 -, juris Rn. 4). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2020 - 3 S 85.20
Schule besonderer pädagogischer Prägung; Staatliche Internationale Schulen; …
Auszug aus VG Berlin, 05.09.2025 - 20 L 247.25
Rn. 37 Die deshalb rechtswidrig erfolgte vorrangige Aufnahme der beiden genannten Bewerberkinder führt dazu, dass diese beiden Schulplätze für das vorliegende Eilrechtsschutzbegehren im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Gebot zur effektiven Rechtsschutzgewährung (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 Grundgesetz - GG) grundsätzlich so behandelt werden, als seien sie noch zu besetzen, soweit die Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs gewährleistet werden kann (vgl. st. Rspr. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 20. Oktober 2021 - OVG 3 S 100/21 -, EA S. 3; vom 15. Oktober 2020 - OVG 3 S 85/20 -, juris Rn. 20). - OVG Berlin-Brandenburg, 26.09.2018 - 3 S 72.18
Grundständiges bilinguales Gymnasium; Aufnahme; Aufnahmeverfahren; …
Auszug aus VG Berlin, 05.09.2025 - 20 L 247.25
Rn. 14 In verfahrensrechtlicher Hinsicht kommt hinzu, dass dann, wenn nicht eine einzige Person - wie z.B. der Schulleiter oder die Schulleiterin (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 4 Aufnahme VO-SbP a.F. sowie Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 26. September 2018 - OVG 3 S 72.18 -, juris Rn. 8) - die Auswahlgespräche führt, sondern mehrere Personen daran beteiligt sind, die Schulleitung die betreffenden Lehrkräfte vorab mit der Gesprächsführung beauftragt (§ 14 Abs. 2 Satz 7 Aufnahme VO-SbP) und ihnen dabei konkrete Vorgaben zur Dauer, zum Verlauf und zum Inhalt der Auswahlgespräche sowie insbesondere auch den anzuwendenden Bewertungsmaßstäben machen muss. - VG Berlin, 22.08.2019 - 14 L 253.19
Vorläufige Aufnahme in die Jahrgangsstufe 7 der Martin-Buber-Oberschule in den …
Auszug aus VG Berlin, 05.09.2025 - 20 L 247.25
Um diese Vergleichbarkeit zu gewährleisten und eine gegebenenfalls nachfolgende (gerichtliche) Kontrolle zu ermöglichen, ist überdies zu verlangen, dass die entsprechenden Gesprächsvorgaben und Bewertungsmaßstäbe ebenso wie die wesentlichen Züge des Zustandekommens der (Bewertungs-) Ergebnisse in einer Art und Weise dokumentiert werden, die es dem Gericht im Nachhinein erlaubt, die Auswahlentscheidung und das Zustandekommen der ihr zugrundeliegenden Bewertungsergebnisse nachzuvollziehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. September 2018 - OVG 3 S 44.18 -, juris, Rn. 9; VG Berlin, Beschluss vom 22. August 2019 - VG 14 L 253.19 -, juris Rn. 18). - VG Berlin, 31.07.2019 - 14 L 201.19
Vorläufige Aufnahme in die Profilklasse Kunst der Jahrgangsstufe 7 der …
Auszug aus VG Berlin, 05.09.2025 - 20 L 247.25
Zwar hat sich die gerichtliche Kontrolle dabei - wie auch sonst in vergleichbaren Prüfungs- und Beurteilungssituationen - auf die Überprüfung zu beschränken, ob bei der Durchführung der Auswahlgespräche Verfahrensvorschriften verletzt worden sind, von falschen Tatsachen ausgegangen worden ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind oder die Bewertung willkürlich erscheint (vgl. u.a.: VG Berlin, Beschluss vom 2. August 2019 - VG 14 L 201/19 -, juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21. September 2018, a.a.O. Rn. 7). - VG Berlin, 30.08.2023 - 20 L 184.23
- VG Berlin, 31.07.2019 - 14 L 220.19
Einstweilige Anordnung auf Verpflichtung zur vorläufigen Aufnahme zum Schuljahr …
- VG Berlin, 21.08.2026 - 20 L 251.26 Rn. 14 a) Für die standardisierten Gespräche zur Eignungsfeststellung gilt, dass sie nach einem vorab festgelegten gleichförmigen Ablauf und mit einem vorab festgelegten einheitlichen, zumindest aber vergleichbaren Inhalt durchgeführt sowie nach einem einheitlichen, vorab festgelegten Maßstab bewertet werden müssen (…s. dazu ausführlich: VG Berlin, Beschuss vom 31. Juli 2019 - VG 14 L 220/19 -, juris Rn. 16 ff. und VG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 5. September 2025 - VG 20 L 247/25 -, EA. S. 5 f.).
Diese Bewertung entspricht weder dem Kompetenzkatalog noch den im Auswertungsbogen Aufnahmegespräch konkretisierten Bewertungsvorgaben, die ausdrücklich eine zweistündige Teilnahme vorsehen (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom - VG 20 L 247/25 -, EA. S. 11).
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