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Rechtsprechung
   LG Köln, 26.08.2009 - 20 O 215/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,32635
LG Köln, 26.08.2009 - 20 O 215/07 (https://dejure.org/2009,32635)
LG Köln, Entscheidung vom 26.08.2009 - 20 O 215/07 (https://dejure.org/2009,32635)
LG Köln, Entscheidung vom 26. August 2009 - 20 O 215/07 (https://dejure.org/2009,32635)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber einer Industrie-Haftpflichtversicherung; Maßgeblichkeit der Kausalität einer angeblich durch den Versicherer unterlassenen Information für den Eintritt des Schadens; Umfang der Verpflichtung eines Versicherers zur Information des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schaden an einer bearbeiteten fremden Sache = Erfüllungsschaden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83

    Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 20 O 215/07
    Die Nacherfüllungsverpflichtung umfasst vielmehr auch alle Leistungen, die vorbereitend erforderlich sind, um die Mangelbehebung erst zu ermöglichen, sowie alle Leistungen, die notwendig werden, um nach durchgeführter Mangelbehebung den zuvor bestehenden Zustand wieder herzustellen (zum früheren Recht vgl. BGHZ 96, 221 (224); BGH NJW-RR 1999, 813 (814)).

    Auch diese Maßnahmen schuldet der Unternehmer im Rahmen seiner Nachbesserungspflicht (BGHZ 72, 31 (33); 96, 221 (224); OLG Celle BauR 1996, 263;… MüKo/Busche, BGB, 2009, § 635, Rn. 12).

  • OLG Koblenz, 21.12.1998 - 10 W 841/98

    Umfang der Haftung bei besonderer Vereinbarung zwischen einem Unternehmer und …

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 20 O 215/07
    Der Ausschluss des § 4 Ziffer I Nr. 6 b) Abs. 3 AHB erfasst jedenfalls solche Schadensersatzansprüche, die den Schaden am Leistungsgegenstand selbst betreffen (OLG Koblenz VersR 2000, 94 mit Verweis auf BGH VersR 1981, 771 (772)).

    Sinn und Zweck der Haftpflichtversicherung ist gerade nicht die Abdeckung des Unternehmerrisikos (OLG Koblenz VersR 2000, 94).

  • OLG Köln, 30.10.2001 - 9 U 32/01

    Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung hinsichtlich von …

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 20 O 215/07
    Nach gefestigter Rechtsprechung umfasst das Erfüllungsinteresse des Bestellers die Neuherstellung des Werks und die Beseitigung des Mangels sowie solche Schäden, die dem Besteller zur Behebung des Mangels zugefügt werden müssen (…Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage 2004, § 4 AHB Rn. 75, 77 mit Verweis auf die BGH-Rspr.; OLG Köln VersR 2003, 1166 m.w.N.).

    Der Geschädigte - hier die P - soll so gestellt werden, wie sie bei ordnungsgemäßer Erfüllung gestanden hätte (OLG Köln VersR 2003, 1166).

  • OLG Naumburg, 20.02.1995 - 1 U 218/94

    Versicherungsschutz; Ausschlußklausel; Vertragserfüllungsinteresse; …

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 20 O 215/07
    Entscheidend für die Abgrenzung ist die Bestimmung der Leistungspflicht anhand des Gegenstands des Vertrages (OLG Naumburg VersR 1997, 179).

    Denn zur Nachbesserung können auch Vor- und Nacharbeiten gehören (OLG Naumburg VersR 1997, 179).

  • BGH, 08.06.1978 - VII ZR 161/77

    Rechtsnatur des Anspruchs auf entgangenen Gewinn während der Zeit der …

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 20 O 215/07
    Auch diese Maßnahmen schuldet der Unternehmer im Rahmen seiner Nachbesserungspflicht (BGHZ 72, 31 (33); 96, 221 (224); OLG Celle BauR 1996, 263;… MüKo/Busche, BGB, 2009, § 635, Rn. 12).
  • OLG Celle, 29.03.1995 - 6 U 94/94

    Begriff des Mängelbeseitigungsaufwandes; Baustofflieferant als Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 20 O 215/07
    Auch diese Maßnahmen schuldet der Unternehmer im Rahmen seiner Nachbesserungspflicht (BGHZ 72, 31 (33); 96, 221 (224); OLG Celle BauR 1996, 263;… MüKo/Busche, BGB, 2009, § 635, Rn. 12).
  • BGH, 06.07.2005 - IV ZB 6/05

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 20 O 215/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW-RR 2005, 1662 ff.) ist § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO zudem nicht auf materiell-rechtlich begründete Kostenerstattungsansprüche anwendbar.
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 40/96

    Umfang des Anspruchs auf Ersatz von Nachbesserungskosten

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 20 O 215/07
    Die Nacherfüllungsverpflichtung umfasst vielmehr auch alle Leistungen, die vorbereitend erforderlich sind, um die Mangelbehebung erst zu ermöglichen, sowie alle Leistungen, die notwendig werden, um nach durchgeführter Mangelbehebung den zuvor bestehenden Zustand wieder herzustellen (zum früheren Recht vgl. BGHZ 96, 221 (224); BGH NJW-RR 1999, 813 (814)).
  • BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02

    Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 20 O 215/07
    Rn. 70 Eine solche liegt vor, wenn der gegen den Versicherungsnehmer geltend gemachte Schadensersatzanspruch das unmittelbare Interesse des Gläubigers am eigentlichen Leistungsgegenstand befriedigen soll (BGH Beschluss vom 29.09.2004 - IV ZR 162/02).
  • BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 96/80

    Versicherungsschutz bei Berechnungsfehler des Statikers

    Auszug aus LG Köln, 26.08.2009 - 20 O 215/07
    Der Ausschluss des § 4 Ziffer I Nr. 6 b) Abs. 3 AHB erfasst jedenfalls solche Schadensersatzansprüche, die den Schaden am Leistungsgegenstand selbst betreffen (OLG Koblenz VersR 2000, 94 mit Verweis auf BGH VersR 1981, 771 (772)).
  • OLG Köln, 16.02.2010 - 9 U 127/09

    Ablehnung von Ansprüchen gegen eine Haftpflichtversicherung

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 26.08.2009 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 215/07 - wird gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 31.01.2019 - 9 U 72/18

    Umfang der Eintrittspflicht einer Betriebshaftpflichtversicherung

    Rn. 16 Die Klägerin trägt vor, das Landgericht habe in unzulässiger Weise eine Parallele zu dem Sachverhalt gezogen, der der Entscheidung des Landgerichts Köln vom 26.08.2009 - Az.: 20 O 215/07 - zugrunde gelegen habe.
  • LG Köln, 09.05.2018 - 20 O 393/17

    Betriebshaftpflichtversicherung - Leistungsfreiheit Risikoausschluss

    Nach gefestigter Rechtsprechung umfasst das Erfüllungsinteresse des Bestellers die Neuherstellung des Werks und die Beseitigung des Mangels sowie solche Schäden, die dem Besteller zur Behebung des Mangels zugefügt werden müssen (OLG Köln VersR 2003, 1166, LG Köln, Urt. v. 26.08.2009, 20 O 215/07) Den Gegensatz dazu bilden Schäden, die über das Erfüllungsinteresse hinausgehen.
  • OLG Brandenburg, 14.05.2009 - 12 U 184/08

    Stellvertretung: Anforderungen für eine Annahme eines unternehmensbezogenen …

    Die Akten des Amtsgerichts Lichtenberg, Az. 4 C 165/04, sowie Auszüge der Akten des LG Berlin, Az. 20 O 215/07, (in Fotokopie) lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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