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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 20 O 24/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48357
LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 20 O 24/13 (https://dejure.org/2014,48357)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.05.2014 - 20 O 24/13 (https://dejure.org/2014,48357)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - 20 O 24/13 (https://dejure.org/2014,48357)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten …

    Auszug aus LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 20 O 24/13
    Rn. 31 Ein solcher Schadensersatzanspruch kommt in Betracht, wenn der Zahler eine Pflichtverletzung der Bank, beispielsweise das Unterlassen erforderlicher Warnhinweise (vgl. BGHZ 176, 281), nachweist.

    Für die Beklagte lagen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Klägerin einer Täuschung unterlegen ist (zur Warnpflicht der Bank bei massiven Verdachtsmomenten einer Veruntreuung vgl. BGHZ 176, 281).

  • OLG Bremen, 30.08.2024 - 1 U 32/24

    Online-Banking aufgrund Täuschung durch vermeintlichen Bankmitarbeiter - …

    Rn. 24 Die Erteilung einer Autorisierung nach § 675j BGB kann nach allgemeinen Regeln durch den Zahler angefochten werden und die Anfechtung ist auch nicht auf Fälle des § 123 BGB begrenzt (wie hier OLG Köln…, Beschluss vom 21.03.2016 - 13 U 223/15, juris Rn. 3 f., WM 2016, 1780; LG Bonn…, Urteil vom 31.03.2015 - 3 O 387/14, juris Rn. 37, VuR 2015, 264; LG Karlsruhe, Urteil vom 23.05.2014 - 20 O 24/13, juris Rn. 24, BKR 2015, 86; LG Köln…, Urteil vom 16.10.2015 - 30 O 330/14, juris Rn. 18, BKR 2016, 350;… Baas/Buck-Heeb/Werner-Böger, Anlegerschutzgesetze, § 675p BGB Rn. 9;… BeckOGK/Zahrte, Ed. 01.06.2024, § 675p BGB Rn. 111;… BeckOK/Schmalenbach, 71. Ed., § 675p BGB Rn. 3;… MüKo/Armbrüster, 9. Aufl., § 119 BGB Rn. 22;… MüKoHGB/Linardatos, 5. Aufl., Bd. 6 K Onlinebanking Rn. 90; Zahrte, BKR 2016, 315, 317;… für eine Anfechtbarkeit nur nach § 123 BGB siehe Ellenberger/Findeisen/Nobbe/Böger-Frey/Ahmedi, Zahlungsverkehrsrecht, 3. Aufl., § 675j BGB Rn. 7;… Erman/v. Westphalen, 17. Aufl., § 675j BGB Rn. 2;… MüKo/Jungmann, 9. Aufl., § 675p BGB Rn. 11).
  • LG Bonn, 31.03.2015 - 3 O 387/14

    Überweisung wegen täuschungsbedingten Irrtums begründet keinen Anspruch auf …

    Unabhängig von der Frage ob es sich bei der Zustimmung um eine Willenserklärung oder um eine rechtsgeschäftsähnliche Handlung handelt, finden die allgemeinen Regeln über einseitige Willenserklärungen jedenfalls entsprechende Anwendung (vgl. LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).

    Denn das Vorliegen eines (täuschungsbedingten) Irrtums berührt nicht die Wirksamkeit der Zustimmung, sondern begründet unter den Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB lediglich ein Anfechtungsrecht (vgl. Zahrte MMR 2013, 207;… Mayen in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl. § 49, Rn. 20; LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).

    Eine Anfechtung durch die Klägerin ist jedoch nicht erklärt worden, womit dahinstehen kann, ob die Voraussetzungen der §§ 119 ff. BGB vorliegen (verneinend LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).

    Dies entspricht der hinzunehmenden getroffenen gesetzgeberischen Wertung, wonach die Bank nach § 675 u BGB lediglich das Fälschungsrisiko trägt, nicht aber das Risiko eines täuschungsbedingten Irrtums des Zahlungsdienstenutzers (vgl. LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 87).

    Dabei kann dahinstehen, ob die Beklagte eine vertragliche Nebenpflicht hat, auf ihrer Internetpräsenz vor ihr bekannten Betrugsmaschen zu warnen bzw. hierüber aufzuklären (dies annehmend LG Karlsruhe BKR 2015, 86, 88 unter Verweis auf BGHZ 176, 281).

  • OLG Hamm, 21.02.2022 - 8 U 1/17

    Abweisung der aktienrechtlichen Anfechtungsklage mangels Nachweises der …

    Sie gewann eine von ihr erhobene Anfechtungsklage (Landgericht Dortmund 20 O 24/13, Anlage K 34), wobei ihre Aktionärseigenschaft unstreitig war.

    Zu der Hauptversammlung vom 23.05.2013 wurde allein die Klägerin zu 1) zugelassen, die anschließend als Klägerin den Rechtsstreit 20 O 24/13 Landgericht Dortmund führte (Anlage K 34), in dem ihre Aktionärsstellung unstreitig war.

  • AG Potsdam, 21.10.2015 - 34 C 393/14

    Zahlungsdienstevertrag: Haftung bei Veranlassung einer Überweisung durch einen so …

    Dem Kläger steht kein Anspruch auf Zahlung oder Gutschrift in Höhe von 2.152,86 EUR aus § 675 u Satz 2 BGB zu (vgl. auch zum Folgenden LG Karlsruhe Urteil vom 23.05.2014 zum Aktenzeichen 20 O 24/13, zitiert nach Beck-Online).
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