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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 11.08.2006 - 20 S 36/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,23933
LG Düsseldorf, 11.08.2006 - 20 S 36/06 (https://dejure.org/2006,23933)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.08.2006 - 20 S 36/06 (https://dejure.org/2006,23933)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. August 2006 - 20 S 36/06 (https://dejure.org/2006,23933)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.10.1996 - XII ZR 55/95

    Formularmäßige Vereinbarung der Entgeltfortzahlung in den AGB eines Sport- und …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2006 - 20 S 36/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes liegt eine unangemessene Benachteiligung im Sinne dieser Vorschrift dann vor, wenn der Verwender der Klausel einseitig seine eigenen Interessen durchsetzt, ohne die Belange seines Vertragspartners angemessen zu berücksichtigen (vgl. BGH NJW 1997, 193 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2006 - 20 S 36/06
    Rn. 19 Nach der einhelligen Rechtsprechung ist eine Klausel, die abweichend von der gesetzlichen Regelung zur Vorleistung verpflichtet, nur dann zulässig, wenn für sie ein sachlich rechtfertigender Grund gegeben ist und den berechtigten Interessen des Kunden hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. BGHZ 100, 157 ff.).
  • BGH, 23.05.1984 - VIII ZR 27/83

    Vereinbarung von Versteigerungsbedingungen bei Ersteigerung aufgrund telefonisch …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2006 - 20 S 36/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener Obergerichte ist nicht an den Verbotstatbestand des § 309 Nr. 2 BGB anzuknüpfen, sondern über die Wirksamkeit einer Vorleistungsklausel ist auf Grundlage der Generalklausel des § 307 BGB zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1985, 850, 1987, 1931; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1015; NJW-RR 1999, 1437).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1999 - 10 U 214/97

    Inhaltskontrolle für eine Vorauszahlungsklausel im Mietvertrag - Tennisplatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2006 - 20 S 36/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener Obergerichte ist nicht an den Verbotstatbestand des § 309 Nr. 2 BGB anzuknüpfen, sondern über die Wirksamkeit einer Vorleistungsklausel ist auf Grundlage der Generalklausel des § 307 BGB zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1985, 850, 1987, 1931; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1015; NJW-RR 1999, 1437).
  • LG Düsseldorf, 02.12.2005 - 22 S 115/05

    Anforderungen an die Wirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung einer …

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2006 - 20 S 36/06
    Insoweit schließt sich das erkennende Gericht der Entscheidung der 22. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 25. November 2005 (22 S 115/05) an.
  • OLG Düsseldorf, 21.12.1994 - 15 U 181/93
    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.08.2006 - 20 S 36/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener Obergerichte ist nicht an den Verbotstatbestand des § 309 Nr. 2 BGB anzuknüpfen, sondern über die Wirksamkeit einer Vorleistungsklausel ist auf Grundlage der Generalklausel des § 307 BGB zu entscheiden (vgl. BGH NJW 1985, 850, 1987, 1931; OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 1015; NJW-RR 1999, 1437).
  • AG Düsseldorf, 19.12.2007 - 31 C 8544/07

    Vorleistungspflichtklausel ist bei Internet-System-Vertrag über die Vermietung …

    Die Regelung verstößt nicht gegen § 307 Abs. 1 BGB (vgl. LG Düsseldorf, Urteil v. 02.12.2005, 22 S 115/05; LG Düsseldorf, Urteil v. 11.08.2006, 20 S 36/06).

    Nach herrschender Rechtsprechung ist eine Klausel, die entgegen der gesetzlichen Regelung zur Vorleistung verpflichtet, nur zulässig, wenn für sie ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt und den berechtigten Interessen des Vertragspartners hinreichend Rechnung getragen wird (vgl. BGHZ 100, 157 ff.; LG Düsseldorf, Urteil v. 11.08.2006, 20 S 36/06).

  • LG Düsseldorf, 29.12.2009 - 35 O 37/09

    Zahlungsanspruch aus dem Abschluss eines Internet-System-Vertrags für die …

    Insoweit schließt sich die Kammer der Entscheidung der des Landgerichts Düsseldorf vom 25. November 2005 Az: - 22 S 115/05 - und vom 11.08.2006 - Az.: 20 S 36/06 - an.
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