Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.01.2012 - I-20 U 191/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 86 Abs. 1
Begriff des Dritten i.S. von § 86 Abs. 1 VVG; Zulässigkeit des Regresses des Versicherers gegenüber Mitgliedern eines Luftsportvereins - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung des Begriffs des Dritten i.S.v. § 86 Abs. 1 VVG; Zulässigkeit des Regresses eines Versicherers gegenüber den Mitgliedern eines Luftsportvereins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 02.08.2011 - 2 O 99/11
- OLG Hamm, 09.11.2011 - 20 U 191/11
- OLG Hamm, 04.01.2012 - I-20 U 191/11
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.03.2008 - IV ZR 89/07
Versichertes Interesse in der Kaskoversicherung eines zum Gesellschaftsvermögen …
Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2012 - 20 U 191/11
Rn. 6 Soweit die Klägerin darauf abstellt, dass das jeweilige Vereinsmitglied - hier der Beklagte - deshalb als Dritter im Sinne des 86 Abs. 1 VVG anzusehen sei, weil ihm die Luftfahrzeuge des Vereins nicht zu geschäftlichen, sondern nur zu privaten Zwecken überlassen seien, übersieht sie, dass es nach der im o.g. Hinweis bereits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.03.2008 (IV ZR 89/07, VersR 2008, 643) entgegen ihrer Annahme nicht vorrangig darauf ankommt, ob das überlassene Fahrzeug geschäftlich oder privat genutzt wird, sondern ob der Mitgesellschafter "gesellschaftsintern dazu berufen ist, das versicherte Fahrzeug zu nutzen". - LG Paderborn, 02.08.2011 - 2 O 99/11
Mitversicherung des Sachersatzinteresses eines Dritten in einer Sachversicherung …
Auszug aus OLG Hamm, 04.01.2012 - 20 U 191/11
Zivilkammer des Landgerichts Paderborn - 2 O 99/11 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.11.2011 - I-20 U 191/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Luftkaskoversicherung - Schadensersatzansprüche Dritter
- rechtsportal.de
VVG § 86
Umfang einer Luftfahrzeug-Kaskoversicherung bei Abschluss durch einen eingetragenen Verein - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang einer Luftfahrzeug-Kaskoversicherung bei Abschluss durch einen eingetragenen Verein
Verfahrensgang
- LG Paderborn, 02.08.2011 - 2 O 99/11
- OLG Hamm, 09.11.2011 - I-20 U 191/11
- OLG Hamm, 04.01.2012 - 20 U 191/11
Papierfundstellen
- VersR 2013, 55
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.03.2008 - IV ZR 89/07
Versichertes Interesse in der Kaskoversicherung eines zum Gesellschaftsvermögen …
Auszug aus OLG Hamm, 09.11.2011 - 20 U 191/11
In der Luftfahrzeug-Kaskoversicherung ist - wie in der Kfz-Kaskoversicherung (vgl. dazu BGH, Urt. v. 05.03.2008, IV ZR 89/07) - Träger des versicherten Sacherhaltungsinteresses nicht der einzelne Gesellschafter, sondern die rechtlich selbständige Gesellschaft (hier: der eingetragene Verein).Dritter in diesem Sinne ist - im Grundsatz - jeder, der nicht Versicherungsnehmer oder (Mit-) Versicherter ist (vgl. BGH, Urt. v. 05.03.2008, IV ZR 89/07, Zitat nach juris, Tz 8 m.w.N. = VersR 2008, 634;… Prölss in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl., § 86 VVG, Rn 13 m.w.N.).
Versichert ist daher regelmäßig (nur) das Interesse des rechtlichen Eigentümers an der Erhaltung der Sache (vgl. BGH, Urt. v. 05.03.2008, IV ZR 89/07, Zitat nach juris, Tz 11 m.w.N. = VersR 2008, 634 - zur Kfz-Kaskoversicherung).
Rn. 9 Allerdings kann - der Bundesgerichtshof hat mit dem vorstehend bereits zitierten Urteil vom 05.03.2008 (IV ZR 89/07, Zitat nach juris, dort Tz 17 = VersR 2008, 634) seine anders lautende frühere Rechtsprechung ausdrücklich aufgegeben - in eine Sachversicherung über das Sacherhaltungsinteresse hinaus zusätzlich auch das Sachersatzinteresse des nutzungsberechtigten Nichteigentümers einbezogen werden, aufgrund seiner Haftung gegenüber dem Eigentümer nicht wegen Beschädigung oder Verlustes der Sache in Anspruch genommen zu werden.
- OLG Koblenz, 21.10.2013 - 12 U 141/13
Luft-Kaskoversicherung: Regress des Versicherers eines Fliegervereins beim …
Rn. 14 Entgegen der Auffassung des Landgerichts ist der Beklagte "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift (so auch BGH Beschl. v. 04.06.1985 - VI ZR 175/84 - verneinend OLG Koblenz Urt. v. 14.06.1984 - 12 U 894/83 -, OLG Hamm Beschl. v. 09.11.2011 - 20 U 191/11 - u. LG Paderborn Urt. v. 02.08.2011 - 2 O 99/11 -).
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