Rechtsprechung
| OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
AKB: vorsätzliches Herbeiführen eines Unfalls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche aus einer Vollkaskoversicherung nach einem Unfallgeschehen; Einwand eines vorsätzlich herbeigeführten Unfalls; Indizien für eine Unfallmanipulation
- rechtsportal.de
Ansprüche aus einer Vollkaskoversicherung nach einem Unfallgeschehen; Einwand eines vorsätzlich herbeigeführten Unfalls; Indizien für eine Unfallmanipulation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 23.11.2020 - 18 O 98/17
- OLG Hamm, 23.03.2021 - 20 U 256/20
- OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 1197
- VersR 2021, 1421
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- OLG Köln, 22.06.2017 - 8 U 19/16
Indizien für das Vorliegen eines gestellten Unfalls
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20
Rn. 37 Zwar kann es ein Indiz für einen manipulierten Unfall sein, wenn der Anspruchsteller in ungewöhnlich kurzer Zeit mehrfach in ähnlich gelagerte Unfälle verwickelt gewesen sein will und daraus Ansprüche herleitet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.07.2017 - 8 U 19/16, NJW-RR 2017, 1370, juris Rn. 61).Rn. 43 Anerkannt ist, dass eine fiktive Abrechnung ein Indiz für eine Unfallmanipulation sein kann (OLG Köln, Urteil vom 22.06.2017 - 8 U 19/16, NJW-RR 2017, 1370, juris Rn. 67).
- BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04
Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20
Rn. 28 Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Versicherer nur dann gemäß § 81 Abs. 1 VVG zur Leistung nicht verpflichtet ist, wenn er den Vollbeweis für das vorsätzliche Herbeiführen eines Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer (oder seinen Repräsentanten) führt, ohne dass ihm Beweiserleichterungen zu Gute kommen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - IV ZR 62/04, VersR 2005, 1387; Urteil vom 14.04.1999 - IV ZR 181/98, NJW-RR 1999, 1184; Urteil vom 08.11.1995 - IV ZR 221/94, r+s 1996, 410). - OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation; …
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20
Rn. 40 Es ist nichts dafür ersichtlich, dass der Kläger Vorschäden an dem Fahrzeug verschwiegen hätte (vgl. zu einem derartigen Verschweigen als Indiz für einen manipulierten Unfall OLG Frankfurt, Urteil vom 21.09.2006 - 16 U 75/06, NJW-RR 2007, 603, juris Rn. 33).
- BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98
Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20
Rn. 28 Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Versicherer nur dann gemäß § 81 Abs. 1 VVG zur Leistung nicht verpflichtet ist, wenn er den Vollbeweis für das vorsätzliche Herbeiführen eines Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer (oder seinen Repräsentanten) führt, ohne dass ihm Beweiserleichterungen zu Gute kommen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - IV ZR 62/04, VersR 2005, 1387; Urteil vom 14.04.1999 - IV ZR 181/98, NJW-RR 1999, 1184; Urteil vom 08.11.1995 - IV ZR 221/94, r+s 1996, 410). - OLG Hamm, 01.08.2017 - 9 U 59/16
Kriterien für die Feststellung eines gestellten Unfallgeschehen
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20
Eine bloße Wahrscheinlichkeit - und sei sie auch erheblich - genügt demgegenüber nicht (OLG Frankfurt…, Urteil vom 08.12.2017 - 15 U 37/16, NJW-RR 2018, 538, juris Rn. 26; OLG Hamm, Urteil vom 01.08.2017 - 9 U 59/16, NJW-RR 2017, 1368, juris Rn. 23). - OLG Frankfurt, 08.12.2017 - 15 U 37/16
Verkehrsunfall: Typische, für eine Unfallmanipulation sprechende Indizien
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20
Eine bloße Wahrscheinlichkeit - und sei sie auch erheblich - genügt demgegenüber nicht (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.12.2017 - 15 U 37/16, NJW-RR 2018, 538, juris Rn. 26; OLG Hamm…, Urteil vom 01.08.2017 - 9 U 59/16, NJW-RR 2017, 1368, juris Rn. 23). - BGH, 08.11.1995 - IV ZR 221/94
Beweisführung bei einem Einbruchdiebstahl durch Versicherungsnehmer und …
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20
Rn. 28 Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Versicherer nur dann gemäß § 81 Abs. 1 VVG zur Leistung nicht verpflichtet ist, wenn er den Vollbeweis für das vorsätzliche Herbeiführen eines Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer (oder seinen Repräsentanten) führt, ohne dass ihm Beweiserleichterungen zu Gute kommen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - IV ZR 62/04, VersR 2005, 1387; Urteil vom 14.04.1999 - IV ZR 181/98, NJW-RR 1999, 1184; Urteil vom 08.11.1995 - IV ZR 221/94, r+s 1996, 410). - OLG Hamm, 17.05.2000 - 13 U 35/00
Verkehrsunfall; Manipulierter Unfall; Versicherer; Auffahren; Schadensersatz
Auszug aus OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20
Dieser Beweis einer Unfallmanipulation kann dabei durch den Nachweis einer ungewöhnlichen Häufung von typischen Umständen erbracht werden, die für sich betrachtet zwar jeweils auch eine andere Erklärung finden mögen, in ihrem Zusammenwirken vernünftigerweise jedoch nur den Schluss zulassen, dass der Anspruchsteller die Beschädigung seines Fahrzeuges bewusst und gewollt herbeigeführt oder in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2000 - 13 U 35/00, juris, Rn. 10).
- OLG Karlsruhe, 15.10.2024 - 12 U 12/24
Nachweis eines versicherten Unfalls in der Kfz-Kaskoversicherung
Allerdings kann der Beweis der Unfallmanipulation auch durch den Nachweis einer ungewöhnlichen Häufung von typischen Umständen (Indizien) erbracht werden, die für sich betrachtet zwar jeweils auch eine andere Erklärung finden mögen, in ihrem Zusammenwirken vernünftigerweise jedoch nur den Schluss zulassen, dass der Anspruchsteller die Beschädigung seines Fahrzeugs bewusst und gewollt herbeigeführt oder in die Beschädigung seines Fahrzeugs eingewilligt hat (OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2021 - 20 U 256/20, juris Rn. 21; OLG Naumburg…, Urteil vom 07.02.2013 - 4 U 16/12, juris Rn. 34; OLG Koblenz…, Urteil vom 06.12.2013 - 10 U 255/13, juris Rn. 29; vgl. auch Senat…, Urteil vom 24.06.2015 - 12 U 421/14 , juris Rn. 23 ff.). - LG Münster, 27.06.2024 - 115 O 300/20
Vollkaskoversicherung - Verkehrsunfall - Nichtangabe Vorschaden
Eine bloße Wahrscheinlichkeit - und sei sie auch erheblich - genügt demgegenüber nicht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2021, 20 U 256/20, r+s 2021, 685 m.w.N.).Rn. 61 Ferner ist anerkannt, dass eine fiktive Abrechnung ein Indiz für eine Unfallmanipulation sein kann (…OLG Köln, Urt. v. 22.6.2017 - 8 U 19/16, NJW-RR 2017, 1370, juris Rn. 67; OLG Hamm, a.a.O., r+s 2021, 685).
- LG Münster, 27.06.2023 - 115 O 300/20 Eine bloße Wahrscheinlichkeit - und sei sie auch erheblich - genügt demgegenüber nicht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2021, 20 U 256/20, r+s 2021, 685 m.w.N.).
Rn. 61 Ferner ist anerkannt, dass eine fiktive Abrechnung ein Indiz für eine Unfallmanipulation sein kann (…OLG Köln, Urt. v. 22.6.2017 - 8 U 19/16, NJW-RR 2017, 1370, juris Rn. 67; OLG Hamm, a.a.O., r+s 2021, 685).
- OLG Hamm, 16.10.2023 - 20 U 156/23
Kfz-Kaskoversicherung - Leistungsfreiheit bei Unfallmanipulation
Eine bloße Wahrscheinlichkeit - und sei sie auch erheblich - genügt demgegenüber nicht (vgl. zu den Anforderungen: Senat, Urt. v. 03.05.2021 - 20 U 256/20, Juris Rn. 21 m.w.N.;… OLG München, Urt. v. 08.03.2013 - 10 U 3241/12, Juris Rn. 6 jeweils m.w.N.). - OLG Hamm, 14.11.2023 - 20 U 156/23 Eine bloße Wahrscheinlichkeit - und sei sie auch erheblich - genügt demgegenüber nicht (vgl. zu den Anforderungen: Senat, Urt. v. 03.05.2021 - 20 U 256/20, Juris Rn. 21 m.w.N.;… OLG München, Urt. v. 08.03.2013 - 10 U 3241/12, Juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).
- OLG Dresden, 15.01.2026 - 4 U 2596/21 Rn. 3 Der Beweis einer Unfallmanipulation kann dabei durch den Nachweis einer ungewöhnlichen Häufung von typischen Umständen erbracht werden, die für sich betrachtet zwar jeweils auch eine andere Erklärung finden mögen, in ihrem Zusammenwirken vernünftigerweise jedoch nur den Schluss zulassen, dass der Anspruchsteller die Beschädigung seines Fahrzeuges bewusst und gewollt herbeigeführt und in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 03.05.2021 - 20 U 256/20, Rdnr. 21 - juris).
- OLG Hamm, 14.11.2023 - 20 U 156/2320 U 156/23 Eine bloße Wahrscheinlichkeit - und sei sie auch erheblich - genügt demgegenüber nicht (vgl. zu den Anforderungen: Senat, Urt. v. 03.05.2021 - 20 U 256/20, Juris Rn. 21 m.w.N.;… OLG München, Urt. v. 08.03.2013 - 10 U 3241/12, Juris Rn. 6 jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.03.2021 - 20 U 256/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Essen, 23.11.2020 - 18 O 98/17
- OLG Hamm, 23.03.2021 - 20 U 256/20
- OLG Hamm, 03.05.2021 - 20 U 256/20
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- OLG Köln, 22.06.2017 - 8 U 19/16
Indizien für das Vorliegen eines gestellten Unfalls
Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 20 U 256/20
Rn. 24 Zwar kann es ein Indiz für einen manipulierten Unfall sein, wenn der Anspruchsteller in ungewöhnlich kurzer Zeit mehrfach in ähnlich gelagerte Unfälle verwickelt gewesen sein will und daraus Ansprüche herleitet (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.07.2017 - 8 U 19/16, NJW-RR 2017, 1370, juris Rn. 61).Rn. 30 Anerkannt ist, dass eine fiktive Abrechnung ein Indiz für eine Unfallmanipulation sein kann (OLG Köln, Urteil vom 22.06.2017 - 8 U 19/16, NJW-RR 2017, 1370, juris Rn. 67).
- BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04
Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung
Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 20 U 256/20
Rn. 15 Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Versicherer nur dann gemäß § 81 Abs. 1 VVG zur Leistung nicht verpflichtet ist, wenn er den Vollbeweis für das vorsätzliche Herbeiführen eines Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer (oder seinen Repräsentanten) führt, ohne dass ihm Beweiserleichterungen zu Gute kommen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - IV ZR 62/04, VersR 2005, 1387; Urteil vom 14.04.1999 - IV ZR 181/98, NJW-RR 1999, 1184; Urteil vom 08.11.1995 - IV ZR 221/94, r+s 1996, 410). - OLG Frankfurt, 21.09.2006 - 16 U 75/06
Schadensersatzklage nach Kfz-Unfall: Indizien für eine Unfallmanipulation; …
Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 20 U 256/20
Rn. 27 Es ist nichts dafür ersichtlich, dass der Kläger Vorschäden an dem Fahrzeug verschwiegen hätte (vgl. zu einem derartigen Verschweigen als Indiz für einen manipulierten Unfall OLG Frankfurt, Urteil vom 21.09.2006 - 16 U 75/06, NJW-RR 2007, 603, juris Rn. 33).
- BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98
Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung
Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 20 U 256/20
Rn. 15 Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Versicherer nur dann gemäß § 81 Abs. 1 VVG zur Leistung nicht verpflichtet ist, wenn er den Vollbeweis für das vorsätzliche Herbeiführen eines Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer (oder seinen Repräsentanten) führt, ohne dass ihm Beweiserleichterungen zu Gute kommen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - IV ZR 62/04, VersR 2005, 1387; Urteil vom 14.04.1999 - IV ZR 181/98, NJW-RR 1999, 1184; Urteil vom 08.11.1995 - IV ZR 221/94, r+s 1996, 410). - OLG Hamm, 01.08.2017 - 9 U 59/16
Kriterien für die Feststellung eines gestellten Unfallgeschehen
Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 20 U 256/20
Eine bloße Wahrscheinlichkeit - und sei sie auch erheblich - genügt demgegenüber nicht (OLG Frankfurt…, Urteil vom 08.12.2017 - 15 U 37/16, NJW-RR 2018, 538, juris Rn. 26; OLG Hamm, Urteil vom 01.08.2017 - 9 U 59/16, NJW-RR 2017, 1368, juris Rn. 23). - OLG Frankfurt, 08.12.2017 - 15 U 37/16
Verkehrsunfall: Typische, für eine Unfallmanipulation sprechende Indizien
Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 20 U 256/20
Eine bloße Wahrscheinlichkeit - und sei sie auch erheblich - genügt demgegenüber nicht (OLG Frankfurt, Urteil vom 08.12.2017 - 15 U 37/16, NJW-RR 2018, 538, juris Rn. 26; OLG Hamm…, Urteil vom 01.08.2017 - 9 U 59/16, NJW-RR 2017, 1368, juris Rn. 23). - BGH, 08.11.1995 - IV ZR 221/94
Beweisführung bei einem Einbruchdiebstahl durch Versicherungsnehmer und …
Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 20 U 256/20
Rn. 15 Zutreffend ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Versicherer nur dann gemäß § 81 Abs. 1 VVG zur Leistung nicht verpflichtet ist, wenn er den Vollbeweis für das vorsätzliche Herbeiführen eines Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer (oder seinen Repräsentanten) führt, ohne dass ihm Beweiserleichterungen zu Gute kommen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Beschluss vom 13.04.2005 - IV ZR 62/04, VersR 2005, 1387; Urteil vom 14.04.1999 - IV ZR 181/98, NJW-RR 1999, 1184; Urteil vom 08.11.1995 - IV ZR 221/94, r+s 1996, 410). - OLG Hamm, 17.05.2000 - 13 U 35/00
Verkehrsunfall; Manipulierter Unfall; Versicherer; Auffahren; Schadensersatz
Auszug aus OLG Hamm, 23.03.2021 - 20 U 256/20
Dieser Beweis einer Unfallmanipulation kann dabei durch den Nachweis einer ungewöhnlichen Häufung von typischen Umständen erbracht werden, die für sich betrachtet zwar jeweils auch eine andere Erklärung finden mögen, in ihrem Zusammenwirken vernünftigerweise jedoch nur den Schluss zulassen, dass der Anspruchsteller die Beschädigung seines Fahrzeuges bewusst und gewollt herbeigeführt oder in die Beschädigung seines Fahrzeuges eingewilligt hat (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 17.05.2000 - 13 U 35/00, juris, Rn. 10).
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