Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20 |
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.07.2020 - 14c O 57/19
- OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
- BGH, 21.12.2023 - I ZR 96/22
- Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2025 - C-580/23
- EuGH, 04.12.2025 - C-580/23
- BGH, 02.07.2026 - I ZR 96/22
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (35)
- EuGH, 11.06.2020 - C-833/18
Brompton Bicycle - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
Zum einen muss es sich bei dem betreffenden Objekt um ein Original in dem Sinne handeln, dass es eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellt, zum anderen ist die Einstufung als Werk Elementen vorbehalten, die eine solche geistige Schöpfung zum Ausdruck bringen (…EuGH, GRUR 2019, 73 - Levola Hengelo, Rn. 36, 37;… EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 29; EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 22;… BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).Ein Gegenstand kann erst bzw. bereits dann als Original angesehen werden, wenn er die Persönlichkeit seines Urhebers widerspiegelt, indem er dessen freie kreative Entscheidung zum Ausdruck bringt (…EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 30; EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 23;… BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
Rn. 146 Wurde die Schaffung eines Gegenstandes demgegenüber durch technische Erwägungen, durch Regeln oder durch andere Zwänge bestimmt, die der Ausübung künstlerischer Freiheit keinen Raum gelassen haben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Gegenstand die für die Einstufung als Werk erforderliche Originalität aufweist (…EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 31; EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 24;… BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
Anders ist dies nur, wenn die die Schaffung des Gegenstandes bestimmenden technischen Erwägungen den Schöpfer nicht daran hindern, seine Persönlichkeit in diesem Gegenstand widerzuspiegeln, indem er freie kreative Entscheidungen zum Ausdruck bringt (EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 26).
Das Kriterium der Originalität kann dabei allerdings nicht von den Komponenten eines Gegenstandes erfüllt werden, die nur von ihrer technischen Funktion gekennzeichnet sind (EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 27).
Auch rechtfertigt das Vorliegen einer Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Form nicht die zwangsläufige Schlussfolgerung auf die Originalität des Gegenstandes (EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 32).
Eine solche Wahlmöglichkeit ist für die Beurteilung der Frage, von welchen Faktoren sich der Schöpfer in seiner Wahl leiten hat lassen, nicht ausschlaggebend (EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 35; a.A. Haberstrumpf, GRUR 2021, 1249 ff., der bei Bestehen von Wahlmöglichkeiten eine tatsächliche Vermutung für freie kreative Entscheidungen fordert).
Ebenso sind auch Aspekte wie das Vorhandensein eines früheren und inzwischen ausgelaufenen Patents oder die Frage der Wirksamkeit der Form zur Erreichung des technischen Ergebnisses nur dann zu berücksichtigen, wenn sie es ermöglichen, diejenigen Erwägungen zu Tage zu fördern, die bei der Wahl der Form des betreffenden Erzeugnisses berücksichtigt wurden (EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 36).
Rn. 147 Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs mithin, ob der Urheber des Erzeugnisses mit der Wahl von dessen Form seine schöpferische Fähigkeit in eigenständiger Weise zum Ausdruck gebracht hat, indem er freie und kreative Entscheidungen getroffen und das Erzeugnis dahin gehend gestaltet hat, dass es seine Persönlichkeit widerspiegelt (EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 34).
Maßgeblicher Zeitpunkt ist dabei der Schöpfungszeitpunkt, unabhängig von äußeren und nach der Schaffung des Erzeugnisses aufgetretenen Faktoren (EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 37: "bei der Ausgestaltung dieses Gegenstandes").
Zwar lässt sich aus einem früheren Patent nicht zwingend auf die technische Bedingtheit einer Form schließen, der Inhalt von Patentschriften ist aber zu berücksichtigen, soweit sich hieraus die Motive entnehmen lassen, die bei der Wahl der Form des betreffenden Erzeugnisses berücksichtigt wurden (EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 36 zum Urheberrecht;… BGH, GRUR 2021, 473 - Papierspender, Rn. 25 zum Gemeinschaftsgeschmacksmuster).
In der zeitlich darauffolgenden Wahl zwischen - wie sich aus der Patentschrift ergibt - mehreren technisch möglichen Formen des Verbindungselements liegt nicht zwangsläufig eine eigene kreative Gestaltung (EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 32;… BGH, GRUR 2012, 58 - Seilzirkus, Rn. 20).
Dabei kann die Frage offenbleiben, ob hierin nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der den Schöpfungsvorgang in den Fokus rückt und ausdrücklich ausführt, dass bei der Beurteilung der Urheberrechtsfähigkeit eines Gegenstandes alle einschlägigen Aspekte des Falles zu berücksichtigen seien, "wie sie bei der Ausgestaltung dieses Gegenstandes vorlagen, und zwar unabhängig von äußeren und nach der Schaffung des Erzeugnisses aufgetretenen Faktoren" (EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 37), überhaupt noch ein Indiz für die Werkeigenschaft eines Gegenstandes gesehen werden kann.
- BGH, 24.01.2013 - I ZR 136/11
Regalsystem
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
Ein Erzeugnis besitzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wettbewerbliche Eigenart, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (…BGH, GRUR 2021, 1544 - Kaffeebereiter, Rn. 20; BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 19;… BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil, Rn. 21).Rn. 214 Wettbewerbliche Eigenart kommt dabei allerdings nur dem V.1 Möbelsystem als solchem und damit dem jeweiligen Möbelstück - egal in welcher konkreten Ausgestaltung - (vgl. zur wettbewerblichen Eigenart eines modularen Systems BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 26;… BGH, GRUR 1982, 305 - Büromöbelprogramm, Rn. 30) zu, nicht aber den einzelnen Komponenten.
Ob und welche Maßnahmen dem Wettbewerber zur Verhinderung einer Herkunftstäuschung zugemutet werden können, ist dabei anhand einer umfassenden Interessenabwägung zu beurteilen (…st. Rspr., siehe nur BGH, GRUR 2017, 734 - Bodendübel, Rn. 54; BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 35).
In die Interessenabwägung fließen nicht nur das Interesse des Herstellers des Originalerzeugnisses an der Vermeidung einer Herkunftstäuschung und das Interesse des Wettbewerbers an der Nutzung nicht unter Sonderrechtsschutz stehender Gestaltungselemente ein, sondern auch das Interesse der Abnehmer an einem Preis- und Leistungswettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern (…BGH, GRUR 2017, 734 - Bodendübel, Rn. 54; BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 36;… BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, Rn. 36), wobei letzteres Interesse nicht nur bei einer Erstanschaffung anzuerkennen ist, sondern auch im Falle eines Ersatz- oder Ergänzungsbedarfs für ein bereits angeschafftes Erzeugnis (BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 36;… BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, Rn. 36).
Besteht ein Ersatz- und Erweiterungsbedarf, sind dem Wettbewerber zur Vermeidung einer Herkunftstäuschung solche Maßnahmen nicht zuzumuten, die die Kompatibilität und - daraus folgend - die Verkäuflichkeit des Produkts entscheidend beeinträchtigen (BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 37;… BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, Rn. 44).
Das Kompatibilitätsinteresse ist dabei in technischer Hinsicht (…BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, Rn. 44), aber auch in optischer Hinsicht anzuerkennen (BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 38).
In letzterem Fall sind Herkunftsverwechselungen, die auf der übereinstimmenden Formgestaltung beruhen, hinzunehmen, sofern der Nachahmende durch andere geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen Herkunftsverwechselungen so weit wie möglich entgegenwirkt (BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 38;… BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, Rn. 44).
Auch ist der Umfang des Ersatz- und Ergänzungsbedarfs im Verhältnis zum Geschäft mit der Erstausstattung wirtschaftlich nicht so gering, dass er zu vernachlässigen wäre (vgl. BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem Rn. 44).
Allerdings ist der Beklagten die Anbringung auffälliger Kennzeichen in dem für jedermann sichtbaren Bereich der Komponenten, die die Verwendbarkeit für die Abnehmer beeinträchtigen, nicht zumutbar (vgl. BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 41).
- EuGH, 12.09.2019 - C-683/17
Modellen kann nicht allein aufgrund des Umstands, dass sie über ihren …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
Zum einen muss es sich bei dem betreffenden Objekt um ein Original in dem Sinne handeln, dass es eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellt, zum anderen ist die Einstufung als Werk Elementen vorbehalten, die eine solche geistige Schöpfung zum Ausdruck bringen (…EuGH, GRUR 2019, 73 - Levola Hengelo, Rn. 36, 37; EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 29;… EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 22;… BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).Zu berücksichtigen ist dabei, dass der Urheberrechtsschutz für Gebrauchsgegenstände nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs im Vergleich zum Geschmacksmusterschutz die Ausnahme bleiben soll, um die Zielsetzungen und die Wirksamkeit der beiden Schutzarten nicht zu beeinträchtigen (EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 51, 52 unter Verweis auf Rn. 52 der Schlussanträge des Generalanwalts in dieser Sache).
Rn. 140 a) Der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erforderliche Ausdruck einer geistigen Schöpfung setzt einen mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbaren Gegenstand voraus, auch wenn die Ausdrucksform nicht notwendigerweise dauerhaft sein sollte (…EuGH, GRUR 2019, 73 - Levola Hengelo, Rn. 40; siehe auch EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 32;… BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
Zum anderen impliziert das Erfordernis des Ausschlusses jedes - der Rechtssicherheit schädlichen - subjektiven Elements bei der Identifizierung des geschützten Objekts, dass dieses Gegenstand eines präzisen und objektiven Ausdrucks sein kann (…EuGH, GRUR 2019, 73 - Levola Hengelo, Rn. 41; siehe auch EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 33).
Rn. 145 Der unionsrechtliche Begriff des urheberrechtlich geschützten Werkes setzt voraus, dass es sich bei dem betreffenden Gegenstand um ein Original in dem Sinne handelt, dass er eine "eigene geistige Schöpfung" seines Urhebers darstellt (…EuGH, GRUR 2019, 73 - Levola Hengelo, Rn. 36; EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 29;… BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
Ein Gegenstand kann erst bzw. bereits dann als Original angesehen werden, wenn er die Persönlichkeit seines Urhebers widerspiegelt, indem er dessen freie kreative Entscheidung zum Ausdruck bringt (EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 30;… EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 23;… BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
Rn. 146 Wurde die Schaffung eines Gegenstandes demgegenüber durch technische Erwägungen, durch Regeln oder durch andere Zwänge bestimmt, die der Ausübung künstlerischer Freiheit keinen Raum gelassen haben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Gegenstand die für die Einstufung als Werk erforderliche Originalität aufweist (EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 31;… EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 24;… BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
So heißt es im Urteil vom 12. September 2019 (GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 54; dazu Leistner, GRUR 2019, 1114 ff.), dass der Umstand, dass ein Modell eine ästhetische Wirkung habe, für sich genommen nicht die Feststellung ermögliche, ob es sich bei diesem Modell um eine geistige Schöpfung handelt, die die Entscheidungsfreiheit und die Persönlichkeit ihres Urhebers widerspiegele und damit dem Erfordernis der Originalität genüge.
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15
Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Unlauterkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.;… siehe nur BGH, GRUR 2021, 1544 - Kaffeebereiter, Rn. 15; BGH, GRUR 2017, 734 - Bodendübel, Rn. 16).Denn Merkmale, die - wie hier - nicht technisch notwendig, sondern (nur) technisch bedingt sind und ohne Qualitätseinbußen frei austauschbar sind, können die wettbewerbliche Eigenart begründen (…st. Rspr., siehe nur BGH, GRUR 2022, 160 - Flying V, Rn. 25; BGH, GRUR 2017, 734 - Bodendübel, Rn. 19;… BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil, Rn. 22).
Gleiches gilt für vormals unter Patentschutz stehende Merkmale eines Erzeugnisses (BGH, GRUR 2017, 734 - Bodendübel, Rn. 20 ff.).
Ob und welche Maßnahmen dem Wettbewerber zur Verhinderung einer Herkunftstäuschung zugemutet werden können, ist dabei anhand einer umfassenden Interessenabwägung zu beurteilen (st. Rspr., siehe nur BGH, GRUR 2017, 734 - Bodendübel, Rn. 54;… BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 35).
In die Interessenabwägung fließen nicht nur das Interesse des Herstellers des Originalerzeugnisses an der Vermeidung einer Herkunftstäuschung und das Interesse des Wettbewerbers an der Nutzung nicht unter Sonderrechtsschutz stehender Gestaltungselemente ein, sondern auch das Interesse der Abnehmer an einem Preis- und Leistungswettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern (BGH, GRUR 2017, 734 - Bodendübel, Rn. 54;… BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 36;… BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, Rn. 36), wobei letzteres Interesse nicht nur bei einer Erstanschaffung anzuerkennen ist, sondern auch im Falle eines Ersatz- oder Ergänzungsbedarfs für ein bereits angeschafftes Erzeugnis (…BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 36;… BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, Rn. 36).
Rn. 244 (2) Ein Unterlassen der Herstellung der Nachahmung (Klageanträge zu I.1 und I.2) kann hingegen in Anbetracht des eindeutigen Wortlauts des § 4 Nr. 3 UWG nicht verlangt werden (BGH, GRUR 2017, 734 - Bodendübel, Rn. 74;… BGH, GRUR 1982, 305 - Büromöbelprogramm, Rn. 38).
- BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97
Modulgerüst
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
In die Interessenabwägung fließen nicht nur das Interesse des Herstellers des Originalerzeugnisses an der Vermeidung einer Herkunftstäuschung und das Interesse des Wettbewerbers an der Nutzung nicht unter Sonderrechtsschutz stehender Gestaltungselemente ein, sondern auch das Interesse der Abnehmer an einem Preis- und Leistungswettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern (…BGH, GRUR 2017, 734 - Bodendübel, Rn. 54;… BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 36; BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, Rn. 36), wobei letzteres Interesse nicht nur bei einer Erstanschaffung anzuerkennen ist, sondern auch im Falle eines Ersatz- oder Ergänzungsbedarfs für ein bereits angeschafftes Erzeugnis (…BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 36; BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, Rn. 36).Besteht ein Ersatz- und Erweiterungsbedarf, sind dem Wettbewerber zur Vermeidung einer Herkunftstäuschung solche Maßnahmen nicht zuzumuten, die die Kompatibilität und - daraus folgend - die Verkäuflichkeit des Produkts entscheidend beeinträchtigen (…BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 37; BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, Rn. 44).
Das Kompatibilitätsinteresse ist dabei in technischer Hinsicht (BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, Rn. 44), aber auch in optischer Hinsicht anzuerkennen (…BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 38).
In letzterem Fall sind Herkunftsverwechselungen, die auf der übereinstimmenden Formgestaltung beruhen, hinzunehmen, sofern der Nachahmende durch andere geeignete und ihm zumutbare Maßnahmen Herkunftsverwechselungen so weit wie möglich entgegenwirkt (…BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 38; BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, Rn. 44).
Schutzwürdig ist das Kompatibilitätsinteresse schließlich nur, wenn das kompatible Nachahmungsprodukt denselben oder jedenfalls im Wesentlichen denselben Qualitätsmaßstäben genügt wie das Originalprodukt (BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, Rn. 45).
Denn angesichts der ansonsten identischen Gestaltung der Produkte der Beklagten und dem Umstand, dass die Klägerin ihre Komponenten vor 2016 nicht durchgängig gekennzeichnet hat, wird der Verkehr allein aus dem Fehlen einer Kennzeichnung nicht schließen, dass das ungekennzeichnete Produkt von einem anderen Hersteller stammt (so auch BGH, GRUR 2000, 521 - Modulgerüst, juris Rn. 32).
- OLG Frankfurt, 11.02.1988 - 6 U 182/85
USM-Haller
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
Rn. 142 Die Urheberrechtsschutzfähigkeit eines Möbelsystems war, einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Geschmacksmusterfähigkeit eines Möbelprogramms (BGH, GRUR 1975, 383 - Möbelprogramm) folgend, in der Rechtsprechung anerkannt (BGH, GRUR 1982, 305 - Büromöbelprogramm; OLG Frankfurt, GRUR 1990, 121 - USM-Haller).Das Oberlandesgericht Frankfurt verweist in dem von der Klägerin vorgelegten Urteil vom 11. Februar 1988 (GRUR 1990, 121) außerdem darauf, dass die Verbindung eines sichtbaren Traggerüsts mit Trage- und Verschlussflächen, die die Gitterstruktur des Tragegerüsts erkennbar lassen, aus den Schrankelementen von F. von 1950 bekannt gewesen seien.
Insgesamt vermittelt das V.1 Möbelsystem einen äußerst ästhetischen Eindruck, wie ihn bereits das Oberlandesgericht Frankfurt in seinem Urteil vom 11. Februar 1988 (GRUR 1990, 121) und die im Rahmen des dortigen Verfahrens vorgelegten sowie das vom Gericht eingeholte Gutachten hervorgehoben haben.
In diesem ästhetischen Gesamteindruck offenbare sich eine "das Durchschnittskönnen des Möbelgestalters erheblich übersteigende gestalterische Leistung und eine persönliche, geistige Schöpfung des Urhebers", die gestalterische Leistung liege in der "Versinnbildlichung der Mobilität des modernen technischen Lebens" (OLG Frankfurt, GRUR 1990, 121 ff.).
Es verbietet sich lediglich der - auch im Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 11. Februar 1988 (GRUR 1990, 121) anklingende - gleichsam automatische Schluss von einer ästhetisch ansprechenden Gestaltung auf den Werkscharakter.
Rn. 193 Die dem V.1 System zugeschriebene "Versinnbildlichung der Mobilität des modernen technischen Lebens" (OLG Frankfurt, GRUR 1990, 121, 123) stellt sich in Ermangelung jeglicher Anhaltspunkte für entsprechende Gestaltungsabsichten der Schöpfer als eine bloße ex-post-Überhöhung des optisch zweifelsohne ansprechenden Möbelsystems dar.
- BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20
Porsche 911 - Zu urheberrechtlichen Ansprüchen eines Konstrukteurs der Porsche AG …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
Rn. 138 Nach dem auch vom Bundesgerichtshof (…BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58; BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29) anerkannten unionsrechtlichen Begriff des urheberrechtlich geschützten Werks im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft müssen für die Einstufung eines Objekts als Werk zwei Voraussetzungen erfüllt sein.Zum einen muss es sich bei dem betreffenden Objekt um ein Original in dem Sinne handeln, dass es eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellt, zum anderen ist die Einstufung als Werk Elementen vorbehalten, die eine solche geistige Schöpfung zum Ausdruck bringen (…EuGH, GRUR 2019, 73 - Levola Hengelo, Rn. 36, 37;… EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 29;… EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 22;… BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58; BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
Rn. 140 a) Der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erforderliche Ausdruck einer geistigen Schöpfung setzt einen mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbaren Gegenstand voraus, auch wenn die Ausdrucksform nicht notwendigerweise dauerhaft sein sollte (…EuGH, GRUR 2019, 73 - Levola Hengelo, Rn. 40;… siehe auch EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 32;… BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58; BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
Rn. 145 Der unionsrechtliche Begriff des urheberrechtlich geschützten Werkes setzt voraus, dass es sich bei dem betreffenden Gegenstand um ein Original in dem Sinne handelt, dass er eine "eigene geistige Schöpfung" seines Urhebers darstellt (…EuGH, GRUR 2019, 73 - Levola Hengelo, Rn. 36;… EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 29;… BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58; BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
Ein Gegenstand kann erst bzw. bereits dann als Original angesehen werden, wenn er die Persönlichkeit seines Urhebers widerspiegelt, indem er dessen freie kreative Entscheidung zum Ausdruck bringt (…EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 30;… EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 23;… BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58; BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
Rn. 146 Wurde die Schaffung eines Gegenstandes demgegenüber durch technische Erwägungen, durch Regeln oder durch andere Zwänge bestimmt, die der Ausübung künstlerischer Freiheit keinen Raum gelassen haben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Gegenstand die für die Einstufung als Werk erforderliche Originalität aufweist (…EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 31;… EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 24;… BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58; BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
- BGH, 29.04.2021 - I ZR 193/20
Wirksamkeit einer in Musterverträgen zugunsten von Architekten verwendeten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
Rn. 138 Nach dem auch vom Bundesgerichtshof (BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29) anerkannten unionsrechtlichen Begriff des urheberrechtlich geschützten Werks im Sinne der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft müssen für die Einstufung eines Objekts als Werk zwei Voraussetzungen erfüllt sein.Zum einen muss es sich bei dem betreffenden Objekt um ein Original in dem Sinne handeln, dass es eine eigene geistige Schöpfung seines Urhebers darstellt, zum anderen ist die Einstufung als Werk Elementen vorbehalten, die eine solche geistige Schöpfung zum Ausdruck bringen (…EuGH, GRUR 2019, 73 - Levola Hengelo, Rn. 36, 37;… EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 29;… EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 22; BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
Rn. 140 a) Der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erforderliche Ausdruck einer geistigen Schöpfung setzt einen mit hinreichender Genauigkeit und Objektivität identifizierbaren Gegenstand voraus, auch wenn die Ausdrucksform nicht notwendigerweise dauerhaft sein sollte (…EuGH, GRUR 2019, 73 - Levola Hengelo, Rn. 40;… siehe auch EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 32; BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
Rn. 145 Der unionsrechtliche Begriff des urheberrechtlich geschützten Werkes setzt voraus, dass es sich bei dem betreffenden Gegenstand um ein Original in dem Sinne handelt, dass er eine "eigene geistige Schöpfung" seines Urhebers darstellt (…EuGH, GRUR 2019, 73 - Levola Hengelo, Rn. 36;… EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 29; BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
Ein Gegenstand kann erst bzw. bereits dann als Original angesehen werden, wenn er die Persönlichkeit seines Urhebers widerspiegelt, indem er dessen freie kreative Entscheidung zum Ausdruck bringt (…EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 30;… EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 23; BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
Rn. 146 Wurde die Schaffung eines Gegenstandes demgegenüber durch technische Erwägungen, durch Regeln oder durch andere Zwänge bestimmt, die der Ausübung künstlerischer Freiheit keinen Raum gelassen haben, kann nicht davon ausgegangen werden, dass dieser Gegenstand die für die Einstufung als Werk erforderliche Originalität aufweist (…EuGH, GRUR 2019, 1185 - Cofemel, Rn. 31;… EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 24; BGH, GRUR 2021, 1290 - Zugangsrecht des Architekten, Rn. 58;… BGH, Urt. v. 07.04.2022, I ZR 222/20 - Porsche 911, juris Rn. 29).
- BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10
Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
Nach allgemeiner Auffassung trägt im urheberrechtlichen Verletzungsprozess der Kläger die Darlegungslast für das Vorliegen einer persönlichen geistigen Schöpfung, er hat nicht nur das betreffende Werk vorzulegen, sondern grundsätzlich auch die konkreten Gestaltungselemente darzulegen, aus denen sich der urheberrechtliche Schutz ergeben soll (BGH, GRUR 2012, 58 - Seilzirkus, juris Rn. 24;… Schulze in: Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl., § 2 Rn. 71).Bei Gebrauchsgegenständen, bei denen sich - wie hier - in besonderem Maße die Frage der technischen Bedingtheit der Gestaltung stellt, muss der Kläger genau und deutlich darlegen, inwieweit der Gebrauchsgegenstand über seine von der Funktion vorgegebene Form hinaus eine persönliche geistige Schöpfung darstellt (vgl. BGH, GRUR 2012, 58 - Seilzirkus, juris Rn. 25;… Schulze in: Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl., § 2 Rn. 71 und 159;… Dreyer in: Dreyer/Kotthoff/Meckel/Hentsch, UrhR, 4. Aufl., § 2 Rn. 158;… siehe auch BGH, GRUR 2021, 473 - Papierspender, Rn. 28 zur sekundären Darlegungslast des Designinhabers bei Berufung des Verletzers auf den Schutzausschluss nach Art. 8 Abs. 1 GGV; ebenso EuG, GRUR-RS 2022, 496, zusammengefasst bei Boos, GRUR-Prax 2022, 173).
In der zeitlich darauffolgenden Wahl zwischen - wie sich aus der Patentschrift ergibt - mehreren technisch möglichen Formen des Verbindungselements liegt nicht zwangsläufig eine eigene kreative Gestaltung (…EuGH, GRUR 2020, 736 - Brompton Bicycle, Rn. 32; BGH, GRUR 2012, 58 - Seilzirkus, Rn. 20).
Dies entsprach dem damaligen Verständnis einer persönlichen geistigen Schöpfung im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG als eine Schöpfung mit einem besonderen ästhetischen Gehalt (vgl. nur BGH, GRUR 2012, 58 - Seilzirkus, Rn. 17).
- BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08
Femur-Teil
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.06.2022 - 20 U 259/20
Ein Erzeugnis besitzt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wettbewerbliche Eigenart, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (…BGH, GRUR 2021, 1544 - Kaffeebereiter, Rn. 20;… BGH, GRUR 2013, 951 - Regalsystem, Rn. 19; BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil, Rn. 21).Denn Merkmale, die - wie hier - nicht technisch notwendig, sondern (nur) technisch bedingt sind und ohne Qualitätseinbußen frei austauschbar sind, können die wettbewerbliche Eigenart begründen (…st. Rspr., siehe nur BGH, GRUR 2022, 160 - Flying V, Rn. 25;… BGH, GRUR 2017, 734 - Bodendübel, Rn. 19; BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil, Rn. 22).
Rn. 226 (b) Zum anderen muss die Gefahr einer Herkunftsverwechslung zumindest im Streitfall darüber hinaus auch für die Zeit nach dem ursprünglichen Erwerb der Produkte der Beklagten ausgeschlossen sein (sog. Post-Sale-Confusion;… dazu Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl., § 4 Rn. 3.44b; Relevanz im Rahmen von § 4 Nr. 3 UWG offengelassen in BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil, Rn. 35).
Rn. 231 Sofern allerdings der gute Ruf eines Produkts auf dessen Qualität beruht, wird er unangemessen beeinträchtigt, wenn ein nahezu identisches Produkt nicht denselben oder jedenfalls im Wesentlichen denselben Qualitätsmaßstäben genügt, die der Originalhersteller durch seine Ware gesetzt hat (BGH, GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil, Rn. 51).
- BGH, 07.10.2020 - I ZR 137/19
Papierspender - Schutzfähigkeit eines Erzeugnisses als …
- BGH, 23.10.1981 - I ZR 62/79
Urheberrecht - Büromöbel - Wettbewerbswidrigkeit - Nachbau
- EuGH, 13.11.2018 - C-310/17
Der Geschmack eines Lebensmittels kann keinen Urheberrechtsschutz genießen
- BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14
Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung …
- BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12
Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers - …
- BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20
Flying V - Wettbewerbsverstoß: Unlautere Nachahmung unter dem Gerichtspunkt der …
- BGH, 01.07.2021 - I ZR 137/20
Kaffeebereiter - Wettbewerbsverstoß: Verteilung der Darlegungs- und Beweislast …
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
- BGH, 07.04.2022 - I ZR 143/19
Knuspermüsli II - Wettbewerbsverstoß: Beurteilung der Unlauterkeit in Fällen der …
- BGH, 06.02.2014 - I ZR 86/12
Urheberrecht an der Filmaufnahme eines Fluchtversuchs aus der DDR - Peter Fechter
- BGH, 17.02.2005 - III ZR 172/04
Ende einer Kündigungsfrist an einem Sonn- oder Feiertag
- OLG Schleswig, 11.09.2014 - 6 U 74/10
Geburtstagszug und Urheberrechtsschutz
- BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04
Gartenliege
- BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82
Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem …
- BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83
Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in …
- BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00
Kleidersack
- BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01
"Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister …
- BGH, 28.02.1991 - I ZR 88/89
Explosionszeichnungen
- OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18
Voraussetzungen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen …
- KG, 13.09.2002 - 5 W 248/02
Wettbewerbswidriger Vertrieb von Plüschbären
- BGH, 08.11.1972 - I ZR 25/71
Herstellung und Vertrieb von Kosmetika unter der Bezeichnung "TABAC-ORIGINAL" - …
- BPatG, 18.01.2012 - 26 W (pat) 118/10
Markenbeschwerdeverfahren - "kugelförmiges Verbindungselement" (Bildmarke) - …
- OLG Hamburg, 14.10.2021 - 5 W 40/21
Verbot des Inverkehrbringens von Vervielfältigungsstücken eines Schuhmodells - …
- OLG Düsseldorf, 30.04.2002 - 20 U 81/01
Urheberrechtsschutz des sog. "Breuer-Hockers"; Kosten des Berufungsverfahrens
- BGH, 20.09.1974 - I ZR 35/73
Möbelprogramm
- BGH, 21.12.2023 - I ZR 96/22
BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum urheberrechtlichen …
Das Berufungsgericht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Juni 2022 - 20 U 259/20, juris) hat die Klageanträge dagegen insoweit abgewiesen und sie lediglich zugesprochen, soweit sie auf wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gestützt sind.
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