Rechtsprechung
| OLG Hamm, 23.06.2023 - I-20 U 29/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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- rechtsportal.de
Unwirksamkeit von Beitragsanpassungen bei Krankenversicherung Heilung unwirksamer Beitragserhebung durch spätere Anpassung Fehlende Erkennbarkeit des Schwellenwertmechanismus
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Beweisvereitelung durch Ausbleiben des Hauptbevollmächtigten in einem Geheimhaltungstermin
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 17.01.2023 - 2 O 492/21
- OLG Hamm, 23.06.2023 - I-20 U 29/23
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (11)
- BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20
Porsche 911 - Zu urheberrechtlichen Ansprüchen eines Konstrukteurs der Porsche AG …
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2023 - 20 U 29/23
Dies erfordert allerdings mit Blick auf die Situation der beweisbelasteten Partei, dass diese durch das beweisvereitelnde und vorwerfbare Verhalten des Prozessgegners in eine Beweisnot geraten ist (vgl. zum Ganzen zuletzt BGH, Urteil vom 7. April 2022 - I ZR 222/20 -, juris Rn. 80 f. m.w.N.).Die Frage, welche Folgen eine Beweisvereitelung zeitigt, ist gleichfalls eine solche der tatrichterlichen Würdigung (vgl. BGH, Urteil vom 7. April 2022 - I ZR 222/20 -, juris Rn. 81 m.w.N.).
- BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19
Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2023 - 20 U 29/23
Rn. 20 zunächst die Rechnungsgrundlage angegeben werden, welche die Prämienanpassung ausgelöst hat (BGHZ 228, 56, Urteil vom 16.12.2020 - IV ZR 294/19).Rn. 25 Anpassungen an einem formellen Mangel litten (BGH…, Urteil vom 14.04.2021, IV ZR 36/20, Rn. 44 - zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, VersR 2021, 240, Rn. 55).
- BGH, 14.04.2021 - IV ZR 36/20
Rückforderung von unwirksamen Beitragserhöhungen in der PKV
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2023 - 20 U 29/23
Rn. 25 Anpassungen an einem formellen Mangel litten (BGH, Urteil vom 14.04.2021, IV ZR 36/20, Rn. 44 - zitiert nach juris; BGH…, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, VersR 2021, 240, Rn. 55).
- BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20
Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der …
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2023 - 20 U 29/23
Die jeweiligen Bereicherungsansprüche im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB entstehen mit der monatlichen Überzahlung der Prämie; ein Versicherungsnehmer erlangt mit Zugang der jeweiligen Begründungsschreiben auch Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen im Sinne von § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (BGH, Urteil vom 17.11.2021, IV ZR 113/20, VersR 2022, 97 ff., Rn. 40 ff.). - BGH, 31.08.2022 - IV ZR 252/20
Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung durch …
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2023 - 20 U 29/23
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 31.08.2022 (IV ZR 252/20) einen Hinweis darauf gefordert, dass der Schwellenwert überschritten ist (…Rn. 13). - OLG Köln, 10.02.2023 - 20 U 355/22
Überprüfung der Vollständigkeit von dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen ist …
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2023 - 20 U 29/23
Rn. 53 (3) Soweit die Klägerin zuletzt ausweislich des - nicht angegriffenen - erstinstanzlichen Tatbestandes auch die Vollständigkeit der Treuhänderunterlagen bestreitet, hat ein solches Bestreiten - wie der Senat bereits entschieden hat (siehe Senatsbeschluss vom 12.05.2023 - 20 U 7/23; ebenso mit teilweise anderer Begründung OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2023 - 20 U 355/22, dort S. 6 ff. (n.v.); OLG Nürnberg…, Beschluss vom 7. März 2023 - 8 U 3056/22 -, juris Rn. 21 ff.). - OLG Nürnberg, 07.03.2023 - 8 U 3056/22
Materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der …
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2023 - 20 U 29/23
Rn. 53 (3) Soweit die Klägerin zuletzt ausweislich des - nicht angegriffenen - erstinstanzlichen Tatbestandes auch die Vollständigkeit der Treuhänderunterlagen bestreitet, hat ein solches Bestreiten - wie der Senat bereits entschieden hat (siehe Senatsbeschluss vom 12.05.2023 - 20 U 7/23; ebenso mit teilweise anderer Begründung OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2023 - 20 U 355/22, dort S. 6 ff. (n.v.); OLG Nürnberg, Beschluss vom 7. März 2023 - 8 U 3056/22 -, juris Rn. 21 ff.). - OLG Hamm, 12.05.2023 - 20 U 7/23
Rückforderung von Prämienteilen in der privaten Krankenversicherung aufgrund …
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2023 - 20 U 29/23
Rn. 53 (3) Soweit die Klägerin zuletzt ausweislich des - nicht angegriffenen - erstinstanzlichen Tatbestandes auch die Vollständigkeit der Treuhänderunterlagen bestreitet, hat ein solches Bestreiten - wie der Senat bereits entschieden hat (siehe Senatsbeschluss vom 12.05.2023 - 20 U 7/23; ebenso mit teilweise anderer Begründung OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2023 - 20 U 355/22, dort S. 6 ff. (n.v.); OLG Nürnberg…, Beschluss vom 7. März 2023 - 8 U 3056/22 -, juris Rn. 21 ff.). - OLG Dresden, 18.01.2021 - 4 W 937/20
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2023 - 20 U 29/23
Eine Weitergabe der Treuhänderunterlagen oder eines zu einem später erstellten Zeitpunkt erstatteten Gutachtens durch den Unterbevollmächtigten an den - nicht mitverpflichteteten - Hauptbevollmächtigten oder die Klägerin selbst wäre diesem strafbewehrt untersagt (vgl. OLG Dresden, NJW-RR 2021, 1364 Rn. 8). - OLG Hamm, 22.03.2019 - 20 W 4/19
Anordnung der Geheimhaltung von Teilen eines Beweisbeschlusses
Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2023 - 20 U 29/23
Rn. 44 Zur Wahrung dieses berechtigten Geheimhaltungsinteresses kam allein der Erlass eines Geheimhaltungsbeschlusses nach § 174 Abs. 1 Satz 1 GVG in Betracht (Senatsbeschluss vom 22. März 2019 - I-20 W 4/19 -, Rn. 3). - LG Bonn, 20.01.2023 - 41 O 88/22
Übergabe von technischen Berechnungsgrundlagen, Verschwiegenheitsverpflichtung, …
- LG München I, 15.02.2024 - 25 O 15917/22
Beitragsanpassung, Versicherungsleistungen, Geheimhaltungsbedürftigkeit, …
Denn in der Entsendung eines Terminsvertreters zu dem zum Erlass einer Geheimhaltungsverpflichtung sowie zur Übergabe geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen bestimmten Termins am 07.11.2023 und der Weigerung des Terminsvertreters, sich zur Geheimhaltung verpflichten zu lassen und die geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen entgegen zu nehmen, ist eine schuldhafte Beweisvereitelung seitens der Klagepartei zu sehen (vgl. hierzu auch u.a. OLG Köln Urteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23; OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2023 - 20 U 29/23).Rn. 37 Eine Beweisvereitelung liegt bei einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhalten des Gegners der beweisbelasteten Partei vor, das dazu führen kann, einen an sich möglichen Beweis zu verhindern oder zu erschweren oder dadurch die Beweisführung des Gegners scheitern zu lassen (OLG Köln Urteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23; OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2023 - 20 U 29/23, mit weiteren Nachweisen aus der Rspr. des BGH).
Rn. 42 Zur Wahrung dieses berechtigten Geheimhaltungsinteresses kam allein der Erlass eines Geheimhaltungsbeschlusses nach § 174 Abs. 3 GVG in Betracht (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2023 - 20 U 29/23; OLG Köln Urteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23).
Durch gerichtlichen Beschluss zur Geheimhaltung verpflichtet werden können nach dem ausdrücklichen Wortlaut von § 174 Abs. 3 S. 1 GVG ausschließlich anwesende Personen (OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2023 - 20 U 29/23; OLG Köln Urteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23).
Der Klagepartei war deshalb bewusst, dass im Falle des Ausbleibens des sachbearbeitenden Rechtsanwalts und der fehlenden Bevollmächtigung bzw. Weigerung eines stattdessen entsandten Terminsvertreters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen entgegenzunehmen, eine Beweisaufnahme nicht stattfinden würde und deshalb die Beklagte den ihr obliegenden Beweis nicht führen könnte (vgl. auch OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2023 - 20 U 29/23).
Missbilligenswert ist die Weigerung der Klagepartei deshalb, weil sie durch ihre Verfahrensführung offenkundig das Interesse ihres Hauptbevollmächtigten an einer aus seiner Sicht möglichst ökonomischen Verfahrensführung in Beitragssachen einseitig über die berechtigten Geheimhaltungsinteressen der Beklagten stellt (OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2023 - 20 U 29/23).
Ob dies in der Rechtsfolge dazu führt, dass die Behauptung der Beklagten zur materiellen Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen als erwiesen anzusehen ist, oder aber nur eine Beweislastumkehr zur Folge hat, kann dahinstehen, weil die Klagepartei keinen Beweis für die materielle Richtigkeit der Beitragskalkulation angetreten hat und ohne Erlass eines Geheimhaltungsbeschlusses, dessen Erlass sie schuldhaft vereitelt hat, einen ihr obliegenden Beweis spiegelbildlich zu den vorstehenden Ausführungen auch nicht führen könnte (OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2023 - 20 U 29/23; s. hierzu auch OLG Köln Urteil vom 01.09.2023 - 20 U 50/23).
- OLG Karlsruhe, 18.03.2025 - 12 U 190/23
Beweislastverteilung hinsichtlich materieller Rechtmäßigkeit von Prämienanpassung …
Rn. 51 (aa) Die Klagepartei hat der Beklagten die Beweisführung objektiv unmöglich gemacht (so auch OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2023 - I-20 U 29/23, juris Rn. 37 zu einem vergleichbaren Fall).Ohne eine sich auf den sachbearbeitenden Rechtsanwalt der Hauptbevollmächtigten erstreckende Schutzanordnung nach § 174 Abs. 3 Satz 2 GVG war es der Beklagten nicht möglich, die Unterlagen ohne Beeinträchtigung ihrer berechtigten Geheimhaltungsinteressen in den Prozess einzuführen (so bereits Senat, Hinweisbeschluss vom 18.07.2024 - 12 U 180/23, n.v.; OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2023 - I-20 U 29/23, juris Rn. 41; Gramse, r+s 2023, 577, 583).
Der Sachverständige hätte in seinem Gutachten die relevanten Anknüpfungstatsachen, mithin auch den geheimhaltungsbedürftigen Inhalt der Treuhänderunterlagen offenlegen müssen (OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2023 - I-20 U 29/23, juris Rn. 39).
Damit haben die Prozessbevollmächtigten des Klägers ihr Interesse an einer ökonomischen Verfahrensführung und der Vermeidung der - für sie ggf. lästigen - Terminswahrnehmung im Wege der Beauftragung einer Terminsvertreterin über das Interesse der Beklagten an einer Beweisführung unter Wahrung ihrer berechtigten Geheimhaltungsinteressen gestellt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2023 - I-20 U 29/23, juris Rn. 44 f.).
- OLG Köln, 01.09.2023 - 20 U 50/23
Beitragsanpassungen; Prämienanpassung; Stufenklage; Beweisvereitelung; …
Rn. 58 (b) Zu Recht hat das Landgericht jedoch angenommen, dass in der Nichtwahrnehmung des zum Erlass einer Geheimhaltungsverpflichtung sowie zur Übergabe geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen bestimmten Termins vor dem Landgericht am 21.12.2022 durch den Hauptbevollmächtigten des Klägers eine Beweisvereitelung seitens des Klägers zu sehen ist, die im hier vorliegenden konkreten Fall zu einer Beweislastumkehr führt (so zu vergleichbaren Konstellationen bereits Senat, Hinweisbeschluss vom 09.05.2023, Az. 20 U 45/23; OLG Hamm, Urteil, Az. 20 U 29/23, Anlage BLD 12, Bl. 162 ff. GA).In einem dem hiesigen Fall vergleichbaren Fall hat der 20. Zivilsenat des OLG Hamm (Az. 20 U 29/23, Anlage BLD 12, Bl. 162 ff. GA) eine Beweislastvereitelung dagegen bejaht.
- OLG Nürnberg, 18.09.2023 - 8 U 810/23
Materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der …
Davon wollte der Hauptbevollmächtigte der Klagepartei indes, u.U. aus Gründen einer aus "seiner Sicht möglichst ökonomischen Verfahrensführung in Beitragssachen" (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2023 - 20 U 29/23, juris Rn. 48), keinen Gebrauch machen. - OLG Hamm, 14.12.2023 - 20 U 232/23
Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung
Rn. 83 Das Landgericht hat zu Recht angenommen, dass in der Nichtwahrnehmung des zum Erlass einer Geheimhaltungsverpflichtung sowie zur Übergabe geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen bestimmten Termins vor dem Landgericht durch den Hauptbevollmächtigten d. VN eine Beweisvereitelung seitens des Klägers hinsichtlich der Einholung eines Sachverständigengutachtens über die kalkulatorische Richtigkeit der Erhöhung zu sehen ist (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation bereits: Senatsurteil vom 26.06.2023 - 20 U 29/23). - OLG Dresden, 26.10.2023 - 4 U 1070/23
Anforderungen an die Mitteilung einer Beitragsanpassung in der privaten …
Es kann dahinstehen, ob ein derartiger Hinweis in einem Musterscheck zur Information des Versicherungsnehmers genügt; jedenfalls lässt sich aber auch aus dieser Formulierung für den Versicherungsnehmer nicht ausreichend deutlich entnehmen, dass ein im Voraus gesetzlich oder vertraglich festgelegter Wert überschritten sein muss (vgl. nur OLG Hamm, Urt. v. 23.06.2023, Az.: 20 U 29/23 - juris). - LG Münster, 16.05.2024 - 115 O 64/23 Rn. 203 Der für die hiesige Kammer zuständige Berufungssenat hat in einem vergleichbaren Fall, in dem der Kläger lediglich durch einen Unterbevollmächtigten, nicht aber durch seinen Hauptbevollmächtigten vertreten wurde, mit Urteil vom 23. Juni 2023 (Az.: I-20 U 29/23, juris) hierzu wie folgt ausgeführt:.
- OLG Hamm, 20.09.2024 - 20 U 23/24
Streit um Zahlungs- und Nutzungsherausgabeansprüche im Hinblick auf …
Rn. 32 In der Nichtwahrnehmung des zum Erlass einer Geheimhaltungsverpflichtung sowie zur Übergabe geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen bestimmten Termins vor dem Landgericht durch den Hauptbevollmächtigten des Klägers würde nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. zu einer vergleichbaren Konstellation bereits: Senatsurteil vom 26.06.2023 - 20 U 29/23) eine Beweisvereitelung seitens des Klägers hinsichtlich der Einholung eines Sachverständigengutachtens liegen. - LG Heidelberg, 13.10.2023 - 2 O 133/22
Wirksamkeit von Beitragsanpassungen: Voraussetzungen einer Beweisvereitelung …
Rn. 35 3. Der Kläger hat die Durchführung einer Beweisaufnahme zur Rechtmäßigkeit der Verteilung der Limitierungsmittel vorsätzlich vereitelt (vgl. OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 31. August 2023 - 12 W 17/23 - juris Rn. 26 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 23. Juni 2023 - 20 U 29/23 - juris Rn. 38 ff.; LG Mannheim…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 11 O 294/22 -, juris Rn. 20 ff; LG Bonn…, Urteil vom 20. Januar 2023 - 41 O 88/22 -, juris Rn. 80; LG Heidelberg, Urteil vom 26. September 2023 - 2 O 130/22 -, n.v.). - KG, 24.05.2024 - 14 U 93/23
Limitierungsmaßnahmen bei Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung; …
Rn. 26 Dadurch dass der Sachbearbeiter der Prozessbevollmächtigten der Klägerin nicht bereit war, persönlich zu einem Termin zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen, um sich in einer § 174 Abs. 3 Satz 1 GVG und § 353d Nr. 2 StGB genügenden Weise zur Geheimhaltung verpflichten zu lassen, hat die Klägerin es vereitelt, dass die Beklagte in einer ihr zumutbaren Weise die Grundlagen ihrer Limitierungsentscheidung darlegen konnte (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.06.2023 - I-20 U 29/23, 20 U 29/23 -, juris Rn. 36 ff.; OLG Köln…, Urteil vom 01.09.2023 - I-20 U 50/23, 20 U 50/23 -, juris Rn. 48 ff.; OLG Köln…, Urteil vom 15.03.2024 - 20 U 240/23 -, juris Rn. 10;… Gramse, r + s 2023, 577 Rn. 30; die allerdings die Problematik nicht auf der Ebene der Darlegung, sondern des Beweises verorten, von einer Beweislast des Versicherers ausgehen und eine Beweisvereitelung durch den Versicherungsnehmer annehmen). - LG Münster, 11.01.2024 - 115 O 118/22
- OLG Hamm, 18.11.2024 - 20 U 44/24
- OLG Hamm, 02.04.2024 - 20 W 3/24
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