Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.12.2013 - I-20 U 50/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung gem. § 5a VVG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht gem. § 5a VVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wortlaut des Widerspruchsrechts in Versicherungsschein maßgebend
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wortlaut des Widerspruchsrechts in Versicherungsschein maßgebend
Verfahrensgang
- LG Köln, 20.02.2013 - 26 O 287/12
- OLG Köln, 06.12.2013 - I-20 U 50/13
- BGH, 26.06.2015 - IV ZR 439/13
- BGH, 23.09.2015 - IV ZR 439/13
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03
Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht
Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 50/13
Rn. 31 Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Belehrung im Versicherungsschein maßgebend (VersR 2004, 497). - BGH, 28.03.2012 - IV ZR 76/11
Vorlage an den EuGH zur Vereinbarkeit der Vorschrift des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG …
Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 50/13
Rn. 34 Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen. - Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2013 - C-209/12
Endress - Lebensversicherung - Rücktrittsrecht - Rücktrittsfrist - Beginn und …
Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 50/13
Rn. 34 Die Ausführungen der Generalanwältin T in ihren Schlussanträgen vom 11. Juli 2013 in der Rechtssache C-209/12, die sich - über die Frage des Vorlagebeschlusses des Bundesgerichtshofs vom 28. März 2012 (IV ZR 76/11, VersR 2012, 608) hinaus - in der Sache auch mit der Europarechtskonformität des Policenmodells als solchem beschäftigen, geben dem Senat keinen Anlass, von seiner bisherigen Auffassung, wonach das Policenmodell als solches mit europäischem Recht in Einklang steht, abzuweichen.
- OLG München, 10.10.2013 - 14 U 1804/13
Beendigung eines Rentenversicherungsvertrages nach dem sog. Policenmodell …
Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 50/13
Wenn die Versicherung beim Vertragsschluss nach dem Policenmodell den Versicherungsschein nebst den erforderlichen Unterlagen und der Belehrung über das Widerspruchsrecht übersendet, dann lässt sich das durchaus als Mitteilung, dass damit der Vertrag geschlossen ist, deuten (so auch OLG München, Urt. v. 10. Oktober 2013 - 14 U 1804/13 -, juris-Rz. 40). - EFTA-Gerichtshof, 13.06.2013 - E-11/12
Beatrix Koch, Dipl. Kfm. Lothar Hummel and Stefan Müller v Swiss Life …
Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 50/13
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des EFTA-Gerichtshofs vom 13. Juni 2013 in der Rechtssache E-11/12. - LG Köln, 20.02.2013 - 26 O 287/12
Widerspruchsfrist von 30 Tagen nach § 5a VVG a.F. - Policenmodell
Auszug aus OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 50/13
Die Berufung des Klägers gegen das am 20 .Februar 2013 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 287/12 - wird zurückgewiesen.
- BVerfG, 02.07.2014 - 1 BvR 543/12
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
Das Oberlandesgericht hätte vielmehr durch Urteil unter Zulassung der Revision (gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) entscheiden müssen, wenn es nicht selbst zur Klärung der für entscheidungserheblich befundenen Frage der Richtlinienkonformität des "Policenmodells" eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einholen und das Verfahren aussetzen wollte (vgl. nunmehr OLG Köln, Urteil vom 6. Dezember 2013 - 20 U 50/13 -, juris Rn. 35). - BVerfG, 02.12.2014 - 2 BvR 655/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
Das Oberlandesgericht hätte vielmehr durch Urteil unter Zulassung der Revision (gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) entscheiden müssen, wenn es nicht selbst zur Klärung der für entscheidungserheblich befundenen Frage der Richtlinienkonformität des "Policenmodells" eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einholen und das Verfahren aussetzen wollte (vgl. nunmehr OLG Köln, Urteil vom 6. Dezember 2013 - 20 U 50/13 -, juris Rn. 35). - LG Köln, 19.03.2014 - 26 O 64/13
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf verzinsliche Rückzahlung der auf die …
Rn. 39 b) Europarechtliche Bedenken gegen die Bestimmung des § 5a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. und das sog. Policenmodell insgesamt bestehen nach der einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nicht (vgl. etwa OLG Köln, VersR 2011, 245 ff und 248 ff.; OLG Hamm, VersR 2012, 745; zuletzt OLG Stuttgart, VersR 2012, 1373; OLG München, VersR 2012, 1545; OLG München vom 20.6.2013 - 14 U 103/13), und zwar auch nicht unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihren Schlussanträgen vom 11.7.2013 in der Rechtsache C 209/12, die sich inhaltlich über die eigentliche Vorlagefrage hinausgehend auch mit dem Policenmodell an sich beschäftigt (s. hierzu OLG Köln, Urteil vom 6.12.2013 - 20 U 50/13 - mit ausführlicher Begründung).
- LG Köln, 24.03.2014 - 26 O 438/13 Zur Überzeugung der Kammer ist die Widerspruchsbelehrung im Versicherungsschein vom 28.02.2006 formal und inhaltlich nicht zu beanstanden (vgl. für die identische Belehrung: OLG Köln, Beschl. v. 17.07.2013 - 20 U 50/13, Anlage XXX 11).
Rn. 36 Europarechtliche Bedenken gegen die Bestimmung des § 5a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. und das sog. Policenmodell insgesamt bestehen nach der einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nicht (vgl. etwa OLG Köln, VersR 2011, 245 ff und 248 ff.; OLG Hamm, VersR 2012, 745; zuletzt OLG Stuttgart, VersR 2012, 1373; OLG München, VersR 2012, 1545; OLG München vom 20.6.2013 - 14 U 103/13), und zwar auch nicht unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihren Schlussanträgen vom 11.7.2013 in der Rechtsache C 209/12, die sich inhaltlich über die eigentliche Vorlagefrage hinausgehend auch mit dem Policenmodell an sich beschäftigt (s. hierzu OLG Köln, Urteil vom 6.12.2013 - 20 U 50/13 - mit ausführlicher Begründung).
- LG Dessau-Roßlau, 30.01.2014 - 1 S 162/13
Sterbegeldversicherung: Anforderungen an die Wirksamkeit der Widerrufsbelehrung; …
Rn. 25 d) Hieran vermag auch die Meinung der Klägerin, wegen der Revisionszulassung in einer Entscheidung des OLG Köln vom 06.12.2013 - 20 U 50/13 - habe nun auch die Kammer die Revision zuzulassen, nichts zu ändern. - BVerfG, 10.06.2014 - 1 BvR 669/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung
Das Oberlandesgericht hätte vielmehr durch Urteil unter Zulassung der Revision (gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) entscheiden müssen, wenn es nicht selbst zur Klärung der entscheidungserheblichen Frage der Richtlinienkonformität des "Policenmodells" eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einholen und das Verfahren aussetzen wollte (vgl. nunmehr OLG Köln, Urteil vom 6. Dezember 2013 - 20 U 50/13 -, juris Rn. 35). - LG Köln, 16.04.2014 - 26 O 257/13
Verzinsliche Rückzahlung von Beiträgen einer abgeschlossenen Lebensversicherung …
Rn. 45 b) Europarechtliche Bedenken gegen die Bestimmung des § 5a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. und das sog. Policenmodell insgesamt bestehen nach der einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nicht (vgl. etwa OLG Köln, VersR 2011, 245 ff und 248 ff.; OLG Hamm, VersR 2012, 745; zuletzt OLG Stuttgart, VersR 2012, 1373; OLG München, VersR 2012, 1545; OLG München vom 20.6.2013 - 14 U 103/13), und zwar auch nicht unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Generalanwältin R in ihren Schlussanträgen vom 11.7.2013 in der Rechtsache C 209/12, die sich inhaltlich über die eigentliche Vorlagefrage hinausgehend auch mit dem Policenmodell an sich beschäftigt (s. hierzu OLG Köln, Urteil vom 6.12.2013 - 20 U 50/13 - mit ausführlicher Begründung). - LG Köln, 16.04.2014 - 26 O 267/13 Rn. 45 b) Europarechtliche Bedenken gegen die Bestimmung des § 5a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. und das sog. Policenmodell insgesamt bestehen nach der einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nicht (vgl. etwa OLG Köln, VersR 2011, 245 ff und 248 ff.; OLG Hamm, VersR 2012, 745; zuletzt OLG Stuttgart, VersR 2012, 1373; OLG München, VersR 2012, 1545; OLG München vom 20.6.2013 - 14 U 103/13), und zwar auch nicht unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Generalanwältin R in ihren Schlussanträgen vom 11.7.2013 in der Rechtsache C 209/12, die sich inhaltlich über die eigentliche Vorlagefrage hinausgehend auch mit dem Policenmodell an sich beschäftigt (s. hierzu OLG Köln, Urteil vom 6.12.2013 - 20 U 50/13 - mit ausführlicher Begründung).
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.04.2018 - L 15 SO 292/14
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vergütungsanspruch des Leistungserbringers - …
Das Kammergericht führte in seinem die Berufung des Krankenhauses zurückweisenden Urteil vom 27. März 2014 - 20 U 50/13 - unter anderem aus, dass der Kläger für den Anspruch nicht passivlegitimiert sei. - LG Köln, 25.06.2014 - 26 S 37/13
Rückzahlungsanspruch der Beiträge einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Rn. 25 Europarechtliche Bedenken gegen die Bestimmung des § 5a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. und das sog. Policenmodell insgesamt bestehen nach der einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nicht (vgl. etwa OLG Köln, VersR 2011, 245 ff und 248 ff.; OLG Hamm, VersR 2012, 745; zuletzt OLG Stuttgart, VersR 2012, 1373; OLG München, VersR 2012, 1545; OLG München vom 20.6.2013 - 14 U 103/13), und zwar auch nicht unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Generalanwältin Eleanor Sharpston in ihren Schlussanträgen vom 11.7.2013 in der Rechtsache C 209/12, die sich inhaltlich über die eigentliche Vorlagefrage hinausgehend auch mit dem Policenmodell an sich beschäftigt (s. hierzu OLG Köln, Urteil vom 6.12.2013 - 20 U 50/13 - mit ausführlicher Begründung).
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