Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 21.03.2014 - 20 U 8/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 130 Abs 1 AktG, § 241 Nr 2 AktG, § 62 Abs 1 S 1 AktG, § 62 Abs 1 S 2 AktG, § 134 Abs 1 InsO
Ein-Mann-Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Gewinnverwendungsbeschlusses bei fehlender Unterschrift des Notars bzw. des Aufsichtsratsvorsitzenden trotz späterer Nachholung; Haftung des Alleinaktionärs für zurückzugewährende Dividendenzahlungen; Darlegungs- und ... - Deutsches Notarinstitut
AktG §§ 130 Abs. 1, 241 Nr. 2; InsO § 134 Abs. 1
Nichtigkeit des Protokolls über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft (hier: Ein- Mann-AG) bei fehlender Unterschrift des Notars; zeitliche Grenze der Nachholbarkeit der Unterschrift - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 130 Abs. 1; InsO § 134 Abs. 1
Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung des Protokolls über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- zip-online.de (Leitsatz)
Nichtigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses bei Fehlen der Unterschrift des Notars bzw. Aufsichtsratsvorsitzenden auch bei der "Ein-Mann-AG"
- noerr.com (Kurzinformation)
Fehlende Unterschrift unter Niederschrift führt auch bei der "Ein-Mann-AG" zur Nichtigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung des Protokolls über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 15.07.2013 - 10 O 79/12
- OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 20 U 8/13
- OLG Stuttgart, 21.03.2014 - 20 U 8/13
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 378 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07
Kirch/Deutsche Bank
Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2014 - 20 U 8/13
Die Unterschiede zwischen den Konstellationen mögen verschiedentlich Differenzierungen in der jeweiligen rechtlichen Beurteilung gebieten (vgl. BGHZ 180, 9 - Tz. 11).Rn. 7 2. Nach Ansicht des Senats beruft sich die Beklagte nach wie vor zu Unrecht auf BGHZ 180, 9 - Tz. 14.
Die von BGHZ 180, 9 entschiedene Fallgestaltung hat nach allem in diesen Punkten mit dem Streitfall nichts gemein, Rückschlüsse verbieten sich insofern.
Rn. 10 c) Schon hieraus ergibt sich im Übrigen, dass sich die Beklagte nicht auf BGHZ 180, 9 - Tz. 14 berufen kann, sollte sie nunmehr geltend machen wollen, sie sei einem unverschuldeten Rechtsirrtum erlegen; eine Basis für eine solche Beurteilung ist nach Ansicht des Senats auch sonst nicht ersichtlich, so dass es auch insoweit bei dem im Hinweisbeschluss Ausgeführten verbleibt.
Aus BGHZ 180, 9 - Tz. 14 ergibt sich nichts Anderes.
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 20 U 8/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 130 Abs 1 AktG, § 241 Nr 2 AktG, § 62 Abs 1 S 1 AktG, § 62 Abs 1 S 2 AktG, § 134 Abs 1 InsO
Ein-Mann-Aktiengesellschaft: Nichtigkeit eines Gewinnverwendungsbeschlusses bei fehlender Unterschrift des Notars bzw. des Aufsichtsratsvorsitzenden trotz späterer Nachholung; Haftung des Alleinaktionärs für zurückzugewährende Dividendenzahlungen; Darlegungs- und ... - rechtsportal.de
InsO § 134 Abs 1 ; AktG § 130 Abs 1
Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung des Protokolls über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung des Protokolls über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 15.07.2013 - 10 O 79/12
- OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 20 U 8/13
- OLG Stuttgart, 21.03.2014 - 20 U 8/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Bamberg, 14.05.2003 - 4 U 187/02
Anforderungen an die Beweisführung im Anfechtungsprozess
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 20 U 8/13
Rn. 40 aa) Erfolgt die Zahlung des späteren Insolvenzschuldners auf eine Vereinbarung, die dem Insolvenzschuldner Anspruch auf eine Gegenleistung gibt, die sodann gemäß der zumindest bereits im Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarung jedoch nicht erbracht wird, so ist die Zahlung unentgeltlich im Sinne von § 134 Abs. 1 InsO geleistet und bei Vorliegen der weiteren in dieser Vorschrift aufgestellten Voraussetzungen insolvenzrechtlich anfechtbar (vgl. OLG Bamberg, ZinsO 2003, 1047 f.;… Huber, in: Graf-Schlicker, Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 134 Rn. 4).Soweit freilich - was regelmäßig gerade für die Frage der Fall ist, ob die Gegenleistung vereinbarungsgemäß nicht erbracht worden ist - die Entscheidung auch auf indiziellen Umständen aus dem Bereich des Anfechtungsgegners beruht, trifft diesen eine sekundäre Darlegungslast, die bis zur Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zu dessen Lasten führen kann (vgl. etwa OLG Bamberg, ZinsO 2003, 1047, 1048; OLG Köln, NZI 2004, 217, 218;… Kayser, in: Münchener Kommentar zur InsO, 3. Aufl., § 134 Rn. 49; vgl. auch BGH, WM 1955, 407, 411;… Ganter/Weinland, in: K. Schmidt, InsO, 18. Aufl., § 134 Rn. 73).
- BGH, 16.02.2009 - II ZR 185/07
Kirch/Deutsche Bank
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 20 U 8/13
Zwar bleibt die Nichtigkeit nach § 241 Nr. 2 AktG, solange eine in der Hauptversammlung begonnene Protokollierung gemäß § 130 AktG nicht abgeschlossen und deren Fertigstellung nicht endgültig unmöglich geworden ist, in der Schwebe (vgl. BGHZ 180, 9 - Tz. 14;… Winkler, Beurkundungsgesetz, 17. Aufl., § 13 Rn. 86;… Limmer, in: Eylmann/Vaasen, Bundesnotarordnung Beurkundungsgesetz, 3. Aufl., § 13 BeurkG Rn. 23;… Lerch, Beurkundungsgesetz, 4. Aufl., § 13 Rn. 32; Roeckl-Schmidt/Stoll, AG 2012, 225, 227); ferner kann die versehentlich unterbliebene Unterschrift grundsätzlich unbefristet nachgeholt werden (vgl. BGHZ 180, 9 - Tz. 14;… Winkler, Beurkundungsgesetz, 17. Aufl., § 13 Rn. 88;… Würthwein, in: Spindler/Stilz, AktG, 2. Aufl., § 241 Rn. 184;… von Schuckmann/Renner, in: Huhn/von Schuckmann, Beurkundungsgesetz, 4. Aufl., § 13 Rn. 61 ff.;… Staudinger/Hertel, BGB, Bearb. 2012, Vorbem. zu §§ 127 a, 128 [BeurkG] Rn. 404;… Limmer, in: Eylmann/Vaasen, Bundesnotarordnung Beurkundungsgesetz, 3. Aufl., § 13 BeurkG Rn. 23;… Lerch, Beurkundungsgesetz, 4. Aufl., § 13 Rn. 32; Wochner, DNotZ 2000, 303, 304). - BGH, 21.01.1999 - IX ZR 429/97
Voraussetzungen einer unentgeltlichen Zuwendung
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 20 U 8/13
In diesem Fall nämlich erhält der Schuldner keinen Gegenwert für seine Zuwendung und ist ihm zumindest im Moment der Zahlung auch nicht eine werthaltige Gegenleistung versprochen (vgl. BGHZ 113, 393, 397;… Jaeger/Henckel, InsO, 1. Aufl., § 134 Rn. 9 f.), ist die Zuwendung vielmehr auf eine unentgeltliche causa bezogen (…vgl. Jaeger/Henckel, InsO, 1. Aufl., § 134 Rn. 3;… Ganter/Weinland, in: K. Schmidt, InsO, 18. Aufl., § 134 Rn. 18 f.; vgl. zur Maßgeblichkeit der getroffenen Abrede auch BGH, NJW 1999, 1033 f.).
- BGH, 28.02.1991 - IX ZR 74/90
Entgeltliche Verfügung durch Verzicht auf den Pflichtteil
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 20 U 8/13
In diesem Fall nämlich erhält der Schuldner keinen Gegenwert für seine Zuwendung und ist ihm zumindest im Moment der Zahlung auch nicht eine werthaltige Gegenleistung versprochen (vgl. BGHZ 113, 393, 397;… Jaeger/Henckel, InsO, 1. Aufl., § 134 Rn. 9 f.), ist die Zuwendung vielmehr auf eine unentgeltliche causa bezogen (…vgl. Jaeger/Henckel, InsO, 1. Aufl., § 134 Rn. 3;… Ganter/Weinland, in: K. Schmidt, InsO, 18. Aufl., § 134 Rn. 18 f.; vgl. zur Maßgeblichkeit der getroffenen Abrede auch BGH, NJW 1999, 1033 f.). - BGH, 11.11.1954 - IV ZR 64/54
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 20 U 8/13
Soweit freilich - was regelmäßig gerade für die Frage der Fall ist, ob die Gegenleistung vereinbarungsgemäß nicht erbracht worden ist - die Entscheidung auch auf indiziellen Umständen aus dem Bereich des Anfechtungsgegners beruht, trifft diesen eine sekundäre Darlegungslast, die bis zur Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zu dessen Lasten führen kann (vgl. etwa OLG Bamberg, ZinsO 2003, 1047, 1048; OLG Köln, NZI 2004, 217, 218;… Kayser, in: Münchener Kommentar zur InsO, 3. Aufl., § 134 Rn. 49; vgl. auch BGH, WM 1955, 407, 411;… Ganter/Weinland, in: K. Schmidt, InsO, 18. Aufl., § 134 Rn. 73). - OLG Köln, 14.11.2003 - 2 U 125/03
Berücksichtigung der Zahlung von Versicherungsprämien für einen Dritten durch …
Auszug aus OLG Stuttgart, 10.01.2014 - 20 U 8/13
Soweit freilich - was regelmäßig gerade für die Frage der Fall ist, ob die Gegenleistung vereinbarungsgemäß nicht erbracht worden ist - die Entscheidung auch auf indiziellen Umständen aus dem Bereich des Anfechtungsgegners beruht, trifft diesen eine sekundäre Darlegungslast, die bis zur Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zu dessen Lasten führen kann (vgl. etwa OLG Bamberg, ZinsO 2003, 1047, 1048; OLG Köln, NZI 2004, 217, 218;… Kayser, in: Münchener Kommentar zur InsO, 3. Aufl., § 134 Rn. 49; vgl. auch BGH, WM 1955, 407, 411;… Ganter/Weinland, in: K. Schmidt, InsO, 18. Aufl., § 134 Rn. 73).
- LG Köln, 17.09.2015 - 36 O 164/14
Beweislast des Insolvenzverwalters für die Unentgeltlichkeit der Leistung des …
In diesem Fall obliegt es der Beklagten im Rahmen der sekundären Darlegungslast, die von ihr erbrachte Gegenleistung im Einzelnen darzulegen (vgl. Beschluss des OLG Stuttgart vom 10.01.2014, 20 U 8/13; Beschluss des OLG Köln vom 14.11.2003, 2 U 125/03;… Münchner Kommentar, InsO, 3. Auflage 2013, § 134 Rn. 49).
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