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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.09.2012 - I-20 U 80/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30920
OLG Hamm, 05.09.2012 - I-20 U 80/12 (https://dejure.org/2012,30920)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.09.2012 - I-20 U 80/12 (https://dejure.org/2012,30920)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. September 2012 - I-20 U 80/12 (https://dejure.org/2012,30920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Eine Feststellungsklage auf zukünftige Krankentagegeldzahlungen ist unzulässig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 601
  • VersR 2013, 309
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 01.04.2011 - 20 W 6/11

    Streitwert des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Zahlung von Krankentagegeld

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2012 - 20 U 80/12
    Rn. 41 Zudem ist die Klage auf Feststellung der Zahlungspflicht für einen zukünftigen Zeitraum auch deshalb unzulässig, weil in Bezug auf die Zukunft gar nicht beurteilt werden kann, ob ein Anspruch auf Krankentagegeld wirklich entstehen wird (so bereits OLG Koblenz, Urteil vom 07.03.2008, 10 U 618/07, juris Tz, 36;… Bach/Moser - Sauer, Private Krankenversicherung, 4. Auflage 2009, § 6 MB/KT Anm. 1;… Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Auflage 2009, § 45 Rn. 107; vgl. dazu auch den Senatsbeschluss vom 01.04.2011, 20 W 6/11, juris Tz. 8 und 9, wo diese Frage letztlich offen bleiben konnte).

    Rn. 48 Der Streitwert für die Berufungsinstanz beträgt 14.400,00 EUR, denn er bemisst sich - unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20% - nach dem Leistungsbezug von 6 Monaten (siehe dazu mit weiteren Nachweisen den Senatsbeschluss vom 01.04.2011, 20 W 6/11, juris Tz. 9, auf den insofern Bezug genommen wird).

  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2012 - 20 U 80/12
    Rn. 33 Eine Feststellungsklage im Sinne von § 256 Abs. 1 ZPO ist nur dann zulässig, wenn einem subjektiven Recht der klagenden Partei eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (BGH, Urteil vom 13.01.2010, VIII ZR 351/08, juris Tz. 12 mit weiteren Nachweisen aus seiner Rechtsprechung;… Zöller - Greger, ZPO, 29. Auflage 2012, § 256 Rn. 7;… Münchener Kommentar zur ZPO - Becker-Eberhard, 3. Auflage 2008, § 256 Rn. 43).
  • OLG Koblenz, 07.03.2008 - 10 U 618/07

    Krankentagegeldversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 05.09.2012 - 20 U 80/12
    Rn. 41 Zudem ist die Klage auf Feststellung der Zahlungspflicht für einen zukünftigen Zeitraum auch deshalb unzulässig, weil in Bezug auf die Zukunft gar nicht beurteilt werden kann, ob ein Anspruch auf Krankentagegeld wirklich entstehen wird (so bereits OLG Koblenz, Urteil vom 07.03.2008, 10 U 618/07, juris Tz, 36;… Bach/Moser - Sauer, Private Krankenversicherung, 4. Auflage 2009, § 6 MB/KT Anm. 1;… Tschersich in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Auflage 2009, § 45 Rn. 107; vgl. dazu auch den Senatsbeschluss vom 01.04.2011, 20 W 6/11, juris Tz. 8 und 9, wo diese Frage letztlich offen bleiben konnte).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2020 - 4 U 60/19

    Der Versicherer ist zur Ersetzung einer für unwirksam erklärten …

    Rn. 50 Der Klageantrag zu 3) ist, soweit er auf eine in die Zukunft bezogene gerichtliche Feststellung der Leistungspflicht der Beklagten gerichtet ist, bereits unzulässig (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 05. September 2012 - I-20 U 80/12 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. April 2014 - 11 U 234/12 -, juris).
  • OLG Köln, 12.10.2012 - 20 U 141/12

    Bereicherungsrechtliches Rückabwicklungsbegehren eines …

    Rn. 8 Die Widerspruchsbelehrung durch die Beklagte, die im Versicherungsschein enthalten ist, ist - wie der Senat bereits für eine wortgleiche Belehrung entschieden hat (Urt. v. 13. Juli 2012 - 20 U 80/12) - formal und inhaltlich nicht zu beanstanden.
  • OLG Hamm, 02.03.2018 - 20 W 41/17

    Streitwert eines Antrags auf Feststellung der Eintrittspflicht einer …

    Rn. 25 Der Streitwert einer auf die Feststellung gerichteten Klage, zukünftig Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung für die ungewisse Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erbringen, bemisst sich grundsätzlich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % nach dem Bezug von sechs Monaten (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 28. November 2016 - 6 W 28/16 -, VersR 2017, 643, bei juris Langtext Rn. 8; Senat, Urteil vom 05. September 2012 - 20 U 80/12 -, VersR 2013, 309, bei juris Langtext Rn. 35; Senat…, Beschluss vom 01. April 2011 - 20 W 6/11 -, VersR 2011, 1329, 1330, bei juris Langtext Rn. 9 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 28.11.2016 - 6 W 28/16

    Streitwert der Klage eines Versicherungsnehmers in der …

    Rn. 11 Der Streitwert einer Klage auf Feststellung des Bestehens einer Leistungsverpflichtung aus der Krankentagegeldversicherung bemisst sich unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlages von 20 % nach dem Bezug von sechs Monaten (OLG Hamm NJW-RR 2013, 601; OLG Hamm r+s 2012 156 m.w.N.).
  • LG Bonn, 20.11.2020 - 3 O 15/20

    Herabsetzungsklausel im Sinne des § 4 Abs. 4 MB/KT ist wirksam

    Rn. 58 Eine auf die Zukunft bezogene gerichtliche Feststellung einer Leistungspflicht scheidet in der Krankentagegeldversicherung notwendig aus (OLG Düsseldorf, r+s 2020, 464, 465; OLG Brandenburg, r+s 2014, 513; OLG Hamm, r+s 2013, 466; OLG Koblenz, NJOZ 2009, 197, 198; anders mit pauschalem Verweis auf eine jederzeit bestehende Möglichkeit des Eintretens eines Versicherungsfalles OLG Karlsruhe, r+s 2015, 78 sowie darauf berufend LG Stuttgart, Urteil vom 19.02.2016 - Az. 16 O 142/15, BeckRS 2016, 5808, beck-online).
  • LG Duisburg, 29.11.2013 - 6 O 393/12

    Das Auslaufen eines zeitlich befristeten Arbeitsverhältnisses stellt keine …

    Die Voraussetzungen des § 258 ZPO liegen nicht vor, da das Entstehen der Verpflichtung nicht allein vom Zeitablauf (BGH, NJW 1986, 3142), sondern vom (Fort-)Bestand des bedingungsgemäßen Versicherungsfalles abhängig ist (…vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 05.06.2008, Az. 7 U 28/08, Rn. 20; OLG Hamm, Urt. v. 05.09.2012, Az. I-20 U 80/12, Rn. 27 ff. und 30 ff. - zitiert nach Juris).
  • LG Kiel, 03.07.2023 - 5 O 37/24

    Unzulässigkeit einer Klage auf Krankentagegeld für die Zukunft

    Eine Klage, mit welcher Krankentagegeld auch für die Zukunft geltend gemacht wird, ist unzulässig, zumal der Leistungsanspruch davon abhängig ist, dass die Voraussetzungen zu jedem Zeitpunkt des künftigen Leistungsanspruchs vorliegen (Bruck-Möller-Schubach VVG § 6 MB/KT R. 3; Prölls-Martin-Voit VVG § 192 R. 199; OLG Hamm VersR 2013, 309).
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