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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.05.1998 - 20 U 91/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9671
OLG Köln, 15.05.1998 - 20 U 91/97 (https://dejure.org/1998,9671)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.05.1998 - 20 U 91/97 (https://dejure.org/1998,9671)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Mai 1998 - 20 U 91/97 (https://dejure.org/1998,9671)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 649
    Kündigung des Architektenvertrages; Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung

Besprechungen u.ä. (4)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund oder freie Kündigung? (IBR 2000, 34)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Architektenhaftung gegenüber dem Bauträger wegen Fehlkalkulation? (IBR 2000, 36)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung des Architektenvertrags: Liegt ein wichtiger Grund vor? (IBR 2000, 86)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Architekten für einen durch Bauverzögerung verursachten Zinsschaden? (IBR 2000, 88)

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 61/14

    Kündigung eines Architektenvertrages wegen schleppender Leistungserbringung

    Allerdings ist eine Beendigung des Vertragsverhältnisses grundsätzlich nur nach vorangegangener Fristsetzung zulässig (…OLG Bremen, Urt. v. 05.05.2011 - 5 U 41/10; OLG Köln, IBR 2000, 34).
  • OLG Bremen, 05.05.2011 - 5 U 41/10

    Anspruch auf Rückzahlung des geleisteten Architekten-Honorars wegen …

    Das ist in aller Regel bei Vertragsgestaltungen der vorliegenden Art erst dann der Fall, wenn die Genehmigungsfähigkeit einer Planung durch Umplanungen innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens nicht erreicht werden kann, die Nachbesserung scheitert oder der Architekt sich weigert, das Werk nachzubessern (vgl. OLG Braunschweig, BauR 2002, 333 ; OLG Düsseldorf…, Urt. vom 11.06.1992, Az.: 5 U 233/91 - zitiert nach [...]; OLG Köln, Urt. v. 15.05.1998, Az.: 20 U 91/97 - zitiert nach [...]).

    Allerdings ist insoweit wiederum zu berücksichtigen, dass auch bei einer zögerlichen Ausführung des Auftrags eine Beendigung des Vertragsverhältnisses aus den schon erwähnten Gründen grundsätzlich nur nach vorangegangener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung zulässig ist (vgl. OLG Köln, aaO, sowie OLG Köln, Urt. v. 15.05.1998, Az.: 20 U 91/97 - zitiert nach [...]).

  • OLG Naumburg, 26.08.2016 - 1 U 20/16

    Architektenvertrag: Auslegung einer Kündigung aus wichtigem Grund; Leistungssoll …

    Das Oberlandesgericht Köln verlangt grundsätzlich die vorherige Fristsetzung mit Kündigungsandrohung (OLG Köln, Urteil vom 15. Mai 1998, Az. 20 U 91/97, Rn. 28 - zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 10.05.2005 - 8 U 238/04

    Nichtgenehmigungsfähigkeit der Planung: Kündigung?

    Nachdem die Beklagte letztlich nicht behautet, dass die von der Klägerin erstellte Planung den im Vertrag vereinbarten Vorstellungen der Beklagten von Art und Ausgestaltung des Bauvorhabens grundsätzlich widersprach und schon deshalb als mangelhaft zu qualifizieren war (vgl. dazu BGH in NJW-RR 1998, 952), wäre das halbfertige Architektenwerk vertragswidrig und zur Kündigung berechtigend dann, wenn eine Prognose der weiteren Planung ergibt, dass diese nicht genehmigungsfähig sein würde, weil entweder von der Klägerin die Modifizierungen der Planung, die zur Genehmigungsfähigkeit führen würden, ernsthaft nicht zu erwarten wären (vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 15.05.1998, in JURIS, Nr. KORE500552000, auch in IBR 2000, 34 [red.

    α α) Liegt die zur Kündigung führende Vertragswidrigkeit nicht in der Mangelhaftigkeit des hergestellten Werkes, sondern in einer Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, setzt die außerordentliche Kündigung zwar keine Nachfristsetzung (vgl. dazu OLG Köln, Urteil vom 15.05.1998, JURIS Nr: KORE500552000, in IBR 2000, 34 [red.

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