Rechtsprechung
| VG Hamburg, 08.07.1999 - 20 VG 2650/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/99
Anspruch auf Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Versammlungsverbotes; Verbot …
Die Sachakten der Beklagten (2 Leitzordner) sowie die Gerichtsakten 20 VG 2106/99, 20 VG 2115/99, 20 VG 2119/99, 20 VG 2120/99, 20 VG 2650/99, 20 VG 2653/99 und 20 VG 2677/99 sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.So hat die Kammer mit Beschluss vom 8. Juli 1999 (20 VG 2650/99, NordÖR 2000, 111) betreffend eine zeitlich nachfolgende Protestveranstaltung gegen eine vom Kläger für den 10. Juli 1999 angemeldete weitere Versammlung unter dem Motto "Unsere Väter und Großväter waren keine Verbrecher!" ausgeführt:.
Unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sind dabei u.a. solche Auflagen grundsätzlich zulässig, die zu einer Verlegung und/oder Beschränkung der Veranstaltung in zeitlicher und/oder räumlicher Hinsicht führen (vgl. zur räumlichen Trennung von Demonstration und Gegendemonstration durch Auflagen VG Hamburg, Beschluss vom 8. Juli 1999, 20 VG 2650/99, NordÖR 2000, 111).
- VG Hamburg, 06.10.2000 - 20 VG 3276/00
Verbot eines Aufzuges gegen die Wehrmachtsausstellung
Die Sachakten der Beklagten (2 Leitzordner) sowie die Gerichtsakten 20 VG 2106/99, 20 VG 2115/99, 20 VG 2119/99, 20 VG 2120/99, 20 VG 2650/99, 20 VG 2653/99 und 20 VG 2677/99 sind zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden.So hat die Kammer mit Beschluss vom 8. Juli 1999 (20 VG 2650/99, NordÖR 2000, 111) betreffend eine zeitlich nachfolgende Protestveranstaltung gegen eine vom Kläger für den 10. Juli 1999 angemeldete weitere Versammlung unter dem Motto "Unsere Väter und Großväter waren keine Verbrecher!" ausgeführt:.
Unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sind dabei u.a. solche Auflagen grundsätzlich zulässig, die zu einer Verlegung und/oder Beschränkung der Veranstaltung in zeitlicher und/oder räumlicher Hinsicht führen (vgl. zur räumlichen Trennung von Demonstration und Gegendemonstration durch Auflagen VG Hamburg, Beschluss vom 8. Juli 1999, 20 VG 2650/99, NordÖR 2000, 111) .
- VG Freiburg, 07.05.2026 - 4 K 662/25
Mit der Wirksamkeit einer auf § 38 Abs. 1 WaldG BW gestützten Sperrung eines …
Die Versammlung hätte damit in unmittelbarer Nähe zu den Rodungsarbeiten weitergeführt werden können, sodass auch der im Rahmen des Art. 8 GG schützenswerte "Beachtungserfolg" (vgl. dazu BVerfG…, Beschluss vom 06.06.2007 - 1 BvR 1423/07 - BVerfGK 11, 298 = juris Rn. 23; VG Hamburg, Beschluss vom 08.07.1999 - 20 VG 2650/99 - juris) bei Einhaltung der verfügten Auflagen gewahrt worden wäre. - VG Cottbus, 10.11.2004 - 2 L 511/04 Dabei ist neben dem Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters zu Gunsten des Antragstellers auch zu berücksichtigen, dass der durch eine Demonstration beabsichtigte "Beachtungserfolg", d.h. das Erzielen von Aufmerksamkeit, im Lichte des Art. 8 GG schützenswert sein kann (vgl. VG Hamburg vom 8. Juli 1999 - 20 VG 2650/99 - zitiert nach Juris, OVG Weimar, Beschluss vom 13. März 1998 - 2 EO 343/98 - DVB1.98, 849).
- VG Cottbus, 16.06.2005 - 2 L 159/05 Dabei ist neben dem Selbstbestimmungsrecht des Veranstalters zu Gunsten des Antragstellers auch zu berücksichtigen, dass der durch eine Demonstration beabsichtigte "Beachtungserfolg", d.h. das Erzielen von Aufmerksamkeit, im Lichte des Art. 8 GG schützenswert ist (vgl. VG B-Stadt vom 8. Juli 1999 - 20 VG 2650/99 - zitiert nach Juris, OVG Weimar, Beschluss vom 13. März 1998 - 2 EO 343/98 - DVBl. 98, 849).
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