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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.09.1980 - 20 W 100/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,12794
OLG Frankfurt, 23.09.1980 - 20 W 100/80 (https://dejure.org/1980,12794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.09.1980 - 20 W 100/80 (https://dejure.org/1980,12794)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. September 1980 - 20 W 100/80 (https://dejure.org/1980,12794)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 27.10.2017 - V ZR 193/16

    Nutzung einer Teileigentumseinheit als Flüchtlingsunterkunft

    Mit ähnlichen Überlegungen sind sozialpädagogisch betreute Wohngruppen von Jugendlichen als in Wohnungseigentumseinheiten unzulässige Heimnutzung eingeordnet worden (vgl. OLG Frankfurt, OLGZ 1981, 156, 158; OLG Hamm, FGPrax 1999, 97 f.; im Ansatz ebenso für die Belegung eines Reihenhauses mit betreuten Suchtkranken KG, WuM 2005, 207 ff.: keine Wohnnutzung, im Ergebnis aber im konkreten Fall nicht störend).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachprüfung einer relativen …

    Eine Nutzung als Arbeiterwohnheim bedeutet für die Gemeinschaft einen die Grenze des § 14 Nr. 1 WEG überschreitenden Nachteil, weil dadurch der Charakter der Liegenschaft, die nach dem unwidersprochenen Vortrag der Antragstellerin noch ca. 55 % der Eigentümer selbst bewohnen, negativ verändert wird (OLG Hamm NJW 1992, 184 in einem vergleichbaren Fall der Nutzung eines Sondereigentums als Wohnheim für Aussiedler; Senatsbeschluss vom 23.09.1980 -20 W 100/80- in RPfleger 1981, 148 und OLG Hamm in FGPrax 1999, 98 für eine Einrichtung mit betreutem Wohnen von Kindern und Jugendlichen; BayObLG …
  • OLG Frankfurt, 19.07.1990 - 20 W 149/90

    Wohnungseigentümer; Wohnungseigentum; Tierhaltung; Haltung; Tiere; Schlangen; …

    Es erscheint nämlich nicht ausgeschlossen, daß sich potentielle Käufer von Sondereigentum in diesem Haus deswegen gegen einen Erwerb entscheiden, weil sie keine Wohnnutzung vorfinden (OLG Frankfurt, OLGZ 1981, 156).
  • BayObLG, 11.01.1982 - BReg. 2 Z 96/80

    Bedeutung der Zweckbestimmung eines Teileigentums als Geschäftsräume

    2 Z 10/79">MittBayNot 1981, 29/30; OLG Hamm OLGZ 1978, 10/12 f.; OLG Frankfurt OLGZ 1981, 156/158 f.; AG Passau Rpfleger 1980, 23; LG Bielefeld Rpfleger 1981, 355/356, mit krit. Anm. Röll; Bärmann/Pick/Merle WEG 4. Aufl. § 13 RdNr. 50; Palandt BGB 41. Aufl. § 15 WEG Anm. 1 d, 2 a).
  • OLG Karlsruhe, 09.07.1985 - 11 W 38/85

    Rechtmäßigkeit eines Anspruchs auf Nutzungsunterlassung; Beweisaufnahme über die …

    Gemäß § 15 Abs. 3 WEG kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, daß das Sondereigentum der Teilungserklärung gemäß gebraucht wird und die Unterlassung von Nutzungsänderungen und Überschreitungen geltend machen (vgl. OLG Frankfurt OLGZ 81, 156; Entscheidung des Senats vom 18.5.1984 11 W 4/84).
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