Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 29.04.2009 - 20 W 129/09 |
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Volltextveröffentlichung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 57 Abs. 3; AufenthG § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; AufenthG § 62 Abs. 1 S. 1 Nr. 5; AsylVfG § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 4; AsylVfG § 14 Abs. 3 S. 1 Nr. 5; AsylVfG § 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 1; FEVG § 8 Abs. 1
Zurückschiebungshaft, Asylantrag, Asylantragstellung, Haftgrund, Beurteilungszeitpunkt, Amtsgericht, Landgericht, sofortige Beschwerde, illegale Einreise, Entziehungsabsicht, Haftbefehl
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 01.03.2012 - V ZB 183/11
Asylantragstellung bei Anordnung der Sicherungshaft: Aufenthaltsgestattung und …
Denn für die Frage der Aufrechterhaltung der Sicherungshaft trotz einer Asylantragstellung kommt es nicht darauf an, auf welchen Haftgrund die Haftanordnung hätte gestützt werden können, sondern auf welchen Haftgrund sie tatsächlich gestützt worden ist (OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. April 2009 - 20 W 129/09, S. 4, veröffentlicht unter www.asyl.net; LG Saarbrücken…, Beschluss vom 6. Dezember 2010, 5 T 514/10 Rn. 27, juris). - LG Saarbrücken, 06.12.2010 - 5 T 514/10
Abschiebungs- bzw. Zurückschiebungshaft: Überprüfung der Haftanordnung gegen …
Rn. 27 Zum jetzigen Zeitpunkt kann auch nicht nachträglich fingiert werden, dass zum Zeitpunkt der Haftanordnung durch den Beschluss des Amtsgerichts vom 30.10.2010 auch der Haftgrund des § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 Aufenthaltsgesetz vorgelegen hat (…vgl. dazu OLG München, OLG R München 2009, 24 - 25, zitiert nach juris Rdnr. 16; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.04.2009 - Az 20 W 129/09 ( www.asyl.net ).
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