Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/2002 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 3 S 2 KostO, § 23 KostO, § 68 S 1 Halbs 1 KostO
Wohnungsgrundbuchverfahren: Bemessung der Löschungsgebühr für die Löschung einer Globalgrundschuld - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 14 Abs. 3 S. 2 § 68 § 23
Gebühren bei Löschung einer Globalgrundschuld - Wolters Kluwer
(Wohnungsgrundbuchverfahren: Bemessung der Löschungsgebühr für die Löschung einer Globalgrundschuld)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Löschung einer auf Wohnungseigentumsanteilen lastenden Globalgrundschuld; Pfandfreigaben; Löschungsgebühr nach dem vollen Nennbetrag der Grundschuld; Begrenzung des Geschäftswerts auf den Wert des Wohnungseigentums; Löschungskosten; Gleichbehandlung
Verfahrensgang
- AG Kassel - Großenritte Blatt 3865
- LG Kassel, 14.02.2002 - 3 T 785/01
- LG Kassel, 14.02.2002 - 3 T 873/01
- OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/2002
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 17.09.1998 - 3Z BR 82/98
Gebühr für die Löschung einer Grundschuld
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/02
Insoweit entspricht die Auffassung des Senats auch der ganz einhellig in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung (vgl. die Zitate in dem Senatsbeschluss vom 24.01.1997 sowie BayObLG Rpfleger 1999, 100;… OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433 und Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 14. Aufl., § 68 Rdnr. 5: Göttlich/Mümmler: KostO, 14. Aufl., Seite 687, Stichwort "Löschung einer Globalgrundschuld").Der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Kostenschuldner hinsichtlich der Löschungskosten von Globalgrundschulden, die bei der Teilung nach WEG in Mithaft übernommen wurden, spielt nach der Rechtsprechung insbesondere des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Rpfleger 1999, 100 und zuletzt Rpfleger 2000, 472) nur eine Rolle für den Fall, dass ein Erwerber nach bereits erfolgter Entlassung aller übrigen Anteile aus der Gesamthaft als letzter den Antrag nach § 68 KostO stellt (… vgl. Rohs/Wedewer: KostO, § 68, Rdnr. 6b mit weiteren Hinweisen).
- BayObLG, 20.07.1993 - 3Z BR 91/93
Löschung einer Globalschuld auf letzter Einheit
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/02
Denn mit den gleichen Erwägungen, mit denen dem Ersteller der Anlage die Vergünstigung einer Begrenzung des Geschäftswertes auf den Wert des Grundstücks oder Anteils verwehrt wird, nämlich bei der Planung die vollen Löschungskosten in seine Kalkulation einzubeziehen und auf die Kaufpreise für die einzelnen Anteile angemessen zu verteilen (vgl. BayObLG Rpfleger 1994, 84), kann dem Erwerber ebenfalls seine Dispositionsmöglichkeit bei der Kaufpreisgestaltung unter Berücksichtigung der übernommenen Kosten entgegengehalten werden, wie das Landgericht bereits zutreffend ausgeführt hat. - BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89
Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/02
Diese der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12.02.1992 (NJW 1992, 1673) zu entnehmende Einschränkung ist ganz offensichtlich hier nicht gegeben, wie der Vergleich des Kaufpreises von 241.000,00 DM, zu dem die Beteiligten zu 1) das Wohnungseigentum erworben haben, mit den Löschungskosten von insgesamt 6.110,00 DM zeigt.
- BayObLG, 30.05.2000 - 3Z BR 59/00
Grundsätze der Gleichbehandlung von Wohnungs- und Teileigentümern
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/02
Der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Kostenschuldner hinsichtlich der Löschungskosten von Globalgrundschulden, die bei der Teilung nach WEG in Mithaft übernommen wurden, spielt nach der Rechtsprechung insbesondere des Bayerischen Obersten Landesgerichts (Rpfleger 1999, 100 und zuletzt Rpfleger 2000, 472) nur eine Rolle für den Fall, dass ein Erwerber nach bereits erfolgter Entlassung aller übrigen Anteile aus der Gesamthaft als letzter den Antrag nach § 68 KostO stellt (… vgl. Rohs/Wedewer: KostO, § 68, Rdnr. 6b mit weiteren Hinweisen). - OLG Hamm, 12.08.1988 - 20 W 42/88
Beginn einer Heilbehandlung; Versicherung der Kosten stationärer Behandlung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/02
Hierauf wird Bezug genommen mit der Ergänzung, dass für die Fallgestaltung, dass der Ersteller der Eigentumsanlage als Kostenschuldner für die von ihm beantragte Löschung in Anspruch genommen wird, auch nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 13.04.1988 - 20 W 42/88- , vom 24.01.1997 -20 W 453/94-, und zuletzt vom 19.02.2002 -20 W 49 2002- ), die halbe Gebühr nach § 68 KostO aus dem Nennwert des Globalrechts anzusetzen ist. - OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
Gebührenanfall und Geschäftswert bei Löschung einer auf Wohnungseigentum …
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/02
Insoweit entspricht die Auffassung des Senats auch der ganz einhellig in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Meinung (vgl. die Zitate in dem Senatsbeschluss vom 24.01.1997 sowie BayObLG Rpfleger 1999, 100; OLG Düsseldorf JurBüro 1999, 433 und Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 14. Aufl., § 68 Rdnr. 5: Göttlich/Mümmler: KostO, 14. Aufl., Seite 687, Stichwort "Löschung einer Globalgrundschuld"). - OLG Hamm, 10.02.1998 - 15 W 352/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.2002 - 20 W 145/02
Der Senat ist dagegen mit dem OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376; zustimmend Rohs/Wedewer: KostO, § 68, Anm. 6 b) der Auffassung, dass auch im Fall, dass der Erwerber die Löschung des Globalrechts beantragt, die Löschungsgebühr nach § 68 Abs. 1 Satz 1 KostO aus dem Nennbetrag des Globalrechts geschuldet ist und lediglich bei einem Kostenrisiko, das außer Verhältnis steht zu seinem subjektiven Recht an dem Verfahren, die Höhe der Löschungsgebühr unvereinbar ist mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Justizgewährungsanspruch.
- OLG Frankfurt, 05.08.2003 - 20 W 106/03
Grundbuchverfahren: Gebühren bei Löschung einer nur noch auf einem …
Der Senat hat dagegen schon in seinen Beschlüssen vom 10.06.2001 (20 W 145/2002) und 13.08.2002 (20 W 265/2002) mit dem OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376; zustimmend Rohs/Wedewer: KostO, § 68, Anm. 6 b) die Auffassung vertreten, dass auch im Fall, dass der Erwerber die Löschung des Globalrechts beantragt, die Löschungsgebühr nach § 68 Abs. 1 Satz 1 KostO aus dem Nennbetrag des Globalrechts geschuldet ist und lediglich bei einem Kostenrisiko, das außer Verhältnis steht zu seinem subjektiven Recht an dem Verfahren, die Höhe der Löschungsgebühr unvereinbar ist mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Justizgewährungsanspruch. - OLG Düsseldorf, 05.06.2008 - 10 W 20/08
Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld bemisst sich nach ihrem …
Der Senat hält auch nach nochmaliger Überprüfung an seiner Rechtsauffassung fest, wonach sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. Beschluss vom 03.12.2001, 10 W 63/01; Beschluss vom 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; ebenso: OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschluss vom 13.08.2002, 20 W 265/02; a.A.: BayOLG Rpfleger 1992, 540; 2000, 472; OLG Köln, Rpfleger 1997, 406; OLG Dresden NotBZ 2006, 324)). - OLG Köln, 31.08.2010 - 2 Wx 90/10
Gerichtsgebühren bei Löschung einer nur noch auf einem Miteigentumsanteil …
Es sei deshalb geboten, § 23 Abs. 2 2. Halbs. KostO in solchen Fällen mit der Folge entsprechend anzuwenden, dass sich auch die Gebühr für die Löschung der Globalgrundschuld auf Antrag des Erwerbers der zuletzt noch belasteten Eigentumswohnung höchstens nach dem Wert dieser Wohnung berechnet (…Senat, aaO; so auch z.B. BayObLG, Rpfleger 1992, 540 [541] mit Anm. Hintzen, Rpfleger 1992, 541; BayObLGZ 1993, 285 = Rpfleger 1994, 84 mit Anm. Hintzen, Rpfleger 1994, 85; OLG Hamm, Rpfleger 1998, 376; Rpfleger 1998, 376; OLG München, Beschl. v. 10. Januar 2008, 32 Wx 201/07 für den Zwischenerwerber mehrerer Eigentumswohnungen; LG Bonn, Rpfleger 1996, 378; a.A. OLG Düsseldorf, Rpfleger 1999, 414 für den Fall, dass Erwerber und Ersteller der Wohnungseigentumsanlage zusammen die Löschung beantragen; OLG Dresden, Rpfleger 2003, 273 für den Eigentümer mehrerer Grundstücke; OLG Frankfurt, Beschl. v. 10. Juni 2002, 20 W 145/02; Beschl. v. 13. August 2002, 20 W 265/02). - OLG Frankfurt, 13.08.2002 - 20 W 265/02
Grundbuchkosten: Bemessung der Löschungsgebühr bei Löschung einer nach …
Der Senat hat dagegen schon in seinem Beschluss vom 10.06.2001 (20 W 145/2002) mit dem OLG Hamm (Rpfleger 1998, 376; zustimmend Rohs/Wedewer: KostO, § 68, Anm. 6 b) die Auffassung vertreten, dass auch im Fall, dass der Erwerber die Löschung des Globalrechts beantragt, die Löschungsgebühr nach § 68 Abs. 1 Satz 1 KostO aus dem Nennbetrag des Globalrechts geschuldet ist und lediglich bei einem Kostenrisiko, das außer Verhältnis steht zu seinem subjektiven Recht an dem Verfahren, die Höhe der Löschungsgebühr unvereinbar ist mit dem aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Justizgewährungsanspruch. - OLG Düsseldorf, 17.07.2012 - 10 W 43/12
Geschäftswert für die Löschung einer Globalgrundschuld
Rn. 8 Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 05.06.2008, I-10 W 20/08, eingehend ausgeführt, dass sich der Geschäftswert auch dann nach dem Nennbetrag der Globalgrundschuld bemisst, wenn vom letzten Erwerber eines Grundstücksanteils die Löschung einer Globalgrundschuld beantragt wird, die nach Entlassung der übrigen Anteile aus der Mithaft nur noch auf diesem letzten Anteil lastet und dessen Wert nennbetragsmäßig übersteigt (vgl. auch Senatsbeschl. v. 03.12.2001, 10 W 63/01 und v. 14.01.1999, 10 W 116/98, JurBüro 1999, 433; OLG Oldenburg Beschl. v. 29.08.2011, 12 W 224/11; OLG Köln Beschl. v. 31.08.2010, I-2 Wx 90/10; OLG Hamm Rpfleger 2007, 687; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 90; OLG Frankfurt Beschl. v. 10.06.2002, 20 W 145/02 und Beschl. v. 13.08.2002, 20 W 265/02).
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