Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.08.2004 - 20 W 162/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 18 GBO, § 77 GBO
Zwischenverfügung des Grundbuchamtes: Gegenstand des Beschwerdeverfahrens; Aufhebung der Verfügung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 18; GBO § 77
Zum Verfahrensgegenstand im Beschwerdeverfahren gegen eine Zwischenverfügung - Wolters Kluwer
(Zwischenverfügung des Grundbuchamtes: Gegenstand des Beschwerdeverfahrens; Aufhebung der Verfügung)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschwerdeverfahren gegen Zwischenverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung des Verfahrensgegenstandes im Beschwerdeverfahren gegen eine Zwischenverfügung; Aufhebung einer Zwischenverfügung, welche die Mittel zur Beseitigung eines Eintragungshindernisses nicht konkret und vollständig angibt, aus formellen Gründen
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 30.12.2003 - 9 T 292/03
- OLG Frankfurt, 19.08.2004 - 20 W 162/04
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 24.11.2008 - 2 Wx 41/08
Anforderungen an den Nachweis der Eintragungsbewilligung im Grundbuchverfahren
Die Beteiligte zu 1) und ihr Verfahrensbevollmächtigter verkennen, dass im Verfahren der Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes allein diese Zwischenverfügung, nicht jedoch der Eintragungsantrag selbst Verfahrensgegenstand sein kann (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 26. Mai 2008 - 3 W 55/08 -, hier zitiert nach juris, veröffentlicht auch in NL-BzAR 2008, 349 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. August 2004 - 20 W 162/04 - juris;… Demharter, GBO, 26. Aufl. 2008, § 77, Rdn. 12 mit weit. Nachw.).
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